Denn nicht nur sind indische Jugendliche alterssensible Menschen (ich werde von wildfremden Kids mit ‚Uncle‘ angesprochen). Noch schöner ist es, sich von ihrer Verve und Unbekümmertheit anstecken zu lassen, statt sich unter die Glocke einer höflichen und rücksichtsvollen Konversation zurückzuziehen.
Auch wenn die führenden Politiker des Landes auf die Achtzig zugehen, bleibt kein Platz für Zweifel, wer der indischen Gesellschaft den Stempel aufdrückt. Die Hälfte der Inder sind weniger als 25 Jahre alt (und damit weniger lang im Land als ich).
Pietätvolle Nippfiguren
Sie bilden die kritische Masse, die dafür sorgt, dass der dominierende gesellschaftliche Herzschlag jung, unruhig, drängend ist – „no country for old men“! Wenn dann eine Mehrheit dieser Generation noch arm ist, und sie weiss, dass Armut kein Schicksal mehr zu sein braucht, dass sie ‚nichts zu verlieren‘ hat, werden die ‚uncles‘ und ‚aunties‘ schnell zu pietätvollen Nippfiguren.
Und es gibt bald nicht mehr genug Ecken, wo man sie hinstellen könnte. Denn mit dem wachsenden Wohlstand nimmt auch die Lebenserwartung zu. Die Gesetze der Demografie sorgen dann für das statistische Paradox, dass nicht nur die Zahl der jungen Leute immer grösser wird, sondern auch die der alten Menschen. Und während alle von der demografischen Dividende sprechen, die eine jugendliche Gesellschaft der Wirtschaft bringt – und dies gerade gegen den im Westen sichtbaren Trend der Überalterung – ist es erstaunlich still um die Hypothek, die ein immer breiterer Alterssockel aufbaut.
Hier entwickelt der dominierende jugendliche Diskurs einen blinden Flecken. Während die potente FünfzigPlus-Generation im Westen dafür sorgt, dass Alter und Altern die gebührende Aufmerksamkeit bekommen, schafft es das Thema hier nur selten in die Zeitungsspalten. Im grossen Hinterland der Dörfer mag dies angehen, denn dort sind die Alten noch in traditionelle Familienverbände eingebettet, mit den Sonnenseiten verwandtschaftlicher Fürsorge (und nicht selten den Schatten familiärer Ranküne und Vernachlässigung). Doch in den Städten, in denen inzwischen vierzig Prozent der Inder hausen, gibt es kaum institutionelle Vorsorgen für das Älterwerden.
Eine öffentliche Altersvorsorge gibt es nicht
Private Altersheime sind neu und stehen daher meist im Niemandsland des urbanen Wildwuchses. Ohnehin sind sie erst mal ein neüs Geschäftsfeld, kaum mit professioneller Betreuung ausgestattet. Der Staat? Eine öffentliche Altersversorung gibt es nicht. Die hochschiessenden Bodenpreise in den Altstädten, dem natürlichen Revier für ‚graue Panther‘, lassen Pläne für staatliche Altersheime regelmässig scheitern. Der gleiche ökonomische Zwang beseitigt auch die Tradition, wonach Eltern bei ihren verheirateten Kindern unterkommen. Im Zentrum von Mumbai beträgt die Monatsmiete für ein Ein-Zimmer Apartment inzwischen 2000 Franken – wer kann sich da ein ‚Stöckli‘ für die Alten leisten?
Noch schlechter ist es um die ärztliche Versorgung und Prävention von Alterskrankheiten bestellt. Wir feierten vor einigen Tagen den Geburtstag meiner Schwiegermutter (88). Ich machte unter den Gästen, allesamt gebildeten Leuten, eine kleine Umfrage: Von zehn Befragten wusste gerade eine, was ‚Gerontologie‘ ist. Und niemand weiss noch, dass ‚Ayurveda‘ in Sanskrit ‚Wissenschaft des Älterwerdens‘ bedeutet. Mit organischen Beschwerden kommen die Ärzte noch knapp zurecht, doch wenn es um Altersdemenz und Inkontinenz geht, Alzheimer oder Parkinson, bleibt ihnen meist nur die Zuflucht zu den Medikamenten – und sie gleicht oft einem Griff in den Lotto-Sack.
