Dem Kampfruf, mit dem Christoph Blocher am 15. Dezember 1999 seine Nichtwahl in den Bundesrat quittiert hatte, sind diesen Herbst beileibe nicht nur die strammen SVP-Söldner gefolgt: Mit 4652 haben mehr als doppelt so viele Wahlberechtigte wie 1971 (nach Einführung des Frauenstimmrechts) für einen Sitz im Nationalrat kandidiert. Der Anstieg ist nicht nur der demografischen Entwicklung und der – erfreulichen – Zunahme weiblicher Kandidaturen (von 15 auf 40%) zuzuschreiben: Dies belegen nicht zuletzt die diesjährigen Wahlkampfausgaben, die mit über 55 Mio. Franken (wovon 25 Mio. von den Parteien und 30 Mio. von den Kandidierenden direkt «berappt» wurden) doppelt so hoch ausfielen wie noch 2003, mithin vor 4 Wahlperioden!
Heftige Erregung
In meinem heimatlichen Luzern wurden im Ancien Régime «Rät und Hundert» alljährlich «auf beyde St. Johannis-Tage» gewählt. Im neu gegründeten Bundesstaat hatte der Nationalrat bis 1931 eine Amtsdauer von drei Jahren.
Dann waren sich die Räte einig, dass die dreijährige Amtsdauer nicht mehr ausreichte, «um mit der Arbeitsweise des Parlaments vertraut zu werden, sich in die Aufgaben einzuleben und seine Fähigkeiten in Erscheinung treten zu lassen, bevor es sich einer Wiederwahl unterziehen muss». Der Bundesrat mahnte in seiner Botschaft (BBl 1930 II 224), «dass das gemeine Beste gebietet, einen möglichst langen Zeitraum zwischen den einzelnen Wahlkämpfen verstreichen zu lassen. Und zwar nicht nur, weil die Wahlen sehr kostspielig sind, sondern besonders auch deshalb, weil sie die Leidenschaften aufpeitschen und die politische Atmosphäre trüben, da sie die verschiedenen Parteien zum Kampfe aufrufen und die Gemüter der Bürger oft in heftige Erregung versetzen.» Die Befürchtung der Sozialdemokraten, der Gesetzgeber werde durch eine verlängerte Legislatur «entthront», verfing nicht, so dass die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen und die noch heute geltende 4-jährige Amtszeit eingeführt wurde.
Persönlicher Geltungsdrang
Seit 1931 hat der menschliche und politische Alltag eine in der Geschichte ungesehene – und seit der IT-Revolution nochmals gesteigerte – Beschleunigung erfahren: Was damals noch in etlichen Sessionen ausgearbeitet und behandelt werden konnte, muss heute in immer mehr Kommissionssitzungen zwischen den Sessionen vorbereitet werden; und wenn die parlamentarischen Verfahren zu lange dauern, bleibt nur der bundesrätliche Griff zum Notrecht, so in den prominenten wie staatspolitisch bedeutenden Fällen des Swissair-Groundings (2001), der Tinner-Affäre (2007), der UBS-Rettung (2008) und jüngst der EU-Börsenäquivalenz. Die eben zitierten Argumente zur Amtszeiterhöhung gälten daher unter neuen Vorzeichen nur noch verstärkt. 1995, 2006, 2010 und 2015 gab es denn auch – erfolglose – parlamentarische Bestrebungen zur Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Eine solche kennen in Europa Österreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, viele deutsche Landtage und das Europaparlament; auf kantonaler Ebene traditionell Fribourg sowie seit Verfassungsänderungen Waadt (2003), Jura (2010) und Genf (2012).
Der eben erlebte Wahlkampf war nicht nur bezüglich der Kandidaten- und Ausgabenzahlen rekordverdächtig, sondern auch bezüglich seiner Inszenierung: Bürgerliche Parteien machten in elektoraler Torschlusspanik einen geradezu chamäleonartigen Farbwechsel durch und legten sich, wenn nicht einen biologischen Schafspelz, so doch hippe grüne Mäntelchen um, in denen sie zu «dringlichen Klimadebatten» zusammenkamen, entsprechende «Notstände» ausriefen – und die Wähler auch noch glauben machen wollten, trotz neuer Mode in alter Garderobe daherzukommen. Auch wenn der Erfolg solcher Labels gleichermassen ungewiss sein dürfte wie die Frage, wie lange sie ihre Grünfärbung beibehalten, mutete daneben das – in linken Kreisen ebenso wenig wie die programmatische Überwindung des Kapitalismus aus der Mode gekommene – Rot geradezu farblos an.
Auch wer der einem seit Monaten an dörflichen Verkehrskreiseln und urbanen Werbetafeln entgegenstrahlenden Gesichter und der eher harmlosen denn provokanten Wahlfilmchen nicht überdrüssig geworden ist, auch wen nicht der Eindruck befällt, die Triebkraft vieler – oder der meisten – Kandidaten werde mindestens ebenso von persönlichem Geltungsdrang wie politischem Gestaltungswillen befeuert; als sympathisch wird er diesen als politisches Laientheater daherkommenden Milizwahlkampf kaum bezeichnen. Umgekehrt könnte ein erneutes Plädoyer für eine auf fünf oder gar sechs Jahre verlängerte Legislatur vor dem Hintergrund der Überlegung Sympathie gewinnen, dass gerade das schweizerische Politsystem für eine solche viel empfänglicher wäre als repräsentative Demokratien, weil die Stimmberechtigten hierzulande durch die Initiativ- und Referendumsrechte auch zwischen den Wahlen über die entscheidenden Vorlagen immer selbst befinden können. Wenn «Philippi» somit gewiss wieder droht – eine gesellschaftskulturelle wie staatspolitische Wohltat, wäre es erst in sechs Jahren wieder so weit.