„Schlag Mitternacht“, so hatte Indiens erster Premierminister Nehru am 14. August 1947 im Parlament erklärt, „wird Indien das uralte Versprechen der Vorsehung einlösen“ – die Erlangung seiner Unabhängigkeit. „India’s Tryst with Destiny“ wurde ein geflügeltes Wort, das für Generationen von Indern diese historische Zäsur fortan signalisierte.
„A Tryst with Bigotry“ sei das Parlament am Montag eingegangen, so lautete das Urteil von Nehrus Enkelin Priyanka Gandhi. Ebenfalls kurz vor Mitternacht hatte es eine historische Gesetzesänderung vorgenommen. Mit 311 gegen 80 Stimmen beschloss die Volkskammer, Flüchtlingen aus drei Nachbarstaaten – Afghanistan, Bangladesch und Pakistan – das Bürgerrecht zu erteilen, wenn sie einer religiösen und verfolgten Minderheit angehören.
Hindus, Buddhisten, Jains, Sikhs, Christen und Parsen sollen diese Vorzugsbehandlung erhalten. Das hört sich wie eine noble Geste an. Doch fehlte dabei ein Glaubensbekenntnis – der Islam. Es war diese Leerstelle, die klarstellte, dass es eigentlich um dessen Ausschluss, und nicht um das Gastrecht für die andern ging.
Impliziter Ausschluss der Muslime
Ebenfalls einsichtig wurde nun, warum nur die drei erwähnten Nachbarstaaten genannt wurden: Dort ist der Islam Staatsreligion – also kann es dort keine muslimischen Minderheiten und keine Verfolgung geben; ergo kann man ein Gesetz erlassen, das, erstmals in der Geschichte der Republik, Menschen einer bestimmten Religion ausschliesst.
Es ging bei dieser Änderung eines Gesetzes aus dem Jahr 1955 also nicht um den löblichen Schutz eines grundlegenden Menschenrechts, dem freien Bekenntnis zu einer Religion. In den Augen der Opposition war es das genaue Gegenteil – der Entzug dieses Rechtschutzes für Muslime.
Dass dem so ist, zeigt die sonderbare Auswahl der drei Nachbarn. Einer von ihnen, Afghanistan, grenzt nicht einmal an Indien. Mit einem Einschluss Myanmars, einem direkten Nachbarn, müsste Indien akzeptieren, dass dort die schutzbedürftige Minderheit der Rohingyas Muslime sind. Sri Lanka hat seinerseits eine muslimische Minderheit, die immer mehr die Tamilen als ethnischen Feind ersetzt – auch dieser Nachbar wurde ausgelassen. Und in Pakistan gibt es mehrere islamische Sekten, die vom Sunni-Staat erbarmungslos geächtet und verfolgt werden.
Verfassungsgrundsätze verletzt
Es ist eigentlich selbstverständlich für die Gesetzgebung eines demokratischen und säkularen Staats, dass die Vertreter aller Religionsgemeinschaften dieselben Grundrechte haben. Aber nun haben die Machthaber einen Weg gefunden, auch gesetzlich eine Bresche in dieses eherne Prinzip der Gleichheit zu schlagen.
Und bereits kommt der nächste Schlag. Ist die Gesetzesänderung einmal über die Bühne – die Rajya Sabha, der Senat, hat sie bereits einmal akzeptiert – wartet schon das National Registry of Citizenship. Es ist eine nationale Feststellung des Bürgerrechts aller Bewohner Indiens.
Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz können nun alle Nicht-Muslime, Bewohner oder Flüchtlinge, quasi als Bona-Fide-Inder angesehen werden. Damit bleibt nur die muslimische Gemeinschaft übrig, deren Mitglieder insgesamt zumindest legal dem Generalverdacht ausgesetzt sind, illegale Migranten zu sein. Sie müssen beweisen, dass sie und mindestens ein Elternteil in Indien geboren wurden und dass der andere Elternteil kein illegaler Einwohner ist.
Drittgrösstes muslimisches Land
Mit nahezu 200 Millionen Menschen ist Indien das drittgrösste muslimische Land der Welt. Die meisten von ihnen sind ohnehin ethnische Inder, deren Vorfahren zum Islam übergetreten sind. Viele werden keine Schwierigkeit haben, ihren rechtmässigen Status als gebürtige Inder mit Dokumenten zu beweisen.
Für die meisten gibt es ohnehin kein Land, in das sie zurückgeschickt werden könnten. Aber das ist auch nicht die Absicht. Es geht vielmehr darum, den Muslimen klarzumachen, dass sie suspekt sind und dass sie diesen Verdacht dokumentarisch entkräften müssen.
Im Fadenkreuz der Hindutva-Bewegung findet sich die muslimische Elite, die diesen Namen gar nicht verdient. Denn sie ist so hauchdünn, dass sie sich kaum als soziale Gruppe wahrnimmt. Deren Mitglieder gehören anderen sozialen Formationen an – Politiker, Akademiker, Sportler, Filmstars, Geschäftsleute, Anwälte, Ärzte. Ausser den Politikern können die meisten von ihnen mit der Religionsetikette wenig anfangen. Doch dieses Kainszeichen soll nun an ihnen haften bleiben.
