Die Überraschung ist ausgeblieben. Trotz breiter Anerkennung des grünen Anspruchs auf einen Regierungssitz war die Kandidatur der Grünen-Chefin Regula Rytz von Anfang an chancenlos. Dass sie nicht einmal sämtliche Stimmen der Sozialdemokraten und Grünen in der Vereinigten Bundesversammlung auf sich vereinen konnte, stellt der Strategie der Grünen ein schlechtes Zeugnis aus.
Die Grünen waren offensichtlich vom Ausmass ihres Sieges in den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober dermassen überrumpelt, dass sie keinen Plan für die Bundesratswahl vorbereitet hatten. Die nachmalige Kandidatin tat sich tagelang schwer mit dem Entscheid zum Antreten. Der Partei- und Fraktionsführung war lange kein entschlossenes Vorgehen anzumerken.
Ein Fehler war der Entscheid für die Einer-Kandidatur mit der ganz am linken Rand des parlamentarischen Spektrums verorteten Parteichefin. Dass anscheinend niemand ausser ihr überhaupt zur Verfügung stand und so die Partei faktisch zu diesem wenig erfolgversprechenden Vorgehen gezwungen war, stellt den Grünen ein schlechtes Zeugnis aus. Offensichtlich haben sie sich selber bis zum 20. Oktober auf eidgenössischer Ebene ausschliesslich als Oppositionspartei und nicht als potentielle Regierungspartei gesehen.
Ein Anzeichen dafür ist auch die Sprachregelung der Grünen, eine «Klima-Bundesrätin» zu fordern. Auch wenn Klimapolitik zweifellos von überragender Wichtigkeit ist: Regierungsmitglieder können niemals Ein-Themen-Politikerinnen sein. So gesehen war es trotz der grossen Schubkraft der Klima-Thematik im Blick auf den Anspruch des Mitregierens nicht klug, wenn die Grünen sich als «Klima-Partei» apostrophierten.
Pech für die Grünen war, dass der von ihnen angegriffene Ignazio Cassis als Vertreter der italienischen Schweiz durch Mitte-Rechts ausgesprochen leicht zu verteidigen war. Das von der Verfassung geschützte Prinzip der Berücksichtigung der Landesteile – das man nota bene vor Cassis’ Wahl ganze 18 Jahre lang in Bezug auf den italienischen Teil sehr locker gehandhabt hatte – lieferte eine bequeme Argumentation, um den im Prinzip nicht bestrittenen grünen Anspruch hinausschieben zu können.