Der Fotograf David Alan Harvey hat in den 1960er Jahren in Bangkok eine Fotoreportage über Kinderprostitution gemacht. Dazu gehört ein Foto von einem Mädchen, das laut Bildunterschrift zwischen 13 und 18 Jahren alt sein soll. Der Oberkörper ist unbekleidet, und sie bewegt sich lächelnd auf den Fotografen zu. Das Ganze geschah offenbar in einem Hotelzimmer.
Dieses Bild befand sich im bis dato öffentlich zugänglichen Archiv von Magnum. Dagegen erhob sich Protest in sozialen Netzwerken. Prompt wurde das Archiv offline gestellt. Ob der Rauswurf des Fotografen unmittelbar mit diesem Bild beziehungsweise dieser Serie zusammenhängt, ist wahrscheinlich, aber von Magnum noch nicht definitiv bestätigt.
Was darf fotografiert werden?
Die Frage nach der Ethik begleitet die Bildagenturen, seitdem die Kameras ab 1900 kleiner und immer besser handhabbar wurden. Entsprechend stieg die Zahl der Bilder in den Druckerzeugnissen. Aber was durfte fotografiert werden und was nicht? Und welche Rolle durfte der Fotograf einnehmen und welche nicht? Diese Diskussionen wurden im Zusammenhang mit der Ethik des Journalismus geführt, und die Bildberichterstattung warf eigene Fragen auf.
Sie beginnen mit dem Problem, ob Menschen ohne ihr eindrückliches Einverständnis fotografiert werden dürfen. Im Laufe der Jahrzehnte gab es darauf unterschiedliche Antworten. Ende des vorletzten Jahrhunderts wurde von Einzelnen die Meinung vertreten, dass ohne Einverständnis keine Fotos gemacht werden dürfen.Das hätte aber bedeutet, dass keine Menschenansammlung gezeigt werden kann. Also wurde differenziert. Fotos auf Strassen und anderen öffentlichen Orten waren und sind möglich.
Stigmatisierung
Aber dafür müssen bestimmte Grenzen eingehalten werden. So darf ein Foto nicht dazu dienen, eine Person in einer ungewollt lächerlichen Pose zu zeigen. Überhaupt ist alles zu vermeiden, was herabsetzend wirkt oder rassistische, ethnische oder soziale Stereotype bedient. Gerade in der heutigen Zeit leuchtet das absolut ein. Aber es gibt immer wieder Grauzonen, die für Diskussionen sorgen. So neigt einer der gegenwärtig bekanntesten Fotografen der Agentur Magnum, Martin Parr, dazu, mit seinen Bildern Personen und Situationen zu karikieren. Deswegen war seine Aufnahme in die Agentur innerhalb des Board of Directors durchaus umstritten. Manche warfen ihm mangelnden Respekt vor.
Einer der Gründe für die Kritik an David Alan Harvey liegt darin, dass er eine bestimmte Menschengruppe, Kinderprostituierte, quasi wie eine ethnologische Besonderheit thematisiert. Wie sieht es an anderen Orten und mit anderen Formen der Prostitution aus? Warum geht der westlich geprägte Fotograf nach Bangkok und nicht an Orte, die buchstäblich näherliegen? Diese Kritik am Blick des westlichen Mannes ist derzeit natürlich besonders verbreitet.
Verbot der Inszenierung
David Alan Harvey hat noch gegen eine andere Regel verstossen, die von allem Anfang an bis heute zentral ist: Presse- und Dokumentarfotos dürfen nicht inszeniert werden. Die junge Prostituierte geht auf Harvey zu und lächelt ihn an. Und das in einem Milieu und im Zusammenhang mit Praktiken, die moralisch als verwerflich zu betrachten sind. Aufgrund dieser Umstände drängt sich ein vernichtendes Urteil geradezu auf. Aber in zahllosen anderen Fällen – wahrscheinlich bilden diese eher die Regel als die Ausnahme – sind die Umstände sehr viel schwerer zu beurteilen.
Ein berühmtes Beispiel für diese Diskussion ist die Zeremonie des Spatenstichs. Darf ein Pressefotograf, der merkt, dass er sein Foto gerade vermasselt hat, um eine Wiederholung des Spatenstichs bitten? Diese Frage hat man mehrfach Pressefotografen vorgelegt, und je nach Zeit und Umständen gab es unterschiedliche Mehrheiten der Befürworter und derjenigen, die jede Einflussnahme kategorisch ablehnen.
