Die Diskussion entfacht sich regelmässig an ein paar Beispielen, erfasst einen Teil der Medien – und verendet ohne Resultate. Sie beschert einem jedesmal die gleiche verzwickte Situation: Man möchte sie satirisch, ironisch führen, ganz ihrem Inhalt gemäss, und bekommt es statt dessen mit verbissenen, bürokratisch-juristischen Argumenten zu tun. Darf ein Stadtpräsident öffentlich öde Italienerwitze erzählen? Beweist er damit, dass er seines Amtes nicht würdig ist? Soll man ihn strafrechtlich verfolgen? Darf eine weisse Schauspielerin im Rahmen einer satirischen Sendung am Schweizer Fernsehen ihr Gesicht schwarz anmalen? Wird da aus dem Zürcher «Täschligate», das sie persiflieren wollte, ein nationales TV-gate? Soll man sie strafrechtlich verfolgen? Komik ist, so stand es kürzlich in der NZZ, «ohne Grenzverletzungen nicht zu denken». Und Komik ist, so der Fachmann Viktor Giacobbo im Tages-Anzeiger, «etwas Anarchisches, und der eigene Lachreiz hält sich leider nicht ans Strafgesetzbuch.» Natürlich gibt es die verletzungsanfälligen Grenzen – jeder wird sie für sich anders ziehen. Der Franzose Dieudonné zum Beispiel ist für viele längst kein Komiker mehr, sondern ein hasserfüllter Antisemit und Rassist. Wer dem einmal zugehört hat, bringt seinen Lachreiz bestimmt sehr schnell unter Kontrolle. Das sehen viele Franzosen anders. Zwei Prozent von ihnen, so wurde nach einer Umfrage errechnet, – immerhin 1,3 Millionen – finden ihn toll. Wenn das nicht ein Lachreizkiller ist.
Wo hört der Spass auf?
Schiefe Diskussionen um Komik und Recht.