Die Wiederentdeckung der Bibel als verbindlicher Massstab des Christseins ist für alle Reformatoren entscheidend. In ihrem Bibelverständnis jedoch unterscheiden sie sich erheblich. Zwingli hält sich in einer offenen Form an die Bibel als Richtschnur und setzt so seine Reformation dem Streit um die richtige Interpretation der Bibel aus; der frühe Konflikt mit den Täufern ist dafür bezeichnend. Die im 19. Jahrhundert eingeführte Bekenntnisfreiheit und damit ein gewisses Risiko reformierter Beliebigkeit haben hier ihren Ursprung. Luther gibt mit der Zentrierung auf den Glauben und das Vertrauen in Christus eine inhaltliche Rückbindung jeder Bibelinterpretation vor und begnügt sich nicht mit einem bloss normativen Verständnis des Bibeltextes.
Atemberaubende Dynamik
Die Reformation ist bei Zwingli ein Prozess, der schon Jahre zuvor begonnen hat. Ihre konkrete Gestalt hat Zwingli jedoch bei seiner ersten Grossmünsterpredigt am Neujahr 1519 noch keineswegs konkret vor Augen. Wer weiss, wie bedächtig helvetische Mühlen mahlen und wie vergeblich Erneuerer über Jahrhunderte gegen Roms Windmühlen ankämpfen, muss die Dynamik atemberaubend finden, mit der die Reformation in Zürich Fuss fasst, beschlossen wird und in Kirche und Stadtstaat Gestalt annimmt. Als Zwingli 1531 übereilt in die Schlacht bei Kappel aufbricht, ist die Stadt kaum wiederzuerkennen, in die er zwölf Jahre zuvor eingekehrt ist.
Zwei Umstände sind dafür entscheidend: Zürich ist eine selbstbewusste Handwerkerstadt mit einer wachen Bürgerschaft und starken Mitbestimmungsstrukturen im Grossen und Kleinen Rat. Der Konstanzer Fürstbischof Hugo von Hohenlandenberg, ein gebürtiger Eidgenosse, ist in seiner Position geschwächt: Seine Bischofsstadt Konstanz hat sich seit Jahrzehnten allmählich vom Einfluss der Gnädigen Herren emanzipiert; die Eidgenossen haben im Schwabenkrieg 1499 den fürstbischöflichen Machtbereich mit der Eroberung des Thurgaus bis vor die Tore der Stadt Konstanz ausgeweitet; und fast gleichzeitig mit Zürich nimmt die Bischofsstadt der grössten Diözese im Reich die Reformation an und drängt ihren Bischof aus den Stadtmauern hinaus. (1)
Die Scheidung Gottes Wort und des Menschen Werk
Ausgangspunkt der reformatorischen Dynamik sind Zwinglis Predigten und Publikationen. Getrieben ist er als guter Humanist von der Devise «Zurück zu den Quellen». Lektüre und Auslegung der Bibel lassen religiöse Satzungen, Rituale, Heiligenkult und all das Treiben, das die kirchliche Tradition mit sich führt, als das erkennen, was es ist: Menschenwerk. Viele Gläubige empfinden den Religionsbetrieb als lästig und hinderlich, und oft ist der ursprüngliche Geist des Evangeliums darin nicht mehr erkennbar.
Als nun Zwingli den Unterschied zwischen Gotteswort und Menschenwerk durchsichtig macht, löst er einen gewaltigen Zulauf aus. Und unter den 8‘000 Einwohnern der Stadt finden sich natürlich Leute, die in die Lücke springen und die Unterscheidung als Sprengsatz nützen, um die Verantwortlichen herauszufordern. Natürlich verschanzt sich die alte Kirche hinter den menschlichen Satzungen, weil sonst auch ihre Autorität ins Wanken geriete. Das ist das Drama der Ökumene bis heute. Und die Tragödie spitzt sich noch zu, nachdem die moderne Bibelkritik nachgewiesen hat – was Zwingli so noch nicht wissen konnte –, dass Jesus keine Kirche gegründet hat. Was soll also die Behauptung, all die kirchlichen Gebote und Dogmen seien Gottes Wille und Anordnung?