Die wenigsten von ihnen werden Probleme haben, ihre indische Herkunft zu beweisen. Es ist die grosse Mehrheit der armen Muslime, die hart getroffen werden. Sie zählen zu den Ärmsten der heutigen indischen Gesellschaft, mit Sozialindikatoren, die noch tiefere Werte anzeigen als jene für Dalits und Ureinwohner. Es sind – neben den Flüchtlingen – typischerweise die Armen, die überdurchschnittlich viele Sans-Papiers aufweisen, dank ihrer zerrütteten Lebensverhältnisse. Für die Regierung sind sie vermutlich nicht mehr als ein Kollateralschaden.
Unsichere Umsetzung
Wird sich dieses zynische Drehbuch umsetzen lassen? Es gibt Beobachter, die dem Plan einer separaten Kategorisierung und Behandlung der Muslime keine Chance geben; „dead on arrival“ nannte der Journalist Shekhar Gupta die Gesetzesänderung. Sie verweisen auf den kleinen Bundesstaat Assam im Nordosten des Landes, wo eine solche Bevölkerungszählung soeben durchgeführt wurde.
Obwohl sich dort nur eine Bevölkerung von 33 Millionen ausweisen musste, war es eine massive administrative Anstrengung mit über 50’000 Beamten und Kosten von 1,2 Mia. US-Dollar. Zahllose Menschen unternahmen wochenlange Reisen, um Dokumente aufzutreiben, die ihren Bürgerstatus – Geburt, Herkunft der Eltern, Migrationshintergrund – beweisen würden. Zahlreiche Tribunale wurden eingerichtet – mit dubiosen personellen Besetzungen – die abgewiesene Anträge nochmals überprüften; in jedem Bezirk machte man sich an den Bau von Ausschaffungslagern.
Die Erwartung war, dass möglichst viele muslimische Migranten aus Bangladesch im Netz hängenbleiben würden. Doch es kam anders. Von den 1,9 Millionen als illegal bezeichneten Einwohnern waren rund sechzig Prozent Hindus. Die Regierung war konsterniert – und versprach gleich eine Wiederholung der ganzen Übung.
Auch ein zweiter Umgang wird aber nicht daran rütteln können, dass eine grosse Zahl sogenannt illegaler Einwohner vermutlich nicht aus Bangladesch, sondern aus anderen Teilen Indiens stammen, namentlich aus dem benachbarten Westbengalen.
Das soeben verabschiedete veränderte Bürgergesetz soll dieses Dilemma nun lösen: Hindu-Migranten (und solche anderer Minderheiten) sollen legalisiert werden, so dass am Ende nur Muslime im Netz zappeln werden.
Religionszugehörigkeit nicht allein entscheidend
Umso erstaunter nimmt man aber nun zur Kenntnis, dass die einzigen grossen Proteste gegen das neue Gesetz ausgerechnet in Assam stattfinden, dem nächstgelegenen Flüchtlingsstaat für Muslime aus Bangladesch. Sie machen klar, dass für die Grosszahl der gebürtigen Assamer, selbst die Hindus unter ihnen, nicht die Religionszugehörigkeit zählt, sondern generell die massive Einwanderung, ob von Hindus oder Muslimen. Und eine Lockerung der Einbürgerung für Hindus, Buddhisten und anderen wird Assams Attraktivität für diese nur noch erhöhen.
Innenminister Amit Shah, der Architekt der ethnischen Säuberungskampagne, bemühte sich im Vorfeld der Abstimmung um Schadensbegrenzung. Er fügte dem Gesetz einen Paragrafen bei, der Teile Assams und der anderen Nordost-Staaten von dessen Bestimmungen ausklammert.
Aber es ist vorauszusehen, dass ähnliche Probleme auftauchen werden, sollte Shah die Bürgerzählung nun auf alle Bundesstaaten mit ihren insgesamt 1,4 Milliarden Bewohnern ausdehnen. Beobachter sehen nicht nur einen kaum verkraftbaren administrativen Aufwand voraus. Es könnten sich zudem ernsthafte ethnische Konflikte zwischen benachbarten Bundesstaaten entwickeln, wie sie heute schon bestehen – etwa zwischen Tamilen und Einheimischen in Bangalore.
Islam als instrumentalisiertes Feindbild
Dennoch, der erste legale Pflock für ein neues, majoritäres Hindu-Indien ist gesetzt. Auch wenn die diskriminierende Maschinerie ins Stocken geraten sollte – die Pflege eines rabiaten Feindbilds ist gesichert. Mit dessen Hilfe wird Narendra Modis Rhetorik bei jeder künftigen Wahl ein neues Opfer-Sieger-Szenario beschwören können. Es ist auch deshalb opportun, weil Kaschmir und die Ayodhya-Moschee nun Siegestrophäen sind und als Aufputschmittel ausgedient haben.
In der Parlamentsdebatte rechtfertigte Innenminister Shah die Gesetzesrevision mit dem „unfinished business of Partition“. Pakistan wurde 1947 zu einem Islamischen Staat, Indien dagegen gab sich der Idee hin, ein multikultureller Staat zu sein. Das war laut Shah falsch und soll nun ein Ende haben. Indien droht damit zu einem hinduistisch-doktrinären Spiegelbild seines Erbfeinds zu werden.