Das erfolgreiche Theaterstück „Terror“ des Strafverteidigers, Schriftstellers und Dramatikers Ferdinand von Schirach hat als Fernsehspiel Millionen von Zuschauerinnen und Zuschauern gepackt. „Terror“ thematisierte in fiktionaler Form das fast unerträgliche Dilemma, in das geraten könnte, wer das Leben von Terrorgeiseln in der Hand hätte und entscheiden müsste, ob er sie opfert – im Glauben, so eine viel grössere Zahl von Menschen verschonen zu können.
Diese höllische Problematik, in der es kein schuldloses Verhalten gibt, hat von Schirach in der Gerichtsverhandlung über einen Kampfjet-Piloten verdichtet. Dieser Major der Luftwaffe hatte einen gekaperten Lufthansa-Airbus mit 164 Menschen an Bord entgegen dem ausdrücklichen Befehl der Verteidigungsministerin abgeschossen, als das Passagierflugzeug auf die mit 70'000 Menschen besetzte Münchener Allianz-Arena Kurs nahm.
Daniel Vischer hat die rechtlichen Aspekte des konstruierten Falls in seinem Beitrag dargelegt. Er kommt zum Ergebnis, der in Publikumsabstimmungen in der Schweiz, in Deutschland und Österreich herausgekommene Freispruch des Piloten sei falsch.
Problematische Spielanlage
Nicht nur der Freispruch des Piloten bedarf einer kritischen Betrachtung. Auch die Versuchsanlage des Fernsehspiels, dessen Ausgang von Publikumsvoten bestimmt wurde, muss unter die Lupe genommen werden. Der Richter-Darsteller wandte sich vor und nach der Verhandlung ans Publikum und wies ihm die Rolle von Schöffen (Geschworenen) zu. Väterlich mahnte er, man solle sich nur von den im Prozess geltend gemachten Fakten leiten und von nichts anderem beeinflussen lassen.
Was bei dieser richterlichen Anweisung an die Geschworenen fehlte, war zum einen eine Belehrung über geltendes Recht. Zum anderen entfiel – wohl mit Rücksicht auf die Situation der aus dem Fernsehspiel heraus Angesprochenen – eine Verpflichtung auf sorgfältige und unvoreingenommene Beratung unter den Geschworenen.
Mit der aus der Logik von Publikumsbindung und Zuschauerquoten geborenen Idee des Votings per Telefon und Internet sowie dem dadurch bestimmten Abschluss des fiktiven Prozesses stellte sich das Fernsehen selbst eine Falle. Aufgefordert, einen Wettstreit zu jurieren wie beim European Song Contest, durften die Zuschauenden entscheiden zwischen schuldig und nicht schuldig. Und genau da liegt der Hund begraben. Die an sich bewährte Versuchsanlage des Fernsehens, Millionen von Zuschauenden zu Beteiligten zu machen, missachtete in diesem Fall das wichtigste Prinzip staatlicher Ordnung: die Gewaltenteilung.
Missachtete Gewaltenteilung
Rechtsprechung ist von den staatlichen Gewalten die empfindlichste. Da sie direkt mit dem Leben einzelner Personen befasst ist, schlägt hier jeder Übergriff von gesetzgebender oder exekutiver Seite, ja nur schon jede diesbezügliche Unklarheit, zerstörerisch auf elementare Rechte und vitalen Schutz von Menschen durch.
Es ist absolut undenkbar, dass in einem Rechtsstaat von anderen Akteuren als regulären Gremien und Amtsträgern Recht gesprochen wird. Plebiszite oder die Orientierung an einer „öffentlichen Meinung“ haben hier nichts zu suchen. Die Versuchsanlage mit TV-Spiel und Recht sprechendem Publikum trägt in fahrlässiger Weise dazu bei, die in Zeiten des Populismus ohnehin prekäre Respektierung rechtsstaatlicher Grundprinzipien beiseite zu schieben.
Die zu erwartende Ausrede, das Ganze sei ja „nur ein Spiel“ gewesen und habe lediglich bezweckt, das Publikum die Schwierigkeit des Urteilens erleben zu lassen, würde den „Terror“-Abend nicht retten. Die Zuschauenden hatten die Wahl zwischen „schuldig“ und „nicht schuldig“. Für den Entscheid liess man ihnen ein paar Minuten. Nach den beiden eindrucksvollen Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers waren sie unmittelbar in der Rolle von Geschworenen. Für eine fundierte Entscheidung fehlte nicht nur die Zeit, sondern vor allem die eingehende Beratung im fachkundigen Kreis („Laien“-Richter sind zwar keine bestallten Juristinnen und Juristen, aber sehr wohl erfahren in ihrem schwierigen Geschäft).
Ein schlechter und zwei bessere Talks
Bei allen angeschlossenen Sendern wurde das Fernsehspiel im Anschluss diskutiert. SRF schob eine Spezialausgabe der „Arena“ nach, welche die Problematik hätte vertiefen sollen. Der Versuch scheiterte gründlich, und zwar am Setting wie am Personal. Die „Arena“ ist als Sendeformat der Ort des politischen Schlagabtauschs. Von der Studioeinrichtung bis zum Verhaltensrepertoire des Moderators ist alles auf die Inszenierung von Konfrontation getrimmt. Die Auswahlkriterien für die Gäste waren anscheinend gleich wie bei den üblichen Politdebatten.
Das ging nicht gut. Zäh schleppte sich die Diskussion über die Distanz von achtzig Minuten. Geradezu quälend war die Unfähigkeit der meisten Diskutanten, sich auch nur einigermassen eloquent auszudrücken. Die Politikerin und der Rechtsprofessor waren eine einzige Zumutung. Mehrheitlich schienen die Beteiligten sich auf die Annahme verlassen zu haben, gefragt sei lediglich ihr „gesunder Menschenverstand“; irgendwelche Expertise oder ausgebrütete Gedanken seien ohnehin nicht fernsehtauglich.
Dass es auch anders geht, zeigte „Das Erste“ mit der gleichzeitig laufenden Ausgabe der Talkshow „Hart aber fair“ mit Frank Plasberg. Mit dem alten Gerhart Baum, der Theologin Petra Bahr und weiteren fähigen Diskutanten dirigierte Plasberg eine Runde von ganz anderem Kaliber als sie Jonas Projer in der „Arena“ zur Verfügung stand. Auch der ORF führte zu „Terror“ mit einer Spezialausgabe von „Am Schauplatz Gericht“ unter der Leitung von Peter Resetarits eine ansprechende und anregende Debatte auf beachtlichem Niveau.
Als Fazit kann die von Gerhart Baum bei „Hart aber fair“ geäusserte Kritik stehen: Die Anlage des Stücks hat das Publikum durch Dramatisierung und Personalisierung der komplexen Problematik dazu verleitet, rechtstaatliche Prinzipien ausser Acht zu lassen.