Ein Wurstessen löst die Reformation aus
Die Probe aufs Exempel ist das Wurstessen in der Druckerei Froschauer am ersten Fastensonntag des Jahres 1522. Die Fastengebote haben für die Handwerker im neuen Druckergewerbe ohne Zweifel etwas von der Härte eines Ramadans. Wenn darum der Leutpriester klarmacht, dass es sich da um kirchliche und nicht um göttliche Gebote handle, will Christoph Froschauer wissen, ob es nur so gesagt oder auch so gemeint sei. Also veranstaltet er mit einem Dutzend Freunden ein Wurstessen; Zwingli ist zwar dabei, nimmt jedoch als einziger an diesem «Abendmahl» nicht teil. Die Provokation sitzt, Stadtrat und Bischof müssen reagieren, und Zwingli nimmt das Thema in seiner nächsten Predigt auf, die Froschauer als eifriger Propagandist bald gedruckt herausgibt.
Anfeindungen bleiben nicht aus, vor allem seitens einzelner Chorherren und Ordensleute. Die bischöfliche Untersuchungskommission wird als wenig glaubwürdig empfunden und muss unverrichteter Dinge abziehen. Dem Stadtrat fällt zunehmend die Rolle zu, im Namen von Ruhe und Ordnung auch über kirchliche und sogar theologische Fragen zu entscheiden. Er nimmt die neue Rolle gerne wahr und verpflichtet erstmal alle Prediger auf das Schriftprinzip.
Die erste Disputation bringt Zwinglis Durchbruch
Gemäss dem Vorschlag von Zwingli beruft der Rat eine Disputation ein. Zwingli verfasst 67 Thesen über «Gottes Wort oder menschliche Tradition». Am 29. Januar 1523 tagen im Zürcher Rathaus 240 Ratsmitglieder und rund 400 Geistliche, dazu eine Viererdelegation aus Konstanz unter der Leitung von Generalvikar Faber, sowie ausländische Gäste. Der Bürgermeister fordert die Anwesenden auf: Wer etwas gegen Zwingli vorzubringen hat, soll es mit der Bibel tun. Es spricht Bände über den Bildungsstand des Klerus, wenn der Pfarrer von Schlieren in den Saal ruft: «Ich bin zu arm, mir eine Bibel zu kaufen.» Zwingli dagegen hat die Heilige Schrift in lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache vor sich. Ihm ist kaum einer gewachsen, wenn über Ablassbriefe, Wallfahrten, Fasten, Feiertage, Weihwasser, Orden, Zölibat und Priesterehe verhandelt wird.
Generalvikar Faber begnügt sich im Wesentlichen damit, der Versammlung die Rechtmässigkeit und Kompetenz abzusprechen. Damit hat er wohl das Kirchenrecht auf seiner Seite, nicht aber die Mehrheit der Anwesenden, denen die Disputation zu einem ergreifenden Gemeinschaftserlebnis wird (in der Diktion des Zweiten Vatikanischen Konzils eine Erfahrung der Kirche als Volk Gottes). Am Ende beauftragt Bürgermeister Markus Röist im Namen der Räte den Leutpriester Ulrich Zwingli, wie bisher das Evangelium nach dem Geist Gottes zu verkünden. Alles Schmähen und Verketzern untersagt er bei Strafe.
Demokratisch-synodale und obrigkeitliche Reformation
Luther verkündet seine Lehre unter der Protektion des Kurfürsten recht autoritär und erklärt die Fürsten nach dem Wegfall der alten Hierarchie gar zu Notbischöfen. Das entspricht dem obrigkeitlichen Typus der Reformation. Zwingli dagegen ringt in Zürich immer wieder demokratisch um die rechte Einsicht und um den Entscheid der verantwortlichen Räte. Das ist in der Stadtrepublik nach dem Waldmannhandel gut 30 Jahre zuvor kaum anders denkbar. Dieses Vorgehen hat jedoch zur Konsequenz, dass sich Zürichs Kirche in wenigen Jahren vom Bistum Konstanz emanzipiert.
Zwinglis mangelndes Empfinden für die notwendige Trennung von geistlicher und weltlicher Sphäre wird allerdings später als Fehler erkannt. Nach dem Desaster von Kappel greift der Rat das Problem auf und will Zwinglis Nachfolger Bullinger jede Einmischung in weltliche Angelegenheiten verbieten. Bullinger wehrt sich dagegen, weil für ihn wie für Zwingli das Evangelium eine politische Relevanz hat und nicht in die Sakristei verbannt werden darf. Der Rat erreicht dann aber, dass gesellschaftskritische Einwände zuerst mit ihm besprochen werden. Und Bullinger bedingt sich aus, dass prophetische Kritik auf der Kanzel geäussert werden darf, wenn der Rat auf die Einwände nicht eingeht. Die eindrücklichen, jedoch nicht öffentlichen »Fürtrage« (Vorträge), die Bullinger vor dem Rat hält, bleiben denn auch nicht ohne Wirkung.
