Dass die katholische Kirche demokratische Grundrechte missachtet, ist nicht neu. Namhafte Juristen und Theologen weisen seit Jahren darauf hin. Nun aber hat der Zürcher Regierungsrat Martin Graf das Thema aufgegriffen und der Kirche vorgeworfen, dass sie an verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten vorbeipredige. Das hätte er nicht tun sollen, findet der Churer Bischof und verlangt sowohl von der Zürcher Regierung wie von Graf selbst eine Entschuldigung. Begründung: Graf habe mit seiner Äusserung gegen die Religionsfreiheit verstossen und der katholischen Kirche ihr Existenzrecht abgesprochen. Dieser Forderung sollte Graf wie auch die Regierung meines Erachtens nicht nachkommen. Martin Graf mag sich im Ton vergriffen haben, in der Sache jedoch hat er vollkommen recht. Mit dem Berufsverbot für missliebige Theologen verstösst die Kirche gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Mit dem Verdikt gegen die Frauenordination missachtet sie das Prinzip der Gleichbehandlung der Geschlechter. Das ist undemokratisch und widerspricht den Grundsätzen, die einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung zugrunde liegen. Das weiss auch Chur und pocht deshalb immer dann auf Religionsfreiheit, wenn es im Grunde darum geht, sich der demokratischen Kontrolle der staatskirchenrechtlichen Instanzen zu entziehen. (Klara Obermüller)