Die Diskussion um die von der Landwirtschaft vergifteten Böden nimmt groteske Züge an. Sollen Pestizide mit «erhöhtem» Risiko für Mensch und Umwelt oder nur welche mit «unannehmbaren» Risiko verboten werden?
Das unbequeme Problem
Das Problem ist nicht kleinzureden. Chlorothalonil ist seit Anfang 2020 auch in der Schweiz verboten. Die Bauern setzten es fünfzig Jahre ein, um ihre Erzeugnisse vor Pilzbefall zu schützen. Noch 2018 wurden in der Schweiz über 35 Tonnen davon verkauft – von einem Pestizid, das «als wahrscheinlich krebserregend» gilt.
Den Bauern ist der kleinste Vorwurf zu machen. Sie gingen davon aus, dass, was behördlicherseits zugelassen war, um ihre Kulturen zu schützen, wohl nicht eines Tages als problematisch erachtet würde. Dass als Höchstwert aller Abbaustoffe von Chlorothalonil dereinst 0,1 Mikrogramm/Liter behördlicherseits festgelegt würde, hat sie deshalb verständlicherweise überrascht, und das ist nachvollziehbar. Lange konnten diese Rückstände gar nicht gemessen werden, entschuldigen sich heute denn auch Fachkreise. Und schieben nach: Diese Rückstände werden auch nach dem Verbot noch jahrzehntelang im Grundwasser bleiben. Dies wohl zu unserer Beruhigung.
«Ich würde es ohne Zögern trinken!»
Der Präsident des Bauernverbandes, Markus Ritter, reagierte auf diese Hiobsbotschaft auf seine Weise. «Wasser mit zu hohen Pestizidwerten würde ich ohne Zögern trinken», verkündete er anfangs Februar 2020 in der Sonntagszeitung. Auf die Frage, ob er hochgiftige synthetische Pestizide verteidige könne, antwortet er «Ja, das kann ich.»
Man könnte solche Sprüche als Anti-Panikmache noch halbwegs verzeihen, wäre die Angelegenheit nicht so verstörend. Allerdings würde es Ritter wohlanstehen, das Problem sachlich anzugehen. Wieviel von welchem Gift einem Menschen pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich zugemutet werden kann, ist keine Lachnummer, sondern Sache der Wissenschaft.
Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung»
Bekanntlich ist eine Volksinitiative in Vorbereitung, die genau diese Thematik aufgreifen wird. Nachdem jedoch der Bundesrat die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» ohne Gegenvorschlag ablehnt, verlangen Organisationen klare Massnahmen hinsichtlich Pestizideinsatz und Stickstoffüberschüsse mit der Agrarpolitik 2022+. Die Massnahmen, die der Bundesrat für die Agrarpolitik 2022+ veröffentlicht hat, gehen deutlich zu wenig weit.
Die Bauernlobby im Parlament ist stark und wohlorganisiert. Sie hat den 250-seitigen Bericht des Bundesrates zur Agrarpolitik (AP22+) zum Anlass genommen, um auf ihre Weise zu reagieren. Markus Ritter: «Der Bundesrat erhöht ständig die Auflagen und die Bürokratie im Inland.» Allerdings dürften Konsumentinnen und Konsumenten für den ökologischen Leistungsnachweis, den der Bundesrat in seiner Botschaft u. a. vorschlägt, wohl mehr Verständnis zeigen. Dass Umwelt- und Klimafragen neuerdings in den Fokus der Regierung geraten, wenn es um die zukünftige Bauernpolitik geht, ist wohl nicht falsch. Dass Direktzahlungen zukünftig auch davon abhängig gemacht werden sollen, ob Verstösse gegen die Gewässerschutzgesetzgebung konstatiert werden, ist jedenfalls verständlich.
Wir alle wollen wohl gesunde Lebensmittel. Deren Produktion mit problematischen Pestiziden zu ermöglichen, wird jedoch zunehmend in Frage gestellt. Es wird nicht mehr akzeptiert, dass vergiftetes Trinkwasser als Preis dafür aus dem Wasserhahn in unseren Wohnungen läuft.
