Textilfabriken in Ostasien, Rohstoffförderung in Afrika: immer wieder geraten schweizerisch domizilierte Unternehmen in die Kritik. Der Versuchung, wehrlos gemachte Arbeitskräfte und unzureichende staatliche Strukturen vor Ort zum eigenen Vorteil auszunutzen, ist offenbar nicht immer leicht zu widerstehen. Fünfzig Organisationen prüfen eine Volksinitiative, welche die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten auch im Ausland verpflichtet. Bis im Herbst werden sie zu einem Entwurf Stellung nehmen und entscheiden, ob sie die Initiative mittragen.
Die Idee und das sorgfältige Vorgehen sind vielversprechend. Die Initiative birgt viel Zündstoff. Besonders, wenn Konflikte nicht von Schiedsstellen, sondern von ordentlichen Gerichten zu verhandeln wären – und erst recht, wenn im letzteren Fall den Hilfswerken ein Klagerecht zukäme – könnte man sich auf eine vehemente politische Auseinandersetzung gefasst machen.
Der Vorstoss überzeugt. Zum einen stimmt er mit der Intention der Menschenrechte überein, die nicht vor staatlichen Grenzen Halt machen. Zum anderen gibt es Beispiele für positive Auswirkungen etwa der mühsam erkämpften humanitären Standards westlicher Konzerne in der Spätzeit des seinerzeitigen Apartheid-Staats Südafrika. Solche Ansätze oder Inseln menschenrechtlich geprägten Verhaltens hatten inmitten der rassengetrennten Gesellschaft eine nicht zu unterschätzende Strahlkraft.