1528 führt Zwingli regelmässige Synoden ein, die grundlegende Fragen der Zürcher Kirche beraten und entscheiden. Diese Form des Entscheidungsprozesses über Reformvorhaben der Kirche hat ihre Wurzeln in Synoden und Konzilien der alten Kirche. In der reformierten Kirche wird der synodale Weg zu einem wirkmächtigen Strukturelement. Die Erfahrung und der Umgang damit beeinflussen später in den Vereinigten Staaten sogar die politische Verfassung. In der römisch-katholischen Kirche hat sich nach einer Zuspitzung des streng monarchischen Systems im Ersten Vatikanischen Konzil (1869–70) das Zweite Vatikanische Konzil (1962–65) auf diese alte Form der Entscheidungsfindung zurückbesonnen, und Papst Franziskus macht das synodale Denken zu einem Schlüssel seines Wirkens.
Feindselige Reaktionen der Eidgenossenschaft
Zürich hat nach der Disputation einigermassen Ruhe. Zwingli kann seiner Sache sicher sein, auch wenn ihm Einzelne nachstellen und der Rat zu seiner leiblichen Sicherheit eine Wache aufbieten muss. In der Eidgenossenschaft jedoch begegnet dem «Säntis-Galöri», wie ihn die Innerschweizer nennen, viel Feindseligkeit. Es gibt sogar einen Tagsatzungsbeschluss, dass Zwingli gefangen zu setzen sei. Anfang 1524 drohen die fünf Innerschweizer Orte, Zürich mit einem Krieg zu überziehen. Die Tagesatzung veranstaltet 1526 in Baden eine Disputation und lädt dazu den berühmt-berüchtigten Johannes Eck ein, der schon Luther an den Karren gefahren ist und nach dem Vorbild des Reichstags zu Worms eine Verurteilung Zwinglis erwirkt. Diese wird jedoch von Basel, Bern und Schaffhausen nicht unterschrieben.
Die Täufer fordern zum Bildersturm auf
Zwinglis Freund Leo Jud, Pfarrer von St. Peter und tüchtiger Hebraist, weist im September 1523 in einer Predigt darauf hin, dass die Heilige Schrift die Vernichtung aller figürlichen Darstellungen befehle. In den Zehn Geboten stehe: «Du sollst Dir kein Bildnis machen in irgendeiner Gestalt.» Die Täufer greifen das auf und reissen an Wegrändern und in einigen Zürcher Kirchen Bildnisse nieder.
Deswegen beruft der Stadtrat eine Disputation ein, die zweite in diesem Jahr. Daran nehmen Ende Oktober 1523 im Rathaus etwa 900 Männer teil: rund 500 Priester, der Grosse Rat und der Kleine Rat sowie gewöhnliche Bürger. Sie gelangen zum Schluss, dass Bilder in den Kirchen so wenig schriftgemäss seien wie die Messe. Der Stadtrat ordnet dann in einer Polizeiaktion 1524 die Entfernung aller Bildnisse an. Meist recht gesittet, zumindest in der Stadt, werden Bilder, Heiligenfiguren, Kruzifixe und Altäre aus den Kirchen geräumt und in Depots gelagert – eine wohlgeordnete Zürcher Revolution. Später baut man sogar die Orgeln ab, da Zwingli den Gottesdienst ganz auf das Wort konzentrieren will und nichts duldet, was davon ablenken könnte. Dabei ist Zwingli nicht nur ein begabter Sänger und Musikant auf fast einem Dutzend Instrumenten; er hat auch das Pestlied, das Kappelerlied und den Psalm 69 gedichtet und komponiert.
