In der letzten Woche war viel von Entschuldigungen die Rede. Der deutsche Bundespräsident Christian Wulff war, wie man weiss, wegen seiner ungeschickten Reaktionen auf Kritik in den Medien im Zusammenhang mit einem Hypothekar-Kredit in schwere Bedrängnis geraten. In einem Fernseh-Interview mit zwei Journalisten von ARD und ZDF sagte er, er entschuldige sich für sein fehlerhaftes Verhalten.
Kann man sich – und sei es ein Bundespräsident – gegenüber jemandem entschuldigen? Streng nach Wortsinn und Logik geht das natürlich nicht. Sprachlich korrekt wäre vielmehr: „Ich bitte um Entschuldigung“ oder „Ich bitte um Verzeihung“. Denn nur der Geschädigte oder ein angesprochenes Publikum kann mich von der eigenen Schuld oder den eigenen Fehlern freisprechen.
So weit so klar. Trotzdem kann man dem deutschen Bundespräsident zumindest in diesem Punkt keinen Fehler ankreiden. Denn inzwischen ist eben der Gebrauch der fragwürdigen Wendung „sich entschuldigen“ im Sinne von „um Entschuldigung bitten“ zum allgemein akzeptierten Standard geworden. Im Rechtschreibe-Duden wird dieser Gebrauch ohne Einschränkung akzeptiert.
Ein Beispiel mehr für die bekannte Tatsache, dass sich die Bedeutung von Wörtern eben im Lauf der Zeit verschieben kann. Immerhin wird, wer über den logischen Wortsinn von „sich entschuldigen“ einmal etwas intensiver nachgedacht hat, vielleicht bei Bedarf eher auf eindeutigere Wendungen wie „Ich bitte um Entschuldigung“ oder „Ich bitte um Vergebung“ zurückgreifen.
Philipp Hildebrand, der Schweizer Nationalbankpräsident, der ähnlich wie das deutsche Staatsoberhaupt dieser Tage ebenfalls vor den Medien gröbere Fehler einräumen musste, hat dieses Eingeständnis nach meinem Geschmack sprachlich prägnanter formuliert. Er begnügte sich nicht damit, seiner Reue mit der eher faden Formel „Ich entschuldige mich“, Ausdruck zu geben. Hildebrand sagte: „Es tut mir leid“. Vielleicht hat er auch deshalb für seinen Auftritt insgesamt die bessere Presse bekommen als sein deutscher Leidensgenosse.
R. M.
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