Es ging um einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» am Schweizer Fernsehen SRF zur Volksabstimmung über die Beschaffung des schwedischen Kampfflugzeugs Gripen. Auf einen rund 15-minütigen Filmbeitrag mit Aufnahmen auf Militärflugplätzen in Schweden und Österreich folgte ein neunminütiges Studiogespräch des Moderators Sandro Brotz mit Verteidigungsminister Ueli Maurer.
Der Bundesrat, der den Beitrag schon vorher hatte ansehen können, war spürbar «aufgeladen» und griff die Sendung am Ende frontal an: Er finde es «relativ tendenziös für ein Fernsehen, das von öffentlichen Geldern lebt», wie die «Rundschau» das Thema angegangen sei. So habe die Sendung die territorial grösseren Länder Österreich, Tschechien und Ungarn mit ihren viel kleineren Kampfflugzeugflotten als Vergleich herangezogen, nicht aber Belgien und die Niederlande, die weit mehr Flugzeuge in die Luft brächten als die Schweiz. Als Brotz diese Rüge «zur Kenntnis nahm», blaffte Maurer, das reiche nicht; die «schwache journalistische Leistung» sei nächstes mal zu verbessern.
Bis Ostermontag meldete Achille Casanova, Ombudsmann für Radio- und Fernsehprogramme SRF, den Rekordeingang von 90 Beanstandungen gegen den «Rundschau»-Beitrag. Beanstandungen monieren in der Regel eine Verletzung der Sachgerechtgkeits- und Vielfaltsgebote; Bundesverfassung und Gesetz haben sie seit den 80er Jahren der Radio- und Fernsehberichterstattung auferlegt. Der Ombudsbefund muss innert 40 Tagen vorliegen; er kann an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI, eine Art Verwaltungsgericht über Programmbeschwerden RTV, und schliesslich an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Instanzen stellen fest, ob Programmrecht verletzt wurde oder nicht.
Mit Blick auf die 35-jährige Praxis der Programmrechtskontrolle dürfen wir schon einige Konstanten feststellen, ohne den Entscheiden der Prüfungsinstanzen vorzugreifen.
Ziel des Programmrechts – eine schweizerische Erfindung – ist es, dem Publikum von Radio und Fernsehen eine eigene Meinungsbildung über wichtige Fragen zu ermöglichen (für den Persönlichkeitsschutz sind andere Gesetze da, nämlich das Zivil- und Strafgesetzbuch). Diesem Ziel des Publikumsschutzes dient das Erfordernis der «Sachgerechtigkeit». Es verlangt die Einhaltung der Handwerksregeln eines guten Journalismus. Einige Stichworte: «Wahrhaftigkeit», «Transparenz» (was ist Bericht, was Kommentar?), «Sachkenntnis», «faire Verarbeitung anderer Meinungen». Das gilt für die «Hauptpunkte» eines Berichts. «Ausgewogenheit» verlangt die Programmrechtspraxis nur im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen – je näher am Urnengang, desto mehr. Die dem Radio und Fernsehen vertrauende Aktivbürgerschaft soll nicht manipuliert werden. Nach den SRF-internen«Publizistischen Leitlinien» (PDF) beginnt die heikle Phase acht Wochen vor dem Abstimmungstermin, der für die Gripen-Entscheidung auf den 18. Mai angesetzt ist. Wir befinden uns also schon mitten in der «heissen» Zone.
Sogleich stellt sich die Frage, wie eng die einzelnen zusammenhängenden Teile einer Sendung das «Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot» erfüllen müssen. Der Zufall will es, dass kürzlich die 25 Seiten starke schriftliche Begründung (PDF) eines brisanten Entscheids der Beschwerdeinstanz UBI eintraf, der ein anderes «Rundschau»-Dossier und denselben scharfzüngig-kühlen Moderator beurteilte. Es ging um den «Fall Mörgeli». Hat Brotz letztes Jahr den prominenten Chefintellektuellen der SVP und entlassenen Professor der Medizingeschichte, Christoph Mörgeli, in einer kritischen Sendung über angeblich durchgewinkte Dissertationen «sachgerecht» behandelt?