Das Fraumünster wird der Stadt übergeben
Dann drängt das Volk auf die Aufhebung der vielen Klöster, acht in der Stadt und zwölf auf dem Land. Katharina von Zimmern, die 46-jährige Äbtissin des Fraumünsters und nominell Stadtherrin von Zürich, geht mit dem friedenstiftenden Beispiel voran und übergibt am 30. November 1524 ihr Stift mit allen Gütern dem Rat der Stadt. Die Klostergüter werden den Schulen, Spitälern und der Armenpflege zugeteilt. Und weil damit auch die soziale Fürsorge der Klöster entfällt, organisiert der Rat der Stadt eine Almosenordnung und im ehemaligen Dominikanerkloster eine Küche zur Speisung der Armen, «Mushafen» genannt – eine sozialpolitische Pioniertat, die weit in die Zukunft weist.
Der Zölibat wird abgeschafft, ein Ehegericht eingeführt
Nach einem Dutzend anderer Priester heiratet 1524 auch Huldrych Zwingli; seine Gattin Anna Reinhart hat ihn schon 1519 als Pestkranken gepflegt. Sie bringt drei Kinder in die Ehe und schenkt ihm vier weitere Kinder. Zusammen mit neun anderen Priestern reicht Zwingli eine öffentliche Bittschrift an den Bischof um Aufhebung des Zölibats ein. Sie bekommen auf den Vorwurf, der Zölibat sei eine Erfindung des Teufels, erwartungsgemäss keine Antwort. Dafür ist ja bis heute Rom zuständig.
Im Jahr darauf entwirft Zwingli – noch vor Luther – die früheste reformatorische Eheordnung, die er aber in die Hände des Stadtrats legt, nachdem er die Ehe wegen fehlender Begründung in der Bibel nicht als kirchliches Sakrament anerkennt. Der Stadtrat schafft eine Ehegerichtsordnung. Drei Geistliche und je zwei Mitglieder des Grossen und des Kleinen Rats bilden das Ehegericht, das über Fragen der Eheschliessung, Scheidung und Wiederverheiratung urteilt und später sogar als Sittenwächter die Aufgabe hat, mit Kundschaftern, einer Art Spitzel, die moralische Lebensführung der Gesamtbürgerschaft zu kontrollieren. Dass Calvin in Genf einen noch viel rigoroseren Puritanismus einführt, ist kaum ein Trost. Hier zeigt sich eine widersprüchliche Seite in Zwinglis Temperament, auch wenn er insgesamt unter den Reformatoren der Humanist ist und die Rücksicht auf das Menschenwohl und die Menschenwürde ihm viel wichtiger ist als Luther und Calvin.
Der Zürcher Rat schafft die Messe ab
Das Religionsgespräch Zwinglis mit Luther 1529 in Marburg macht deutlich, wie viel Zwingli daran liegt, dass Christi Präsenz im Abendmahl zeichenhaft verstanden wird und nicht nach Art eines Homunkulus. Der wenig glückliche offizielle Begriff der «Transsubstantiation» kann in der Tat nur eine Wandlung des Wesenssinnes von Brot und Wein bezeichnen (in eine Nahrung für die Seele) und nicht etwa eine Transformation der chemischen Substanz. Wie tief die Missverständnisse in der Bevölkerung sind, zeigt die Tatsache, dass Zwinglis Kapläne keine Messe mehr lesen wollen, weil sie nicht weiterhin «Gottesmetzger» genannt werden möchten. Doch Luther hält an der sogenannten Realpräsenz fest – als ob eine geistige Gegenwart nicht real sein könnte. Die Folgen sind dramatisch: Die Reformation spaltete sich in Lutheraner und Reformierte, denen sich 1549 auch die Anhänger Calvins anschliessen. Der Streit ist heute obsolet.
Der Zürcher Rat wird schon in der Bilder-Disputation von 1524 – also längst vor Marburg – mit der Frage konfrontiert. Er zögert lange, die Messe abzuschaffen, wie Zwingli verlangt. Er spürt wohl, dass es hier um das Lebendige geht. Vorerst stellt er nur den Priestern frei, ob sie weiterhin «stille Messen lesen» wollen – an irgendwelchen Nebenaltären, ohne Beteiligung des Volkes. Doch am 25. Januar 1525 fordern ihn die Radikalen heraus. Sie treffen sich in Privathäusern und feiern miteinander ein schlichtes Abendmahl. Ein Laienprediger bricht Brot und reicht Wein. Verwirrung greift um sich. Am 12. April fasst der Rat den folgenschweren Beschluss: «Anno 1525 auf Mittwoch, haben die Herren Burgermeister Diethelm Röist und Burgermeister Heinrich Walder sowie der Kleine und der Grosse Rat, die 200 der Stadt Zürich, mit Mehrheit erkannt, dass man die Messe solle abtuen.»