Der Tote rennt von Amt zu Amt
Letzte Woche fand nun ein Justizfall seinen Abschluss, der vielleicht dafür sorgt, dass sich die lebensfreudige indische Gesellschaft den Schatten der Zukunft zuwendet. Es ging um den Fall der 62-jährigen Aruna Shanbaug, die seit 37 Jahren im KEM-Spital in Mumbai in einem Wachkoma vegetiert, die Folgen einer brutalen Vergewaltigung, bei der sie mit einer Kette gewürgt wurde, mit schweren Folgen für das Stammhirn.
Eine Journalistin, Pinki Virani, hat ein Buch über Aruna geschrieben, über diese für sie sinnlose und grausame Verweigerung des Todes. Da passive Sterbehilfe in Indien in einer legalen Grauzone angesiedelt ist, appellierte sie an das Oberste Gericht, Aruna doch sterben zu lassen.
Nun hat dieses darauf geantwortet. In einem umsichtigen Urteil setzte sich das Gericht mit den rechtlichen und sozialethischen Fragen auseinander und umriss die Konturen eines neuen Gesetzes zur Sterbehilfe. Laut ihm ist eine passive Sterbehilfe im Rahmen der Verfassung legitim, solange in einem Gesetz genügend Kontrollen eingebaut werden, um Missbrauch zu verhindern. Man weiss hier von der gelegentlichen Praxis in ländlichen Regionen, bei der habgierige Verwandte ein Familienmitglied offiziell totschreiben lassen, um sich dann an dessen Erbe zu machen (während der Totgesagte von Amt zu Amt rennt, um zu beweisen, dass er lebt. Doch wie kann ein Beamter – Gogol lässt grüssen - die Aussage eines Toten zu Protokoll nehmen?).
Jubel in den Korridoren des Spitals
Es ist das erste Mal, dass sich das Oberste Gericht mit einer Frage auseinandersetzt, die für viele alte und kranke Menschen (über)lebenswichtig ist. Die Dunkelziffer von Patienten, die oft jahrzehntelang, ohne Familienbegleitung, in unwürdigen Verhältnissen in öffentlichen Spitälern am Leben erhalten werden, geht laut ‚Times of India‘ in die Millionen.
Dabei ist es ein Thema, das zumindest von einer der grossen Religionen Indiens, dem Jainismus, keineswegs tabuisiert wird. Jedes Jahr fasten über eintausend Jains in einem Ritual namens ‚Santhara‘ zu Tode. Sie sind zur Überzeugung gelangt, dass ihr Lebensweg an ein Ende gekommen ist, und sie erhoffen sich mit dem freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Trank ein Ausbrechen aus dem Kreis der Wiedergeburt. Für viele Jains schliesst das Recht auf Leben auch das Recht ein, darauf zu verzichten.
Es ist nicht anzunehmen, dass ein Gesetz, so wie es die Richter in Delhi nun umrissen haben, die Sterbe(selbst)hilfe der Jains sanktionieren wird. Aber es bezeichnet genau die Akteure, die bei einem Sterbefall einbezogen werden müssen.
Aruna Shanbaug allerdings hat keine leiblichen Angehörigen mehr. Wer kann da deren Rolle übernehmen? Die Petitionärin Pinki Virani hatte, als Freundin Arunas, diesen Status beansprucht. Das Gericht widersprach. Wenn es eine Freundin gebe, dann sei dies das Kollektiv der Krankenschwestern des KEM-Spitals, die Aruna selbstlos über Jahr und Tag betreut haben. Und diese hatten sich einmütig und empört gegen die Petition von Frau Virani gestellt.
Das Gericht folgte nun deren Wunsch, sie weiterhin am Leben zu erhalten. Bei Bekanntwerden des Urteilsspruchs ging ein Jubelruf durch die Korridore des ‚King Edward Memorial Hospital‘. Auf dem Vorplatz kam es zu einer Demonstration der Schwestern, die meisten blutjunge Geschöpfe, die fröhlich skandierten: ‚Aruna Zindabad! Virani Murdabad!‘ – ‚Lang lebe Aruna, Tod für Virani!‘.