Vor und nach den Parlamentswahlen ertönten und ertönen aus den verschiedensten Win-keln des politischen Spektrums wieder altbekannte Klagen:
-Parteien und Interessengruppen missbrauchen die Volksinitiative immer öfter als Instrument der Wahlpropaganda.
-Listenverbindungen verzerren den Wählerwillen.
-Die Zersplitterung der Parteienlandschaft nimmt zu.
-Die Wahlen in die Landesregierung verkommen zum politischen Intrigen- und Pos-senspiel.
Sind diese Klagen berechtigt?
Dass Abstimmungen über Volksinitiativen immer häufiger werden, ist nicht zu bestreiten (so wird am 11. März 2012, dem ersten eidgenössischen Abstimmungstermin des kommenden Jahres, das Volk u.a. über nicht weniger als drei Volksinitiativen sowie über den Gegenvorschlag zu einer vierten - zurückgezogenen - Initiative zu entscheiden haben). Auch das auffällige Anschwellen der fernsehgerechten Einreichung von Initiativen im Vorfeld von Parlamentswahlen ist eine Tatsache. Initianten können dank den Möglichkeiten, welche die elektronischen Medien (insbesondere das Internet) bieten, die für Volksinitiativen nötige Unterschriftenzahl verhältnismässig leicht erreichen; sie ist im Verhältnis zur Zahl der Stimmberechtigten bescheiden.
Damit ist auch bereits gesagt, wie die Initiativenflut einzudämmen wäre: durch eine Erhöhung der Unterschriftenzahl. Seit der Einführung der Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung mit 50'000 Unterschriften im Jahre 1891 wurde die Unterschriftenzahl nur ein einziges Mal erhöht, nämlich im Jahre 1977 auf 100'000; der Grund war die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene im Jahre 1971. Das Verhältnis zwischen der Anzahl der Wahl¬berechtigten und der Unterschriftenzahl, das 1977 auf rund 7% festgelegt wurde, betrug zur Zeit der Parlamentswahlen von 2007 noch 2,03% und dürfte seither weiter gesunken sein. Eine proportionale Erhöhung der Unterschriftenzahl für Volksinitiativen auf der Basis des Jahres 1977 ergäbe somit rund 350'000 Unterschriften. So weit wird niemand gehen wollen; eine Erhöhung auf 200'000 oder 250'000 Un-terschriften wäre aber durchaus sinnvoll.
Listenverbindungen können den Wählerwillen verzerren; im Kanton Basel-Stadt verlor eine Nationalrätin, die 10'253 Stimmen erzielt hatte, ihren Platz an einen Kandidaten, der es nur auf 4'172 Stimmen brachte. Solche Verzerrungen sind eine Konsequenz des gegenwärtig geltenden Sitzzuteilungsverfahrens (nach Hagenbach-Bischoff), welches Listenverbindungen zulässt. Auch hier wäre Abhilfe möglich: ein Wechsel zu einem anderen Zuteilungsverfahren, wie es einige Kantone für ihre Wahlen bereits eingeführt haben (die doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung nach Friedrich Pukelsheim, die z.B. für die Kantonsratswahlen in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich massgebend ist, bildet den Wählerwillen besser ab als die Hagenbach-Bischoff-Methode, und sie macht Listenverbindungen unnötig). Auch der Zersplitterung der Parteienlandschaft wäre leicht ein Riegel zu schieben, nämlich durch die Einführung eines Quorums, wie es in einigen Kantonen für die Wahlen in das kantonale Parlament in Kraft steht. Hier ist allerdings Vorsicht am Platz: Dass Minderheiten politisch nicht nur zum Wort kommen, sondern die Politik auch mitgestalten können, ist eine urschweizerische Tradition; die Einführung eines Quorums für die Nationalratswahlen ist deshalb erst angezeigt, wenn die Zersplitterung der Parteien die politische Arbeit massiv behindert.
Am intensivsten beschäftigt sich zumindest die veröffentlichte Meinung mit den bevorste-henden Bundesratswahlen. Es vergeht kein Tag ohne gross aufgemachte Meldungen über mehr oder minder sibyllinische Äusserungen von Parteivertretern jeder Couleur und über die daraus abzuleitenden Konsequenzen für die seit Wochen in aller Breite ausgewalzten Wahlszenarien.
Das Drum und Dran der Bundesratswahl von 2007 wird bis ins letzte Detail wiedergekäut, die damaligen Bilder unwürdiger Freudentänze gewisser Parla-mentarier im Nationalratssaal werden erneut verbreitet, und ein nationalrätlicher Drahtzieher jener Wahl darf ein von ihm dazu verfasstes Büchlein im «Tagesgespräch» von Radio DRS ausgiebig propagieren. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fühlen sich nachgerade angewidert und wünschen sich für die Zukunft Regierungswahlen ohne endlose Ränkespiele. Auch dieser Wunsch wäre erfüllbar: Das geltende Parlamentsgesetz (Art. 132-133) müsste so abgeändert werden, dass wählbar nur wäre, wer innert einer bestimmten Frist vor der Wahlsitzung der Bundesversammlung nominiert wurde, und dass die Mitglieder des Bundesrats in einem Wahlgang erkoren würden.
Die Aussichten, dass auch nur eine der erwähnten Reformen sich verwirklicht, sind aller-dings schlecht: Wer über die Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen auch nur laut nachzudenken wagt, gilt als Totengräber der Volksrechte, und den Parteitakti-kern ist die Abschaffung von Listenverbindungen durch Einführung einer anderen Proporzformel ebenso zuwider wie die Vereinfachung und Versachlichung des Bundesratswahlverfahrens. Was können wir also tun? Die Antwort liegt auf der Hand: nur das Mittel der Volksinitiative kann Besserung bringen! Der Anstoss dazu müsste wohl aus der Mitte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern kommen; die Initiative Minder hat ja gezeigt, dass ein Volksbegehren auch ohne starke Unterstützung von politischen Parteien Erfolg haben kann. Dass für die Abänderung der Proporzformel und die Einführung eines Quorums bei den Nationalratswahlen sowie für eine Modifikation des Bundesratswahlverfahrens die Initiativtexte Verfassungsnormen enthalten müssten, welche eigentlich auf die Gesetzesstufe gehören, wäre in Kauf zu nehmen.
Dr. Felix H. Thomann, Advokat, Basel