… wie ein Parkverbot
Die Eigendynamik der Reformation führt also dazu, dass – wie MacCulloch bissig anmerkt – über eine zentrale theologische Frage entschieden wird «ganz so wie heute ein Stadtrat in den Strassen Parkverbote erlässt». Jahrhundertelange Übergriffe der Kirche auf die Autoritäten der Gemeinwesen rächen sich und kehren sich ins Gegenteil.
Dabei darf der Ritualismus im Vollzug der Sakramente nicht unterschätzt werden. Die meisten Priester haben nie eine Hochschule besucht. Sie erlernen ihren Beruf – ähnlich wie Lehrlinge im Handwerk – bei einem Pfarrer, auch die lateinischen Gebete und Formeln für die Messe und die andern Sakramente. Deren Sinn können sie oft nicht ergründen, vieles erscheint wie frommer Zauber und wirkt gerade auf gebildete Zeitgenossen abstossend. Nicht umsonst spricht man im Zusammenhang mit der Messe vom Hokuspokus («Hoc est corpus meum – das ist mein Leib»). Hinzu kommt die Behauptung, dass in der Messe das Opfer Christi unblutig wiederholt werde. Dieses ritualistische Messopfer und den damit verbunden Opferpriester will Zwingli abschaffen und durch das Abendmahl ersetzen. Eine Eucharistiefeier gemäss den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils hätte Zwingli kaum Anlass zur Kritik gegeben.
Die Gebete und Riten, die Zwingli für das Abendmahl schafft, sind ergreifend. Andererseits kann man es Zwingli nachempfinden, wenn er gelegentlich von heiligem Zorn über die Ritual-Handwerker gepackt wird und ausfällig reagiert. So sagt er einem Pfarrer, der sich nur ungern vom Sakrament der Letzten Ölung trennen mag, er solle doch das Öl für den Salat verwenden oder sich damit salben, wenn er Gliederschmerzen habe. Dass solche Sprüche über ein Zeichen des Trostes im Angesicht des Todes einem Priester lieblos vorkommen, muss man auch verstehen; nach heutigem Empfinden wären sie blasphemieverdächtig. Die Krankensalbung ist wohl als Sakrament im Neuen Testament nicht verankert. Nur biblisch begründete Riten gelten zu lassen, ist jedoch das biblizistische Gegenstück zum geistlosen Sakramentalismus.
Die Radikalen fordern Zwingli heraus
Gegenüber den aufrührerischen Bauern verhält sich der Bauernsohn Zwingli nicht so grobschlächtig wie Luther. Ihren Kampf gegen Leibeigenschaft und überhöhte Abgaben unterstützt er. Ja, er beherbergt den revolutionären Tiroler Bauernführer Michael Gaismair und macht ihn zum Freund – «das einzige bedeutende militärische Talent unter sämtlichen Bauernführern des 16. Jahrhunderts» (Friedrich Engels). Zürich schenkt Gaismair 1530 gar das Bürgerrecht.
Schwieriger ist, dass die Bauern – 90 Prozent der Bevölkerung – Zwinglis Reformation sozusagen als Befreiungstheologie verstehen und Zürich gleichzeitig zur Geburtsstadt der Täufer wird. So verbinden sich die Bauernaufstände mit den radikalen Schwarmgeistern, die das reine Reich Gottes verkünden und jedes obrigkeitliche Amt, jede Beteiligung an politischen Dingen und jeden Waffendienst ablehnen. Die Disputation des Zürcher Rates im Grossmünster 1525 rechnet mit den Wiedertäufern ab. Felix Manz wird verhaftet, gebunden und in der Limmat ertränkt. Weitere fünf Todesurteile sind zu Zwinglis Lebzeiten dokumentiert.
