Vor einigen Wochen konnte man aus der Presse erfahren, dass eine deutsche Antragstellerin, die eine Coaching-Methode mit dem seltsamen Namen „Mindfuck“ vertreibt, beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Antrag abgeblitzt ist, dieses Produkt in der Schweiz als markengeschützten Namen einzutragen. Dieser negative Bescheid wurde getroffen, obwohl das „Mindfuck“-Label in Deutschland und Liechtenstein rechtlich anerkannt ist.
Dr. Petra Bocks Coaching-Methode
Sind die zuständigen helvetischen Behörden bei solchen Beurteilungen, bei denen es um sprachliche Angemessenheit geht, prüder oder pingeliger als ihre Kollegen in den erwähnten Nachbarländern?
In diesem Fall trifft das kaum zu. Die Schweizer Richter sind nur nicht bereit, einen reichlich durchsichtigen sprachlichen Trick, der eigentlich auf einen Etikettenschwindel hinausläuft, auch noch mit dem juristischen Markenschutz-Stempel abzusegnen.
Googelt man die Mindfuck-Webseite im Netz, so erfährt man, dass eine Frau Dr. Petra Bock unter diesem Namen eine Coaching-Methode anpreist, die dem geplagten Zeitgenossen helfen soll, Denk-Sabotagen und Selbst-Blockierungen zu überwinden. Durch solche Befreiungen von negativen Denkmustern werde der Weg geöffnet zu einem kreativen, einfallsreichen, aktiven Leben. Zum tieferen Verständnis ihrer heilenden Coaching-Methode hat Frau Dr. Bock bereits vier Bücher publiziert, die auf ihrer Mindfucking-Website natürlich ebenfalls angepriesen werden.
Warum aber wird dieses mentale Wundermittel unter dem Etikett Mindfuck vermarktet? Auch dafür hat Frau Dr. Bock auf ihrer Website eine kurze Erklärung. Die umgangssprachliche englische Wendung „to fuck with somebody’s mind“ bedeute auf Deutsch „jemanden sehr unschön manipulieren“.
Blosser Bullshit
Mag sein, aber eine glaubwürdige Erklärung, weshalb ihre bahnbrechende Coaching-Methode, die ja angeblich von der selbst induzierten Gehirn-Manipulation befreien soll, ausgerechnet als „Mindfuck“ (was man wörtlich als „Gehirnfick“ übersetzen müsste) bezeichnet, ist das natürlich nicht. Diese Erklärung ist – mit einem andern populären angelsächsischen Kraftwort ausgedrückt – blosser Bullshit. Es geht ganz banal um einen Werbetrick, der sprachlich so gut wie gar nichts mit der angebotenen Heilmethode zu tun hat.
Es trifft zwar zu, dass das Vulgärwort „Fuck“, das ursprünglich ja etwas mit Sex zu tun hatte, heutzutage weitherum in der Welt für den Ausdruck aller möglichen und unmöglichen Vorgänge und Empfindungen verwendet wird. Die Behauptung ist kaum übertrieben, dass ein erheblicher Teil der amerikanischen Filme ohne den inflationären Einsatz dieser vulgären Schimpf-Hass-und-Begeisterungs-Vokabel wahrscheinlich gar nicht mehr gedreht werden könnte.
Deshalb ist es durchaus wohltuend und verdient Respekt, wenn ein hohes schweizerisches Gericht es ablehnt, eine angeblich neuartige und jedenfalls als seriös angepriesene Coaching-Methode unter dem zwar frivolen und vielleicht nervenkitzelnden, aber irreführenden Namen „Mindfuck“ offiziellen Markenschutz zu gewähren. Diese gerichtliche Ablehnung hindert im Übrigen Frau Dr. Petra Bock keineswegs daran, ihre wundervolle Methode weiterhin auch in der Schweiz unter die Leute zu bringen. Entsprechende Auftritte der rührigen Mindfuck-Erfinderin sind schon geplant.