Nach Bundesrat Alain Berset muss „die Filmpolitik Qualität fördern und den Erfolg honorieren“. Diese Direktive klingt kulturfreundlich, ist jedoch gefährlich und eine Überschätzung dessen, was Förderung zu leisten vermag.
Keine staatliche Einmischung
Zur Unabhängigkeit des Schweizer Films gehört, dass sich der Kulturminister jeder qualitativen Einmischung enthält. Die Filmschaffenden entscheiden für sich, ob sie auf hohem Niveau oder unter der Gürtellinie produzieren wollen, für Minderheiten oder die Masse.
Der liberale Staat kann nur wählen, ob er den einheimischen Film sich selber überlassen oder zu Bedingungen fördern will, die Fachleute und keinesfalls Politiker bestimmen.
Sozialhilfe statt Kulturförderung
Aufgrund des Filmartikels in der Bundesverfassung und des Filmgesetzes fördert die Eidgenossenschaft den Film seit fünfzig Jahren. Dennoch blieb die Zahl der bedeutenden Schweizer Spielfilme ernüchternd tief. Und zwar unabhängig davon, ob an Subventionen zwei, zwanzig oder fünfzig Million ausgeschüttet wurden.
Offenbar bleibt der Kreis der Begabten naturgesetzlich begrenzt. Das heisst, je höher der Kredit, desto mehr Unbegabten greift der Staat unter die Arme. Aus der Kulturförderung wird Sozialhilfe.
Die Reihe der subventionierten Filme, für die sich das Publikum keinen Deut interessiert, ist von erschreckender Länge. Im Ernst kann niemand behaupten, es befänden sich unter den Pleiten verkannte Meisterwerke. In Wahrheit sind die Begutachtungsgremien ausserstande, die Qualität der Projekte zuverlässig zu beurteilen. Nicht von der Hand zu weisen ist die Vermutung, dass Beziehungsnetze stärker zum Tragen kommen als die mit Mut gepaarte Kompetenz, schwache Vorhaben zu erkennen und rigoros abzulehnen.
Dringliche Reform
Vor dieser Kulisse ist die Frage, ob sich der Bund auf künstlerische oder kommerzielle Filme ausrichten soll, ein belangloses Nebenthema. Im Wesentlichen ginge es darum, die Brauchbarkeit der Förderung bei hellstem Licht und mit ehrlichen Statistiken zu überprüfen und aufgrund des zweifellos bitteren Befunds Reformen einzuleiten.
Eine Erhöhung des Filmkredits ist damit nicht gemeint. Die vorhandenen Mittel müssten weniger Projekte begünstigen und nicht eine wachsende Zahl unbedarfter Gesuchsteller.
Wenn Bundesrat Berset dafür eintritt, den Erfolg zu honorieren, dann meint er hoffentlich nicht oder nicht nur die klingelnden Kassen als Kriterium, sondern in erster Linie die kulturelle Resonanz, die Filmschaffende mit ihren früheren Werken im Sinne eines bestechenden Leistungsausweises erzielten. Es ist beschämend, mit welch bürokratischem Misstrauen den Besten des Schweizer Films Knüppel in den Weg gelegt werden. Eine Remedur drängt sich auch hier schleunigst auf.