Die Prophezei – Ort theologischer Bildung und Bibelarbeit
Von November 1524 bis Juni 1525 schreibt Zwingli fast Tag und Nacht die 450 Seiten seines dogmatischen Hauptwerks «De vera et falsa religione – Wahre und falsche Religion». Im Anschluss daran ist ihm auch die theologische Weiterbildung der Pfarrer ein Herzensanliegen. Im Juni 1525 wird die „Prophezei“ eröffnet. Sie trägt ihren Namen von den biblischen Vorbildern für die Schriftdeutung, den Propheten der Urgemeinde. Die Vorläuferin der späteren Universität Zürich wird finanziert durch die Reduktion der Zahl der Chorherren und nimmt ihre Tätigkeit im Chor des Grossmünsters auf, unter aktiver Beteiligung von Zwingli. Eine Frucht der Prophezei ist die Zürcher Bibelübersetzung, die im Herbst 1529 als erste vollständige Bibelübersetzung der Reformation vorliegt. Die 3‘000 Exemplare der Froschauerbibel von 1531 sind schnell vergriffen, sie ist mit 200 Illustrationen versehen, zur Hälfte von Holbein dem Jüngeren.
Die Kappeler Kriege von 1529 und 1531
Der Rest ist bekannt. Der erste Versuch einer kriegerischen Auseinandersetzung mit den katholischen Innerschweizern geht mit der vom Glarner Landammann Aebli inszenierten freundeidgenössischen Geste der Kappeler Milchsuppe friedlich aus. Zwei Jahre später drängt Zwingli die Zürcher in den Zweiten Kappelerkrieg, wohl der grösste Fehlentscheid seines Lebens. Er ist angetreten, um die Freiheit des Wortes zu verteidigen. Dass er am Ende glaubt, dieses freie Wort müsse erzwungen werden, ist voller Tragik. Der religiöse Sozialist Leonhard Ragaz nennt es 1931 auf dem Schlachtfeld von Kappel einen «schuldigen Irrtum». Wenn nach Zwinglis Einschätzung eine kriegerische Auseinandersetzung schon unausweichlich gewesen ist, hätte Zwingli, statt auf einen Präventivkrieg zu setzen, den Entscheid reifen lassen müssen. Denn die protestantischen Kräfte sind insgesamt stärker, seitdem Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen und Graubünden dem Beispiel Zürichs gefolgt und Ende der 20er Jahre die Reformation angenommen haben.
Doch Zwingli ist ob all der Angriffe und Feindschaften, die ihn bedrängen, von einer grossen Unruhe gepackt. Kurz zuvor hat er noch die Entlassung aus seinem Amt beantragt. Und beim ersten Angriff auf die fünf Orte hat nach seiner Ansicht die Kappeler Milchsuppe den Sieg der protestantischen Seite vereitelt. Zwingli hört nicht auf den befreundeten Berner Junker Niklaus Manuel, der schon am Vorabend des Ersten Kappelerkriegs persönlich vor dem Zürcher Rat erscheint und sagt: «Das Wort Gottes fordert nichts anderes als Frieden und Einigkeit. Mit Spiess und Hellebarden können wir wahrlich den Glauben nicht in die Herzen pflanzen.» Zwingli ist überzeugt, dass die Mehrheit der Innerschweizer einsehen, dass sie von ihren Herren in Fragen der Religion genauso an der Nase herumgeführt werden wie im Soldwesen.
Zwingli täuscht sich, die Innerschweizer Truppen überraschen die schlecht vorbereiteten Zürcher. Mit 500 anderen Zürchern fällt Zwingli und wird als Ketzer gevierteilt. Luther kommentiert den Tod des einst leidenschaftlichen erasmischen Pazifisten unbarmherzig mit dem Jesuswort: «Wer das Schwert ergreift, wird durch das Schwert umkommen.» Zwinglis reformatorischer Freund Johannes Oecolampad in Basel stirbt vor Betrübnis wenige Wochen danach.
Der Wille zur Koexistenz ist in Europa bahnbrechend
Mit der Niederlage im Zweiten Kappelerkrieg sind alle Versuche, den Kampf zwischen Katholiken und Protestanten mit der Waffe zu entscheiden, in der Eidgenossenschaft relativ früh erledigt. Es ist überhaupt erstaunlich, dass das Bündnisgeflecht am konfessionellen Gegensatz und Hass nicht auseinandergebrochen ist. Die Eidgenossen lernen früh mit Glaubensunterschieden zu leben. Die Bündner beschliessen schon 1526 nach einer Disputation auf ihrer Ilanzer Landsgemeinde, dass jede Gemeinde das Recht habe, in Sachen Bekenntnis selber zu entscheiden, ohne die Zustimmung irgendeiner Autorität einholen zu müssen.
