Wenn stramm bürgerliche und erzkatholische Kreise sich in einer Sache allzu einig sind, ist Misstrauen geboten. Besonders angebracht ist es zum Beispiel dann, wenn es um die Trennung von Kirche und Staat geht und Erzliberale sich auf einmal Seite an Seite mit Rechtskatholiken dafür ins Feld ziehen sehen. So vor kurzem geschehen im Falle der Initiative der Zürcher Jungfreisinnigen, die als ersten Schritt hin zur Trennung eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen fordert und im Bischof von Chur einen prominenten Verbündeten gefunden hat. Und so geschehen auch im Fall jener Luzerner Katholikin, der das Bundesgericht dieser Tage das Recht zugestand, aus der Kantonalkirche auszutreten, ohne die Zugehörigkeit zur katholischen Weltkirche aufgeben zu müssen: ein Entscheid, der nicht zufällig von der „Weltwoche“ als längst fällige Befreiung aus staatlichen Zwangsstrukturen gefeiert wurde. Sowohl den Rechtsbürgerlichen wie den Papsttreuen sind die staatskirchenrechtlichen Strukturen der Schweiz seit langem ein Dorn im Auge: den einen, weil sie einen schwachen Staat, den andern, weil sie eine starke Kirche wollen. Echten Liberalen müsste diese unheilige Allianz deshalb zu denken geben. Es mag aus ihrer Sicht ja gute Gründe für eine Trennung von Kirche und Staat geben. Errungenschaften wie die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchgemeinden, das Mitspracherecht bei Bischofswahlen sowie die Möglichkeit demokratischer Kontrolle sollten indes nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Was sie wert sind, hat seinerzeit der „Fall Haas“ gezeigt. Ähnliches kann sich jederzeit wiederholen. (Klara Obermüller)