Die Machart der beiden mehr als ein Jahr auseinanderliegenden «Rundschau»-Dossiers «Mörgeli» und «Gripen» war ähnlich. Auf einen kritischen Bericht folgte jeweils das ausführliche Studiogespräch, in dem der Hauptbetroffene ausführlich antworten und den Bericht anzweifeln konnte. Die UBI schreibt:
«Provokative Fragen begründen keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes, es sei denn, die Meinungsbildung des Publikums zum Beitragsthema werde dadurch erheblich beeinflusst. Der Betroffene konnte seine Sicht der Dinge ausgiebig darlegen.»
Allerdings seien die im Zusammenhang relevanten Fakten eingehend abzuklären. Die UBI wies Mörgelis Beschwerden einstimmig ab, obwohl sie den Berichten einige untergeordnete Mängel ankreidete (so etwa die völlig themenfremde, ironisch gemeinte Frage von Brotz, ob Nationalrat Mörgeli nach den negativen Aussagen über ihn als «Doktorvater» nun zurücktreten werde). Die Zweiteilung in kritischen Bericht und gegenhaltendes Studiogespräch hat auch das Bundesgericht schon mehrmals als faires Strickmuster bezeichnet. Kommt hinzu, dass beim Gripen-Stück in der Person von Bundesrat Maurer ein dossierfestes und rhetorisch gewandtes Regierungsmitglied Gegensteuer geben konnte.
Es trifft zu, dass der Gripen-Beitrag bei Österreich und seiner winzigen Luftkampf-Flotte verweilte und die «kleinen» Nato-Mitglieder Belgien/Niederlande mit viel mehr Kampfflugzeugen nicht erwähnte. Aber Österreich ist wie die Schweiz neutral; überdies wirken die beiden Nachbarstaaten bei der Luftsicherung über dem Davoser Wirtschaftsforum eng zusammen. Und eben: Weil Brotz die Frage auch Maurer stellte, konnte dieser sich ausführlich über die Unterschiede auslassen. Im Bericht kam auch ein überzeugender Kaderpilot des Militärs als Gripen-Befürworter zum Zug. Nicht der Weisheit letzter Schluss war es, einen deutschen Lehrbeauftragten für Strategiefragen aufzubieten, der früher schon die Schweizer SP und die GSOA-Armeeabschaffer beraten hatte. Aber erstens war das transparent, und zweitens konnte Maurer auch dem progressiven Experten von ennet dem Rhein kraftvoll widersprechen. Dass die «Rundschau»-Leute eine «journalistisch schwache Leistung» geboten hätten (Maurer), liegt also keineswegs auf der Hand. Die Urteile der Programmrechtsinstanzen darf man gespannt erwarten. Zwar mag die «Gripen»-Rundschau in Details etwas grenzwertig gewesen sein; aber gerade bei heiklen Themen sind laut Verfassung auch Medienfreiheit und SRG-Autonomie abzuwägen.
Wie verhielten sich die Printmedien angesichts dieses Medienhypes? Hier nur drei Beispiele: «Blick» machte mit der «Attacke auf das Fernsehen» sechs Spalten breit die Frontseite vom Samstag auf, schilderte die Vorgeschichte der Sendung und diagnostizierte eine «Dauerfehde» zwischen SRF und SVP. Im Kommentar («Das meint Blick») erinnerte der Ringier-Ausbildner Hannes Britschgi den Bundesrat aber daran, dass er, Maurer, selber die Medien aufgerufen hatte, Staatstätigkeit zu hinterfragen. Die gemässigt konservative «Neue Luzerner Zeitung» zählte Maurers frühere Gifteleien an die Adresse von SRF auf. Und die«SonntagsZeitung» drehte den Spiess kurzerhand um: Sie wies nach, dass einige alarmierende Befürchtungen des Verteidigungsministers den Aussagen des Armeechefs oder – bezüglich Österreich – schlicht den historischen Tatsachen widersprechen würden.
Peter Studer war Chefredaktor des Schweizer Fernsehens (1989-1999). Heute schreibt er über Medienrecht und Medienethik.
*) Dieser Text ist am Mittwoch auf www.medienspiegel.ch erschienen.