Frauen verdienen weniger als Männer. Auch bei gleicher Position, bei gleichen Fähigkeiten und bei gleicher Erfahrung. Der Unterschied beträgt jährlich 7‘000 Franken. Das ist erheblich und spricht für die ebenfalls erhebliche Vermutung, es handle sich um eine Diskriminierung. Trifft dies tatsächlich zu, wäre hinsichtlich der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit die Bundesverfassung verletzt.
Die Arbeitsgeber schafften es nicht, den Diskriminierungsverdacht auf freiwilliger Basis zu widerlegen. Jetzt will der Bundesrat die Situation zum Besseren wenden. Das erweist sich als doppelt richtig. Einerseits muss die lohnmässige Gleichstellung der Frauen zur Selbstverständlichkeit werden; alles andere ist patriarchalisch verbohrt. Anderseits wählt der Bundesrat ein liberales und moderates Vorgehen. Er betreibt keinen Staatsinterventionismus, sondern appelliert nachdrücklich an die Arbeitgeber, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit.
Der Bundesrat stärkt die Rechte der Frauen, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Das ist an der Zeit. Auch, dass die Männer über jegliche Schatten springen und die Zweiklassen-Gesellschaft rasch beenden.