MacCulloch wertet diesen Beschluss zur (zumindest kollektiven) Religionsfreiheit und damit zur Koexistenz als bahnbrechend für ganz Europa, «allerdings genossen sie den beachtlichen Luxus, keinen Fürsten zu haben». Im Reich dringt das «Cuius regio, eius religio – wer herrscht, bestimmt die Religion» erst im Augsburger Religionsfrieden von 1555 durch, meist bezogen auf grosse Fürstentümer. Und dieser Religionsfriede erleidet noch hundert Jahre nach der Reformation im Dreissigjährigen Krieg einen schmachvollen Rückfall.
In Zürich dagegen treffen sich katholische und reformierte Eidgenossen schon 1547 friedlich mit offiziellen Delegationen aus vielen Orten des alten Glaubens zum gemeinsamen Schützenfest. Die späteren Auseinandersetzungen zwischen den mehrheitlich liberal-fortschrittlichen protestantischen Ständen und den konservativen katholischen Ständen im Ersten und Zweiten Villmergerkrieg (1656 und 1712) sowie im Sonderbundskrieg (1847) sind im Vergleich zu den deutschen Religionskriegen geringfügige Episoden der Schweizergeschichte.
Nach dem Sonderbundskrieg bleiben die siegreichen Zürcher bis 1848 als Besatzungstruppen in Luzern. Sie verhalten sich dabei so vorbildlich, dass ihnen die Luzerner ein Geschenk mit auf den Heimweg geben, den Helm und das Schwert, die Zwingli angeblich in Kappel getragen hat. Sie werden wie Reliquien nach Zürich transferiert und dort feierlich empfangen und verwahrt.
«Die Wahrheit trägt ein fröhliches Gesicht»
Die Zweite Schlacht bei Kappel ist die letzte Tat Zwinglis – ein kurzer und verzweifelter Abschnitt des 47-Jährigen und ein sinnloser Tod. Viele haben Zwingli auf das Stereotyp der Kriegsgurgel sowie des sinnenfeindlichen Asketen und des rigorosen Finsterlings reduziert. Schon nach seinem Tod weisen das Gemälde von Hans Asper und die Gedächtnismedaille von Jacob Stampfer schemenhaft in diese Richtung, vor allem aber im 19. Jahrhundert das kriegerische Standbild von Heinrich Natter bei der Wasserkirche.
Derlei Stereotypen tun Zwingli unrecht. Gottfried Keller etwa hat von ihm ein anderes Bild gezeichnet. Und möglicherweise existiert von ihm auch ein zeitgenössisches Porträt von keinem Geringeren als Albrecht Dürer, ein kraftvoll modelliertes Antlitz. Dürrer trifft 1519 den Leutpriester in Zürich und sympathisiert mit seiner Abendmahlslehre. Schon 1516 sind sie zur gleichen Zeit bei Erasmus in Basel zu Besuch. Dürers Gemälde ist signiert: A. D. 1516. Der Zwingli-Forscher Gottfried W. Locher nimmt an, dass der Wiener Besitzer aus Angst vor der Inquisition schon im 16. Jahrhundert die Dürersche Bezeichnung «Zwingli» ausradiert und die Signatur A. D. übermalt hat, sodass Erstere verschwunden, Letztere bei der Waschung wieder zum Vorschein gekommen ist. Das Porträt hängt heute in der National Gallery of Art in Washington (Abbildung bei Rueb S. 243). Es könnte einen menschlicheren Zugang zu Ulrich Zwingli ermöglichen, nachdem ihm das Glück, das Martin Luther mit den vielen Porträts seines Freundes Lukas Cranach hatte, nicht vergönnt gewesen ist.
So oder so ist Zwingli unter den drei grossen Reformatoren ohne Zweifel der heiterste. Das mag, wenn nicht sein Porträt, so doch ein Wort von ihm belegen: «Die Wahrheit trägt ein fröhliches Gesicht.»
(1) Peter Niederhäuser, Hrsg.: Ein feiner Fürst in einer rauen Zeit. Der Konstanzer Bischof Hugo von Hohenlandenberg. Zürich 2011
Der erste Teil des Beitrags über Ulrich Zwingli erschien am 24. Januar 2016: Der unterschätzte Ulrich Zwingli, Teil 1