Nach Wahlen und Abstimmungen werden die Kommentare aus besonders lockerer Hand geschrieben. Sie rutscht aus und trifft Verlierer mit „schallenden Ohrfeigen“, einem „Schlag ins Gesicht“ oder „ins Genick“. Journalistische Kraftmeier erteilen „Rüffel“, reden von „Schlappen“ und stellen fest, die Unterlegenen seien an die „Wand gefahren“ und „zurückgepfiffen“ oder „bachab“ geschickt worden.
Wer den Schaden hat, muss sich ums Abschlagen, Abstrafen und Absaufen nicht sorgen. Die Sprache liefert mitleidlos starke Bilder. Die Frage ist nur, ob es sich bei Wahlen und Abstimmungen um eine rüde Streiterei oder nicht doch um eine demokratische Ausmarchung handelt, die Sieger und Verlierer kennt, aber keine Prügel, Häme und Spott verdienenden Unterlegenen. Das Verbleiben in der Minderheit ist Verdikt genug. Es braucht das Nachtreten als Strafverschärfung nicht.
Zumal die „schlagenden Argumente“ nicht nur die erfolglosen Rampensäue auf der politischen Bühne treffen, sondern auch die Urnengänger, die sich schlicht und einfach das gute Recht auf eine Meinung herausnahmen, mit der sie in die Minderheit gerieten. Wer dennoch vermöbelnd kommentieren will, soll wenigstens personengenau sagen, wen er wütend am Kragen packt. Damit die unverdiente Kollektivstrafe unterbleibt.