Noch bleiben rund sechs Wochen, bis Joe Biden am 20. Januar 2021 auf den Stufen des Kapitols in Washington DC seinen Amtseid als 46. Präsident der Vereinigten Staaten auf die Verfassung ablegt. Bidens Vorgänger Donald Trump hat angedeutet, dass er der feierlichen Inauguration fernbleiben könnte, was ein abtretender Amtsinhaber zum letzten Mal 1869 getan hat.
Der abgewählte Präsident hat sich Mitte letzter Woche in einer 46-minütigen Videobotschaft aus dem Weissen Haus direkt via Facebook an die Nation gewandt. Dies in einer Rede, die er «die möglicherweise wichtigste» nannte, die er je gehalten habe. Sein Pech nur, dass die nationalen Medien den bizarren Auftritt kaum zur Kenntnis nahmen. Die grossen Fernsehgesellschaften übertrugen nicht und die Zeitungen berichteten nichts auf den Frontseiten.
Was Donald Trump zu sagen hatte, war nicht neu. Er erwähnte «den unerhörten Wahlbetrug», sprach davon, dass Joe Bidens Sieg «statistisch unmöglich» sei und die Demokraten den Urnengang so «manipuliert» hätten, dass sie schon zum Voraus wussten, wer gewinnen würde. Das Ganze sei «korrupt», «absolut verfassungswidrig» und «total illegal». Dabei hat selbst Justizminister Bill Barr, sonst dem Präsidenten loyal ergeben, eingeräumt, er habe keine Indizien von Betrug finden können, die den Ausgang der Wahl ungültig machen würden.
An einem Tag, an dem in den USA mehr als 3’000 Menschen am Coronavirus starben, fast so viele wie bei 9/11, war die Pandemie für den Präsidenten kein Thema. Ihm ging es in der Rede allein um seine Befindlichkeit und seine verletzte Eitelkeit. In der letzten Woche verschickte er rund 145 Tweets, in denen er den angeblichen Wahlbetrug vom 3. November thematisierte. Die Corona-Pandemie war ihm lediglich vier Tweets wert – ein letztes Mal in der Nacht auf Sonntag, als er erneut behauptete, die USA würden in Sachen Covid-19 «die Kurve kriegen».
Eine Kolumnistin des «New Yorker» fragte nach Trumps Videobotschaft besorgt, weshalb die Leute in den USA das verrückte Benehmen des Präsidenten nach wie vor auf die leichte Schulter nähmen: «Es gibt nur zwei mögliche Schlussfolgerungen, wenn man dieser Rede zuhört: Entweder glaubt der Präsident tatsächlich, was er sagt, in welchem Fall er verrückt ist, oder er glaubt es nicht, in welchem Fall er die zynischste Attacke auf die amerikanische Demokratie reitet, die je aus dem Weissen Haus gekommen ist.» Die Nachrichtenagentur AP, stets auf Ausgewogenheit und Fairness bedacht, vermeldete, Donald Trump sei «zunehmend von der Realität losgelöst».
Mehr Bodenhaftung zeigt Donald Trump, wenn es darum geht, Alliierte, Familienangehörige und Freunde vor künftigen Anklagen wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs, Korruption oder Landesverrats zu beschützen. Laut Leuten aus seinem Umfeld erwägt der Präsident, die älteren drei seiner fünf Kinder sowie seinen persönlichen Anwalt Rudolph W. Giuliani prophylaktisch zu begnadigen. Was die Betreffenden zwar vor Anklagen auf Bundesebene, nicht aber vor Strafverfolgung auf Bundesstaats- oder lokaler Ebene schützen würde.
Ausserdem hat Donald Trump angetönt, dass er vielleicht auch sich selbst begnadigt, was bisher noch kein amerikanischer Präsident je versucht hat. Rechtsexperten sind sich uneinig, ob es die US-Verfassung erlaubt, dass ein Amtsinhaber im Weissen Haus sich selbst gegenüber Gnade walten lässt. Auf jeden Fall sind beim Präsidenten seit 2017 etliche Gnadengesuche eingegangen. In 44 Fällen hat er positiv reagiert: Strafen wurden erlassen oder gemildert. Unter anderen hat Donald Trump Michael T. Flynn, seinen ersten Sicherheitsberater, und Roger J. Stone Jr., einen langjährigen Freund und Wahlberater, in umstrittener Weise begnadigt. Auch ein betrügerischer Pressebaron (Conrad M. Black), ein korrupter Ex-Gouverneur von Illinois (Rod R. Blagojevich) oder ein als Lügner entlarvter früherer Polizeipräsident in New York City (Bernard B. Kerik) sind in den Genuss präsidialer Barmherzigkeit gekommen.
Dass amerikanische Präsidenten Straftäter begnadigen, ist nicht aussergewöhnlich. Gerald Ford gewährte 1974 seinem Amtsvorgänger Richard M. Nixon umfassende Straffreiheit, Jimmy Carter tat es 1977 zugunsten von Deserteuren aus der Zeit des Vietnamkriegs und George H. W. Bush 1992 gegenüber Angeklagten der Iran-Contra-Affäre. Und Bill Clinton begnadigte 2000 in den letzten Stunden seiner Amtszeit 140 verurteilte oder gesuchte Straftäter, unter ihnen sein wegen Rauschgiftdelikten inhaftierter Bruder Roger Clinton oder der in den USA vom FBI als Steuerbetrüger jahrelang gesuchte Rohstoffhändler und Parteispender Marc Rich.
«Die Befugnis, zu begnadigen, ist von vielen Präsidenten auf politisch eigennützige Weise benutzt worden», sagt Harvard-Professor Jack L. Goldsmith. «Giuliani zu begnadigen wäre zwar politisch explosiv», meint der Jurist, «doch Kumpel sind schon früher begnadigt worden.» Trumps loyaler Gefolgsmann, der seinerzeit als Staatsanwalt in Manhattan Bill Clintons Begnadigungen «eine Schande» nannte, ist seinem Anwalt zufolge nicht beunruhigt: «Er macht sich wegen dieser Untersuchung (in Sachen allenfalls illegaler Geschäftstätigkeit in der Ukraine) keine Sorgen, weil er nichts Falsches getan hat, was seit Tag eins unsere Auffassung ist.» Sorgen hat er jetzt trotzdem: Auch Giuliani ist, wie so viele aus dem Umfeld Donald Trumps, am Sonntag positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Jeffrey R. Wilson, Harvard-Professor und Autor des Buches «Shakespeare and Trump», vergleicht das jüngste Verhalten des amerikanischen Präsidenten mit den Vorgängen im letzten Akt eines Stücks des Barden aus Stratford-upon-Avon: «Die Streitkräfte sind geschwächt und der Tyrann hat sich in seine Burg zurückgezogen. Er fürchtet sich zunehmend, fühlt sich unsicher, beginnt über seine legitime Herrschaft zu schwadronieren und fängt an, seine Opposition des Verrats zu bezichtigen.» Dass es solche Parallelen zwischen klassischer Literatur und dem Zustand der amerikanischen Gesellschaft gibt, ist für den Shakespeare-Gelehrten – so zitiert ihn die «New York Times» zu Trump – Grund zur Sorge: «Wir nähern uns hier dem Ende des Stücks und das ist der Zeitpunkt, zu dem die Katastrophe eintritt.»