Ausser Bankenbüttel Kunz, stramme Parteigänger der BDP und der Grünliberalen ist immerhin kaum jemand mehr für das «Ermächtigungsgesetz». Einzig die Grünen sind weiterhin verwirrt verirrt und wollen sich nicht festlegen. So sieht’s zumindest im Moment aus, jedoch: Das kann sicher wieder ändern. Immer noch wird bang gefragt: Aber wenn die USA ihre Drohung wahrmachen und die Todesdrohne «Anklage gegen eine Bank» abschiessen, wie könnten wir uns wehren? Ganz einfach, indem die Schweiz einen Schutzschirm aufspannt.
Das Problem
Klage, Verteidigung, Prozess, Urteil, es gilt die Unschuldsvermutung. Soweit der rechtsstaatliche Weg. Der US-Weg ist: Gestehe, oder du bist tot. Kriechst du als Bank nicht zu Kreuze, schneiden wir dich vom vitalen Dollarmarkt ab. Du darfst weder für dich noch für deine Kunden im Dollarraum geschäften, keine Dollar-Wertpapiere handeln, keine Dollartransaktionen durchführen, keine Dollar bezahlen oder einnehmen. Können das die USA? Ja, das können sie, und es ist eine erpresserische Drohung mit der Hinrichtung vor einem Prozess. Kann die Schweiz etwas dagegen unternehmen? Aber sicher.
Die Lösung
Nicht zum ersten Mal skizzierte Prof. Janssen in der «Arena» eine Idee, die von vielen massgeblichen Fachleuten, auch innerhalb der Schweizerischen Nationalbank (SNB), geteilt wird. Wenn das die tödliche Erpressung ist, dann wehrt sich die Schweiz dagegen. Fallen für eine Schweizer Bank sämtliche Korrespondenzbanken und Möglichkeiten weg, im Dollarraum handeln zu können, dann stellt sich die SNB als Gegenpart zur Verfügung. Sie besorgt Dollars oder Dollar-Papiere oder entnimmt sie ihren Beständen. Die Schweizer Bank deponiert dafür den Gegenwert in Franken. Das ist kein Zaubertrick. Keine neuerliche Finanznothilfe. Sondern die Erfüllung des Auftrags der SNB, die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu garantieren. Ob sich die USA getrauen würden, auch einer Nationalbank den Handel mit Dollar zu verbieten, muss doch stark bezweifelt werden.
Die SNB kann sogar für diese Dienstleistung handelsübliche Gebühren verlangen, obwohl sich ihr Aufwand in Grenzen halten würde. Neben dieser einfachen Handreichung würde die SNB noch ein weiteres wichtiges Signal aussenden: Sollte eine Schweizer Bank angeklagt werden, ist kein Anlass zur Panik. Dummschwätzer, die dann einen Bankrun befürchten, also viele Kunden wollen gleichzeitig aus Angst ihr Geld zurück, müssten verstummen.
Sie liegen doppelt falsch. Sollte eine Bank in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, muss und wird ihr die SNB sowieso «unbegrenzt» Hilfe leisten, dazu ist sie nämlich auch verpflichtet.
Die Folgen
Statt diesem unsäglichen Gemurkse namens US-Deal zustimmen zu müssen, könnte das Schweizer Parlament, wenn schon der Bundesrat nicht will, den Rechtsstaat Schweiz verteidigen und klarstellen, dass weder er selbst sich erpressen lässt noch es zulässt, dass unter seinem hoheitlichen Schutz stehende Unternehmen erpresst werden.
Gleichzeitig können und müssen alle Banken, die allenfalls gegen US-Gesetze in den USA oder Schweizer Gesetze hierzulande oder gegen zwischenstaatliche Vereinbarungen verstossen haben, Verantwortung übernehmen. Sich einem Prozess hüben und/oder drüben stellen, sich verteidigen, Urteile appellieren und bis zum Schluss als unschuldig gelten. Sollte eine Bank letztinstanzlich verurteilt werden, dann müsste sie selbstverständlich die Konsequenzen tragen. Überstiege zum Beispiel die Busse ihr Eigenkapital, dann müsste sie die Schalter schliessen. Der Staat könnte zuschauen und allenfalls, unter Umständen, dann und nur dann eingreifen, wenn es ernsthafte Befürchtungen gibt, dass ein solcher Bankrott dramatische Auswirkungen auf die Schweiz haben könnte.
Warum denn nicht?
Selbst die Banken sind sich völlig uneins, ob sie weiterhin für die Annahme des Gesetzes weibeln wollen oder nicht. Es ist bezeichnend, welche Banken bis heute unbedingt dafür sind: Zuvorderst Credit Suisse sowie die Basler und Zürcher Kantonalbank. Warum? Es ist wieder mal ganz einfach: Das Gesetz würde verhindern, dass ihr Führungspersonal persönlich Verantwortung übernehmen müsste. Für Kunden- und Mitarbeiterverrat. Für allfälliges Fehlverhalten von Mitarbeitern in den USA. Oder in der Schweiz. Die Frage stünde im Zentrum: Waren das wirklich nur Handlungen untergeordneter Chargen? Wusste die Bankleitung von nichts? Hat sie das nicht gebilligt? Befördert, dazu angetrieben? Und wenn ja, wer war das? Wie heisst er? Wie schwer wiegt seine Schuld, ist er behaftbar, haftbar dafür?
Solche Fragen und Konsequenzen fürchten Bankleiter wie der Teufel das Weihwasser. Wenn es selbst mit einem Rücktritt, wie gehabt, nicht mehr getan wäre, wenn finanzielle oder strafrechtliche Konsequenzen auf sie zukämen, das wäre für diese verantwortungslosen Gesellen das Allerschlimmste. Der GAU.
Das Unvorstellbare würde eintreten. Statt das Parlament einmal mehr die Kastanien aus dem Feuer holen zu lassen, statt den von den USA erpressten Schweizer Rechtsstaat bankenseits zu erpressen («ihr müsst zustimmen, sonst Weltuntergang»), würde etwas ganz Normales passieren: Entscheidungsträger übernehmen Verantwortung für ihre Entscheidungen. Dafür werden sie doch scheint’s fürstlich bezahlt. Weil das so eine furchtbare Verantwortung ist. Ein unglaublicher Druck, geradezu übermenschlich, fast nicht bezahlbar. Ja wunderbar, dann zeigt uns doch mal, dass ihr euer Geld, den Bonus, das üppige Spesenkonto, das teure Chefbüro mit Vorzimmer, auch wert seid. Ist ganz einfach. Man muss nicht mal ein C im Titel haben, um das zu verstehen.