Sollen Menschen mit unheilbaren Krankheiten und unerträglichem Leid in Portugal künftig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, um vorzeitig aus dem Leben zu scheiden? Am 29. Januar hatte eine Mehrheit des Parlaments diese Frage bejaht. Ein neues Gesetz regelt nun die Voraussetzungen für die straffreie Sterbehilfe und die entsprechenden Prozeduren. Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa hat das Gesetz aber weder gleich unterzeichnen und damit in Kraft setzen wollen, noch hat er dagegen ein Veto – welches das Parlament wiederum überstimmen könnte – eingelegt. Er wählte einen dritten Weg, und das ist im konkreten Fall derjenige, der die meisten Fragen aufwirft.
Wann ist ein Leiden unerträglich?
Der bekennende Katholik aus dem bürgerlichen Lager hat das Gesetz in der letzten Woche dem nationalen Verfassungsgericht zur vorsorglichen Prüfung zugeleitet, und dieses muss innert 25 Kalendertagen ein Urteil fällen. Nach der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Artikel 24 der Verfassung, der das menschliche Leben für unverletzlich erklärt, hat der Präsident aber gar nicht gefragt. Er vermisst hingegen Klarheit über die Anforderungen für die Inanspruchnahme der erlösenden Pille oder Spitze.
Der bei seinem Vornamen Marcelo bekannte Präsident beanstandet einige Normen des Gesetzes als „überzogen unbestimmt“, etwa dann, wenn von „unerträglichem Leiden“ die Rede ist. Er sieht hier einen hohen Grad an „Subjektivität“, wobei unklar bleibt, wie objektiv feststellbar sein soll, ob ein Leiden noch erträglich oder schon unerträglich ist. Zu unbestimmt findet er auch, was unter einer „extrem gravierenden definitiven Verletzung, im Einklang mit dem wissenschaftlichen Konsens“ zu verstehen sein soll.
Im Gesetzestext ist unter anderem von der „Vorwegnahme“ des Todes die Rede. Aber nicht immer, so meint der Präsident, werde es um eine Vorwegnahme des Todes gehen, weil der Tod nicht unbedingt von der definitiven Verletzung herrühren müsse.
Keine Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen
Das Gesetz ist dabei insgesamt relativ streng. Wer die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, muss die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Portugal leben, volljährig und in allen Phasen des Verfahrens entscheidungsfähig sein. Aussen vor bleiben Personen mit psychischen Erkrankungen, betont die sozialistische Abgeordnete Isabel Moreira, die sich im Streit um gesellschaftliche Reizthemen einen Namen gemacht hat. So wäre die Sterbehilfe auch bei Demenz nicht erlaubt. Eine an Demenz erkrankte Person könnte bei Beginn der Krankheit, also noch im entscheidungsfähigen Zustand, keine andere Person vorsorglich dazu ermächtigen, für sich bei fortgeschrittener Krankheit die Sterbehilfe zu beantragen.
Wer vorzeitig aus dem Leben scheiden will, soll sich zunächst an einen Arzt des eigenen Vertrauens wenden. Sieht dieser die Voraussetzungen für die Sterbehilfe als gegeben an, so muss er bei einem Facharzt für die konkrete Erkrankung ein Gutachten einholen. Das letzte Wort hat eine fünfköpfige „Kommission der Prüfung und Bewertung“, bestehend aus Fachleuten für rechtliche Fragen, Medizin, Krankenpflege und Bioethik. Auf deren Zusammensetzung hat die sterbewillige Person keinen Einfluss. Zur Klärung von allfälligen Zweifeln kann diese Kommission weitere Gutachten anfordern.
Kein klassischer Rechts-Links-Gegensatz
Das Parlament hatte im Februar 2020 insgesamt fünf Gesetzesentwürfe für die straffreie Sterbehilfe grundsätzlich gebilligt. Ein Ausschuss „verschmolz“ die fünf Entwürfe zu einem einzigen Text, den das Parlament fast ein Jahr später billigte, wobei die Fronten nicht ganz klar zwischen links und rechts verliefen. Nicht alle Abgeordneten des regierenden Partido Socialista (PS) und nicht alle Abgeordneten des oppositionellen bürgerlichen Partido Social Democrata (PSD) waren dagegen. Gegen das Vorhaben stimmten auch die Kommunisten, wenngleich nicht leichten Herzens. Sie wandten sich aber gegen eine Vereinfachung des Todes in einem Land, das vielen kranken Menschen das Leben in Würde nicht gewährleiste.
Die Katholische Bischofskonferenz bekundete in einem Communiqué ihre „Trauer und Empörung“ über den Entscheid des Parlaments. Sie beliess es aber beim verbalen Protest, wie schon in früheren Jahren, als Reizthemen wie die längst legale Homo-Ehe zur Debatte standen. Aus konservativen und kirchlichen Kreisen kamen im letzten Jahr noch Rufe nach der Abhaltung eines Referendums, die eine Mehrheit im Parlament im Oktober letzten Jahres aber verwarf.
Ein „pandemische“ Verzögerung
Die parlamentarischen Prozeduren um das Gesetz selbst hatten sich wegen der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Für den Staatspräsidenten war es wohl ein Glücksfall, dass die endgültige Entscheidung erst nach seiner fast triumphalen Wiederwahl für eine zweite Amtszeit am 24. Januar (diese beginnt am 9. März) fiel. So blieb „Marcelo“ bis dahin die Stellungnahme zu diesem polarisierenden Thema erspart. Vielleicht hat er sich durch die Einschaltung des Verfassungsgerichts als „Präsident aller Portugiesen“ zeigen wollen. Er hat sich nicht eindeutig und generell gegen Sterbehilfe an sich ausgesprochen. Sollte das Gericht seine Einwände aufgreifen, dürfte im Parlament viel Feinarbeit anstehen.