Die Aufhebung des Ständemehrs, das die bevölkerungsschwachen Kantone gegenüber den bevölkerungsstarken bevorzugt, dürfte – würde darüber je abgestimmt – am Ständemehr scheitern. Leider. Das ändert freilich nichts an seiner Altertümlichkeit. Die Abschaffung wäre zeitgemäss. Der Ständerat genügt zur Vertretung der kantonalen Interessen.
Die Bonusregel verschafft den sechs Halbkantonen Obwalden, Nidwalden sowie den beiden Basel und Appenzell mit 625.000 Einwohnern das gleiche Gewicht wie den drei Kantonen Bern, Waadt und Zürich mit über drei Millionen Einwohnern. Ein knappes Ständemehr kann sich gegen ein klares Volksmehr durchsetzen.
Für die Abschaffung spricht auch die Tatsache, dass nach geltender Verfassung die konservativen und ländlichen Kantone über den nachhaltigeren Einfluss verfügen als die urbanen und weltoffeneren.
Das Ständemehr erleichtert es den Vergangenheitsverwaltern, die Zukunftsgestalter auszuhebeln. Die föderalistische Rücksichtnahme ist ein Rückwärtsgang. Eine unter Heimatschutz gestellte Demokratie verhindert die notwendigerweise mutigen Schritte, um etwa das Verhältnis zur EU zu klären, die Finanzierung der AHV zu sichern, die Gesundheitskosten zu senken oder die digitalen Umbrüche zu meistern. Das Ständemehr wurde zum Systemfehler.