Schutzzonen für Trinkwasser
Der Bundesrat möchte das Grundwasser, aus dem 80 Prozent des Trinkwassers gewonnen wird, stärker schützen und dazu die Anzahl geschützter Bereiche von 60 auf rund 2800 erhöhen (TA). Da die Kantone für den Vollzug zuständig sind, ist abzusehen, was aus dieser Idee wird. Fachleute orten heute einen grossen Vollzugsrückstand …
Riskante Spritzmittel sorgen für Milliardenumsätze
Gemäss Tages-Anzeiger zeigt eine Studie erstmals, wie giftig das Geschäft der Agrochemiekonzerne ist. Zahlen belegen, dass vor allem Syngenta mit Sitz in Basel betroffen ist. Deren CEO gibt sich umweltfreundlich und spricht von «Innovationen für eine nachhaltige Landwirtschaft». Eine gute Kommunikationsabteilung ist wichtig für jedes Unternehmen. In diesem Fall offenbaren die veröffentlichten Zahlen jedoch, «dass 10 der meistverkauften Pestizide in den 43 wichtigsten Absatzmärkten hochgefährlich für die Gesundheit von Menschen sowie für die Umwelt sind».
«Public Eye» und «Greenpeace Grossbritannien» haben diese Studie veranlasst. Sie zeigt, dass vor allem in ärmeren Ländern (Indien 59%, Brasilien 49%) hochgefährliche Pestizide verspritzt werden, gefolgt von den USA (36%). Dagegen beträgt ihr Anteil in Europas wichtigsten Agrarstaaten «lediglich» 11 bis 12 Prozent. Diese Feststellungen führen direkt zu einer weiteren Diskussionsrunde «Verbot hochgefährlicher Pestizide». Wie weit ist es vertretbar, einheimische Bauern mit happigen Produktionsauflagen zu belegen, wenn gleichzeitig für importierte Produkte keine solchen gelten?
Importierte landwirtschaftliche Produkte mit giftigen Rückständen akzeptiert?
In der Sonntagszeitung wird von einem Fall berichtet, in dem Grossverteiler einheimischen Rosenkohl wegen beeinträchtigter IA-Qualität zurückgewiesen hätten und anschliessend «Gemüse, das schöner aussieht, weil es in Belgien und Holland produziert wird, wo Benevia zugelassen ist», importiert hätten. Zwar ist im Internet zu lesen, dass «das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mehrere jeweils 120 Tage gültige Notfallzulassungen für das Insektizid Benevia erteilt hat, die ausschliesslich für den Gemüsebau gelten» und demnach obiger Bauer ebenfalls Benevia – in der Schweiz im Prinzip nicht zugelassen – ausnahmsweise hätte anwenden dürfen.
Es geht an dieser Stelle nicht darum, wer, wo und aufgrund welcher Regeln giftige Pflanzenschutzmittel (ausnahmsweise) verwenden darf. Dass jedoch Früchte und Gemüse mit Rückständen von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln importiert werden dürfen, ist – sofern dies zutrifft – nicht akzeptabel. Importeure, Grossverteiler und Behörden sind gefordert: «Wo ein Wille, ist ein Weg» heisst es so schön: entsprechende Importbeschränkungen sind zu erlassen. Die Frage, ob in den Wintermonaten in diesem Fall noch Früchte aus Spanien tonnenweise importiert werden dürften, würde sich wohl von selbst beantworten …
Dänemark richtungsweisend?
Andreas Bosshard von der Denkfabrik «Vision Landwirtschaft» verweist bei dieser Diskussion auf Dänemark, das «seit 2013 bei Pflanzenschutzmitteln auf das Instrument der Lenkungsabgabe setzt, das Pestizide verteuert […] und damit gegenüber 2011 den Pestizideinsatz um mehr als 40% verringert hat». Und in der Schweiz: Pflanzenschutzmittel werden hierzulande künstlich verbilligt – für sie gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2,5.