Die US-Justiz hat so ihre Eigenheiten, wie nicht zuletzt Schweizer Banken erfahren müssen. Dazu gehört auch ein extremer Formalismus. Bei jedem rechtlichen Akt muss peinlich genau darauf geachtet werden, nicht den geringsten Schnitzer zu begehen. Sonst könnte alles für die Katz sein.
Das Schuldeingeständnis
Da VR-Präsident Urs Rohner zwar theoretisch die «Verantwortung» für die Milliardenbusse übernommen hat, aber sonst genauso wie sein CEO Brady Dougan damit nichts zu tun haben will, kam es für die beiden Herren natürlich nicht in Frage, das Schuldeingeständnis in den USA selbst zu unterzeichnen. Das wäre dann doch zu viel der gelebten Verantwortung gewesen.
Die «Basler Zeitung» stellt nun die Frage, ob das Schuldeingeständnis überhaupt gültig sei. Denn wenn schon nicht die Verantwortungsträger unterzeichnen, haben sie einen Repräsentanten der CS zu bestimmen, der sich gegenüber der US-Justiz natürlich ausreichend legitimieren muss, dass er namens und im Auftrag der Bank unterschreiben darf.
Wie man das macht, lernt jeder Notariats-Lehrling in den ersten Wochen. Das sollte doch für eine internationale Grossbank kein Problem sein. Vor allem, da sie über eine gut bestückte interne juristische Abteilung verfügt, von ihrem ehemaligen Oberjuristen Rohner verantwortungsvoll geleitet wird und zudem auf die Dienste der US-Grosskanzlei King & Spalding (mehr als 800 Anwälte, Headquarter in Washington und Filialen auf der ganzen Welt) zurückgreifen kann. Sollte man meinen.
Delegieren, delegieren, delegieren
Wie es sich für eine kompetente Grossbank gehört, delegierte der Verwaltungsrat der CS diese Aufgabe an ihren Sekretär Pierre Schreiber, natürlich auch Rechtsanwalt, der seinerseits die Aufgabe an Alan Reifenberg, seines Zeichens Managing Director der CS in New York und ebenfalls Rechtsanwalt, weiterreichte. Und der unterzeichnete dann zuhanden der Bundesrichterin Rebecca Beach Smith (Virginia) das 14-seitige Schuldeingeständnis der CS. Problem gelöst, wie der Banker sagen würde.
Nicht ganz, denn es handelt sich bei den Beteiligten ja um Banker. Also musste Anwalt Reifenberg sich legitimieren, dass er tatsächlich auftrags der CS mal kurz 2,6 Milliarden Dollar zahlt. Und Anwalt Schreiber musste sich legitimieren, dass er tatsächlich namens des Verwaltungsrats der CS und aufgrund eines entsprechenden Beschlusses Anwalt Reifenberg dazu autorisieren darf.
Und wie so häufig bei Banken kommt zur Tragödie auch noch die Farce. Denn Anwalt Schreiber, als Protokollführer des VR sollte er das ja können, setzte schwungvoll auf Englisch ein «Limited Certificate of Corporate Resolution» auf, in dem er bestätigte, dass er in vollem Besitz der dazu nötigen Qualifikation den Beschluss des VR mitgeschrieben habe, dass dieser dem Schuldeingeständnis zustimme. Leider vergass Schreiber in der Eile, das Datum der entsprechenden VR-Sitzung einzufüllen. Nun ja, kann ja passieren.
Unterschriftsberechtigt?
Nun musste Anwalt Schreiber noch zuhanden des US-Bundesgerichts beweisen, dass er selbst unterschriftsberechtigt ist. Piece of cake, sagt da der Banker, marschiert zum nächstgelegenen Notariat in Zürich und lässt sich dort für 30 Franken bestätigen, dass dem so ist. Noch eine Apostille für die internationale Gültigkeit drauf (nochmal 30 Franken), und ab die Post. Freundlicherweise stellen Schweizer Notariate solche Bestätigungen auch auf Englisch aus, kein Problem für Richterin Smith, sich das Dokument genau anzuschauen. Aber ein Problem für die CS.
Denn in der notariellen Beglaubigung steht zwar, dass Herr Schreiber dem Notariat persönlich bekannt und auch im Handelsregister Zürich als Sekretär des VR der Credit Suisse eingetragen ist. Und in dieser Funktion sei er versehen «with the right to sign jointly by two». Das heisst mit Kollektivunterschrift zu zweit.
Nun hat Rechtsanwalt Schreiber aber das Protokoll alleine unterzeichnet, und zudem, wer ist man denn, wurde seine Einzelunterschrift erst einen Tag später im Notariat «acknowledged before us by a third party», also von einem Dritten bestätigt, weil sich dafür doch nicht der Herr Sekretär persönlich auf den Weg zum Notariat Zürich Altstadt macht.
Fragen der Richterin
Nun fragt sich Richterin Smith, und nicht nur sich selbst, sondern auch die Bank, ob denn die Einzelunterschrift von Rechtsanwalt Schreiber überhaupt gültig sei. Denn falls nicht, dann ist natürlich auch die Vollmacht von Rechtsanwalt Reifenberg nicht gültig, und dann ist das Schuldeingeständnis gar nicht unterzeichnet worden. Und dann fehlt auch noch der genaue Tag des VR-Beschlusses, und Schreibers Unterschrift wurde auf dem Notariat von dritter Seite bestätigt, nicht persönlich vor Ort geleistet. Dagegen griffen nun die Kollegen der Kanzlei King & Spalding in die Tasten und erklärten, dass das schon alles seine Richtigkeit habe.
Selbst ein Jus-Student im ersten Semester würde sich zumindest fragen, ob eine Einzelunterschrift im Falle einer geforderten Kollektivunterschrift zu zweit nicht möglicherweise gerade in den USA für Aufregung sorgen könnte und ob es nicht eine gute Idee sei, alle Datumsangaben einzutragen und die notarielle Beglaubigung der Unterschrift peinlich genau abzuwickeln.
Und wenn es dann noch um 2,6 Milliarden Dollar geht, könnten doch Rechtsanwalt Rohner, Rechtsanwalt Schreiber, Rechtsanwalt Reifenberg, das Legal Department der CS und ein paar der 800 Rechtsanwälte von King & Spalding mal so tun, als ob sie ihr Gehalt wert wären und jedes Detail angesichts der Bedeutung der Sache dreimal überprüfen. Aber doch nicht bei einer Bank.