Nach der Wahl Ignazio Cassis’ am vergangenen Mittwochmorgen verliest in der Vereinigten Bundesversammlung deren Generalsekretär Philippe Schwab in holprigem Italienisch die Eidesformel. Auf Deutsch lautet sie: „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“ Anschliessend fordert Schwab den Kandidaten auf, drei Finger der rechten Hand zu erheben und den Eid zu schwören. Cassis hebt die Schwurfinger und sagt: „Lo giuro.“ Danach ist er in Amt und Würden.
Vereidigt werden in der Schweiz nicht nur Regierungsmitglieder, sondern auch Parlamentarier, Richterinnen und Richter, Angehörige der Polizeikorps und andere für wichtige staatliche Funktionen Gewählte. Gemeinsam ist diesen Ämtern, dass sie mit Machtbefugnissen verbunden sind und ihre Träger autorisieren, im Namen des Staates zu handeln.
Das Schwören des Eids bei der Amtsübernahme ist ein Sprechakt ganz eigener Art. Traditionell wird bei einer Bundesratswahl Gott als Zeuge, als Gewährleistungsinstanz angerufen. Im weltanschaulich-religiös neutralen Staat wäre es allerdings problematisch, die herkömmlich-christliche Berufung auf Gott von jeder gewählten Person zu fordern. Deshalb bietet die Verfassung die Variante eines nichtreligiösen Gelöbnisses an.
Doch ob man vor Gott dem Allmächtigen schwört oder einfach persönlich gelobt: In beiden Formen rekurriert der Amtseid auf ein Fundament ausserhalb des Überprüfbaren und Justiziablen. Der religiöse Schwur und das nichtreligiöse Gelöbnis beteuern gleichermassen die Ernsthaftigkeit, den guten Willen und die Bereitschaft zur persönlichen Hingabe an die Erfordernisse des Amts.
Die Deutung der Schwurhand-Geste in einer Illustration von 1798 liest aus den drei gestreckten Fingern den Bezug auf die Trinität: Der Daumen verkörpert Gottvater, der Zeigefinger den Gottessohn Christus und der Mittelfinger den heiligen Geist. Weniger geläufig dann aber die Deutung der anderen Finger: Der gebeugte Ringfinger steht für „Seele“, der Kleinfinger für „Leib“.
Übersetzt man diese letzten beiden Begriffe in heutige Äquivalente, so steht der Seele-Ringfinger für Geist, Charakter, Mut, Weisheit und Kompetenz. Die vom kleinen Finger angezeigte Leiblichkeit wiederum meint in einem modernen Verständnis die Gesamtheit der physischen und sozialen Existenz – oder anders gesagt: individuelle Leistungsfähigkeit und Gesundheit sowie gesellschaftliche Aktivität, Verbundenheit und Respektabilität. Die gebeugten Finger sagen aus, dass die schwörende Person sich mit allen von ihnen symbolisierten Facetten in den Dienst ihres Amts stellt.
Die Handfläche schliesslich steht für Gerechtigkeit. Sie ist im Zusammenhang mit dem Schwur einer Amtsperson auf deren Machtausübung bezogen. Wer schwört, verpflichtet sich, seine Macht ohne Ansehen der betroffenen Personen, ohne Bevorzugung einer bestimmten Klientel und ohne sachfremde Hinterabsichten auszuüben. Die offene Hand steht für das Ideal einer transparenten und in diesem Sinn gerechten Amtsführung.
Der Amtseid ist ein Ritual, aber kein alter Zopf. Er erinnert daran, dass Staatsdienst von Voraussetzungen lebt, die über das vom Buchstaben der Verfassung und der Gesetze Festlegbare hinausgehen. Das Ritual und die dabei verwendeten sprachlichen Formeln sind gehaltvoller als sie bei oberflächlicher Betrachtung erscheinen mögen.