Das nun beides ausgerechnet zusammenkommt, führt zu einer Diskussion mit wilden Spekulationen, was weder der Institution der Immunität noch dem Parlament oder der Justiz dient. Im Folgenden ein paar grundsätzliche Überlegungen dazu.
Die parlamentarische Immunität wird oft als persönliches Privileg der Parlamentsmitglieder missverstanden, gewissermassen als Zusatzentschädigung zum Taggeld. Sie ist aber von der Funktion her zu verstehen. Ein Arzt hat das Privileg, anderen Leuten den Bauch aufzuschneiden, weil das zur Erfüllung seiner Funktion nötig ist. Steckt er aber sein Messer bei einem Streit in einen fremden Bauch, macht er sich strafbar. Ein Parlamentarier muss z. B. straffrei auch einen Verdacht äussern können, der sich nachher als unbegründet herausstellt, damit das Parlament einer Sache nachgehen, die unter seine Aufsicht oder Oberaufsicht fällt. Die absolute Immunität verbietet deshalb eine Strafverfolgung wegen Voten im Parlament und seinen Organen. Die relative Immunität soll verhindern, dass jemand wegen seiner parlamentarischen Tätigkeit, die anderen Leuten nicht passt, ständig mit Strafverfahren überzogen wird. Sie schützt nicht nur vor einer Verurteilung, sondern auch vor Ermittlungshandlungen. Wenn bei ihm jede Woche eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird, kann ein Parlamentarier sein Mandat nicht mehr ausüben.
Neuregelung
Wenn es Missverständnisse rund um die Immunität gibt, so ist daran das Parlament nicht unschuldig. In den letzten Jahrzehnten schlichen sich in die Handhabung der Immunität zusehends Missstände ein. Sie wurde zusehends als persönliches Privileg der Parlamentarier verstanden, die jedes Fehlverhalten abdeckte, wenn es auch nur entfernt mit der politischen – und nicht nur der parlamentarischen – Tätigkeit zusammenhing.
Deshalb wurde gegen Ende der letzten Legislatur die relative Immunität klar auf Sachverhalte eingeengt, die „unmittelbar“ mit der parlamentarischen Tätigkeit zusammenhängen. Um den Einfluss der Parteipolitik einzuschränken wurde der Entscheid über die Immunität Kommissionen übertragen, die weniger politisch entscheiden als die Räte selber. Es wäre der Qualität der Entscheide zuträglich gewesen, wenn diese Kommissionen ihre Praxis an weniger spektakulären Fällen hätten entwickeln können. „Blocher und der Nationalbankpräsident“ ist von einer politischen Brisanz, die eine gute Jurisprudenz sehr erschweren.
Entscheidend ist die Funktion
Bei der Beurteilung der Immunitätsproblematik ist von der Funktion des Parlaments und seiner Mitglieder auszugehen. Das Parlament hat in letzter Instanz die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Nationalbank. Ein mögliches Fehlverhalten des Nationalbankpräsidenten ist ein legitimer Gegenstand parlamentarischer Tätigkeit. Das Parlament darf auch Unterlagen verwenden, die illegal beschafft wurden. Dagegen darf es nicht, zur illegalen Beschaffung von Beweismaterial anstiften. Dies dürfte eine entscheidende Unterscheidung sein.
Allein die von ihm zugegebene Tatsache, dass Christoph Blocher der Bundespräsidentin nach seinem Amtseid Informationen über die Dollarkäufe der Gattin von Philip Hildebrand gegeben hat, dürfte auch mit dem neuen Immunitätsrecht geschützt sein, da ein unmittelbarer politischer Zusammenhang zwischen „Tat“ und dem Nationalratsmandat (Oberaufsicht über die Nationalbbank) besteht.
Fragen
Doch was war vor der Vereidigung und dem Amtsantritt am 5. Dezember von Christoph Blocher ? Was lief am Treffen mit den beiden Informanten am 3. Dezember ? Ging es hier bloss um die Uebergabe von Informationen ? Oder liegt Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung vor ? Die Staatsanwaltschaft muss eventuell diese Fragen klären, auch wenn die Immunität für Christoph Blocher für die Zeit nach seinem Amtsantritt nicht aufgehoben wird.
Noch eine Frage: Auffallend ist die Paradoxie, dass Christoph Blocher möglicherweise ein Opfer eines diskreten Vorgehens werden könnte, das man sonst nicht gerade als typisch für ihn betrachtet. Er hätte die erhaltenen Unterlagen zu einem parlamentarischen Vorstoss verarbeiten und dabei Fakten und Verdächtigungen darstellen können. Dann wäre Blocher wäre durch die absolute Immunität zweifelsfrei besser gedeckt gewesen als allenfalls durch die relative Immunität.
Norbert Hochreutener, ehem. Nationalrat und Präs. der Subkommission Immunität