Zeugen von Gewalt
Die Frage der Einflussname ist im Zusammenhang mit Kriegen oder auch der kriminellen Gewalt besonders heikel. Dass ein Fotograf nicht von sich aus eine Gewalttat provozieren darf, versteht sich von selbst. Aber wie sieht es aus, wenn er Zeuge bevorstehender Gewalt wird. Wenn zum Beispiel von regulären Truppen oder einer Guerilla ein Anschlag auf eine Eisenbahnbrücke in dem Moment verübt werden soll, in dem ein Zug darüberfährt. Genügt es, dass der Fotograf im entscheidenden Augenblick auf den Auslöser drückt, oder müsste er eingreifen? Der Fotograf kann durchaus in die Lage kommen, dass er etwas zwar nicht inszeniert, aber verhindern könnte.
Und wenn er als „embedded journalist“ an kriegerischen Einsätzen teilnimmt, wie will er verhindern, dass einiges geschieht, damit er ja nur zu eindrucksvollen Fotos oder auch Filmsequenzen kommt? Der Fotograf kann sich nicht unsichtbar machen und somit ausschliessen, dass diejenigen, die er fotografiert, sich in ihren Handlungen und Gesten auf die Bilder einstellen, die sie von ihm erwarten.
Ästhetisierung
Ein weiteres Problem besteht darin, dass jeder Fotograf möglichst eindrucksvolle Bilder abliefern will. Schliesslich müssen seine Bilder verkauft werden, und zudem hegt er die Hoffnung, dass ihm ein preiswürdiges Foto gelingt. Die ethischen Richtlinien der Fotoagenturen setzen ihm da strenge Grenzen. So darf er zum Beispiel die Szenerien, die er fotografiert, nicht verändern. Wie man heute weiss, hat Roger Fenton, der die ersten Kriegsfotos überhaupt gemacht hat, 1855 ein Bild aus dem amerikanischen Bürgerkrieg aufgehübscht, indem er Kanonenkugeln eigenhändig hinzufügte.
Mit dem Aufkommen der digitalen Fotografie stellt sich die Frage nach der nachträglichen Manipulation mit besonderer Dringlichkeit. Dabei hat sich ein klarer Konsens herausgebildet: Fotos dürfen nachträglich nur insoweit bearbeitet werden, wie man dies früher auch bei analogen Bildern getan hat. Davon ausgenommen sind natürlich Retuschen oder Bildmontagen, die man schon in analogen Zeiten zum Beispiel für propagandistische Zwecke vorgenommen hat. Aber die üblichen Verfahren wie Belichtungskorrekturen, das Aufhellen von Schatten oder die Wahl des Bildausschnitts sind erlaubt. So kann ein störender Gegenstand durch Beschnitt entfernt werden, aber nicht mittels eines digitalen Programms einfach weggerechnet werden, so dass sich der Bildausschnitt nicht verändert.
Unerlaubte digitale Manipulationen sind manchmal auch für Fachleute nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im Jahr 2012 erhielt Paul Hansen für ein Foto aus Gaza-Stadt den „World Press Photo Award“ Experten wiesen dann aber nach, dass er in das Foto viel tiefer eingegriffen hatte, als dies zulässig ist. Paul Hansen bestreitet das, und nach wie vor ist umstritten, ob er mehrere Fotos kombiniert hat oder ob er lediglich Beleuchtungseffekte erzeugt hat, die den Charakter des Bildes unzulässig verändert haben. Vergleicht man allerdings die Schatten an den Hauswänden mit denen auf den Gesichtern, so sieht man leicht, das der Lichteinfall einmal von rechts und dann wieder von links kommt.
Alle ethischen Richtlinien aber können einen Makel der Fotografie nicht beseitigen: den uneingestandenen Voyeurismus. Das allerdings ist kein Problem der Fotografie allein. Auch die Malerei hat diesen Voyeurismus immer schon bedient und natürlich auch der Film. Er ist der Motor, der einen grossen Teil der Bildproduktion antreibt. Die ethischen Richtlinien zielen darauf ab, dass die Abgebildeten, aber auch die Fotografen ihre Würde bewahren. Es ist ein Balanceakt.