Über zwei Jahre lang hat sich der Staatspräsident auf juristischem Weg und mit Vetos der Zulassung der Sterbehilfe widersetzt. Nun hat das Parlament das letzte Wort gesprochen und dem Präsidenten keine Wahl gelassen, als über seinen katholischen Schatten zu springen und ein entsprechendes Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft zu setzen.
In Portugal sind an diesem 12./13. Mai über 200’000 Pilgerinnen und Pilger in den Wallfahrtsort Fátima geströmt, um den Jahrestag der ersten Marienerscheinung von 1917 zu begehen. Von Rom aus äusserte sich Papst Franziskus just mit Blick auf Portugal derweil «sehr traurig» über jüngste Nachrichten aus Portugal. Im Land der Marienerscheinungen, bedauerte das Oberhaupt der katholischen Kirche, habe das Parlament ein Gesetz zum Töten gebilligt.
Das fünfte EU-Land mit legaler Sterbehilfe
Just am Freitag, an dem für viele Gläubige der tage- oder gar wochenlange Fussweg nach Fátima zu Ende ging, hatte eine überwiegend linke Mehrheit im Parlament zum fünften und voraussichtlich letzten Mal ein Gesetz über die straffreie Sterbehilfe verabschiedet. Nach den Benelux-Ländern und Spanien ist Portugal damit das fünfte Land der EU, in dem unheilbar erkrankte Menschen mit unerträglichem Leiden bald nicht mehr auf den natürlichen Tod werden warten müssen.
Das Land blickt nun auf über zwei Jahre des politischen und juristischen Gezerres zwischen der Parlamentsmehrheit und dem als praktizierenden Katholiken gekannten Präsidenten der Republik, Marcelo Rebelo de Sousa, zurück. Im Februar 2020 hatte das Parlament zunächst Gesetzesentwürfe der fünf Parteien über die Sterbehilfe grundsätzlich gebilligt. Knapp ein Jahr verging, bis das Parlament die fünf Vorlagen zu einem einzigen Entwurf verarbeitete und ein Gesetz verabschiedete. Anstatt es zu unterzeichnen, schickte es der Präsident zur vorsorglichen Prüfung ans Verfassungsgericht, das einige Einwände erhob. Mit der Anpassung des Gesetzes an diese Einwände fand sich der Präsident nicht ab. Also erlebte das Land eine Fortsetzungsgeschichte, in der sich zweimal das höchste Gericht an Details stiess und zweimal der Präsident ein politisches Veto einlegte.
Das Veto des Präsidenten überstimmt
Ende März billigte das Parlament eine letzte Version mit einer wichtigen Einschränkung, die dem ärztlich assistierten Suizid eine Priorität vor der aktiven Sterbehilfe einräumt. Letztere kann nur beanspruchen, wer wegen physischer Einschränkungen nicht in der Lage ist, die erlösenden Präparate selbst einzunehmen. Aber auch dagegen legte der Präsident sein Veto ein, diesmal unter Berufung auf Unklarheit über die genauen Prozeduren. Nach Ansicht der linken Mehrheit im Parlament liessen sich diese aber in der noch ausstehenden Reglementierung des Gesetzes ausräumen.
Unter Berufung auf Artikel 136 der Verfassung hat das Parlament am Freitag das vom Präsidenten beanstandete Gesetz mit absoluter Mehrheit bestätigt und damit das Veto des Präsidenten überstimmt. Er muss nun die Vorlage unterzeichnen. «Marcelo» hätte sich theoretisch unter Berufung auf Gewissensgründe noch aus der Affäre ziehen und es dem (sozialistischen) Präsidenten des Parlaments als hierarchisch zweithöchster Figur im Land überlassen können, das Gesetz zu unterzeichnen. Der Präsident liess aber schon wissen, dass er das Gesetz nun unterzeichnen werde.
Das Parlament billigte diese voraussichtlich letzte Fassung des Gesetzes mit 129 gegen 81 Stimmen bei einer Enthaltung. Für die Straffreiheit der Sterbehilfe stimmten die meisten Abgeordneten des regierenden Partido Socialista sowie die des Linksblocks, der Partei für Menschen, Tiere und Natur PAN, der linken Splitterpartei Livre, der eher rechten Iniciativa Liberal sowie sieben Abgeordnete des bürgerlichen Partido Social Democrata PSD, grösste Kraft der Opposition. Gegen die Vorlage stimmten die meisten PSD-Abgeordneten, aber auch vier Sozialisten, die Vertreter der rechtsextremen Partei Chega und die der Kommunisten. Der PSD hatte vergeblich ein Referendum über die Sterbehilfe verlangt und erwägt jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht, wenn das Gesetz schon gilt.
Zwischen Eile und Weile
Portugal zeichnet sich in der Gesellschaftspolitik durch ein Mix von Eile und Weile aus. Im fernen 1867 verbot Portugal als eines der ersten Länder der Welt die Todesstrafe für zivile Delikte, und nicht einmal der Diktator und Hitler-Bewunderer Salazar führte sie offiziell wieder ein (was die Geheimpolizei natürlich nicht daran hinderte, Regimegegner zu foltern und zu ermorden). 1884 schaffte das Land auch die lebenslange Haft ab. Sie ist in der Verfassung verboten. Heute gilt eine Höchststrafe von 25 Jahren.
Im Jahr 1910, kurz nach Ausrufung einer zunächst sehr antiklerikal ausgerichteten Republik, erlaubte Portugal die Ehescheidung. Aufgrund eines Konkordats mit dem Vatikan blieb diese von 1940 bis 1975 jedoch kirchlich getrauten Paaren verwehrt. In Italien mussten Frauen und Männer, die einander überdrüssig waren, noch bis 1970 warten, bis dass der Tod sie schied, in Spanien bis 1981, in Irland bis 1995 und in Malta bis 2011.
Im Jahr 2001 wagte Portugal die Entkriminalisierung des Drogenkonsums, der seitdem zwar nicht erlaubt ist, aber nicht mehr ein Strafdelikt darstellt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Warnungen vor der Verwandlung des Landes in ein Ziel des Drogentourismus erwiesen sich als unbegründet.
Recht lange dauerte die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Wunsch der Frau. Im Jahr 1984 rang sich der «Block der Mitte» – eine Koalition zwischen den zwei grössten Parteien des Landes – nur zu einer Indikationslösung durch, um den Eingriff nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind straffrei zu stellen. Erst seit 2007 gilt eine Fristenlösung.
Schneller ging es mit der Zulassung der Homo-Ehe im Jahr 2010, anders als in Spanien aber erst noch ohne das Recht zur Adoption von Kindern, das die gleichgeschlechtlichen Paare erst 2016 erhielten. Hierfür musste, wie jetzt bei der Sterbehilfe, eine linke Mehrheit im Parlament ein Veto des konservativen Staatspräsidenten, Cavaco Silva, überstimmen.