Der „globale Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration“ soll eigentlich von allen Mitgliedern der Vereinten Nationen unterzeichnet werden. Aber schon 2017 erklärten die USA ihre Ablehnung, da sie in diesem Pakt eine Einschränkung ihrer nationalen Souveränität sehen. Mit ähnlichen Begründungen verweigern sich weitere zehn europäische Länder, und die belgische Regierung ist daran gerade zerbrochen.
Diese Befürchtungen und Einwände gehen aber am UN-Migrationspakt vorbei. Denn er greift nicht stärker als bereits bestehende internationale Menschenrechtsabkommen in die Souveränitätsrechte der Unterzeichnerstaaten ein. Vielmehr geht es darum, der Genfer Flüchtlingskonvention gleichwertige Schutzrechte und Regeln für Migranten an die Seite zu stellen. Dazu gehört als erstes, dass die weltweite Migration als drängendes und lösungsbedürftiges Problem anerkannt wird.
Im Migrationspakt wird ausdrücklich festgehalten, dass ein wesentliches Ziel in der Vermeidung von Migration besteht. So sollen die Lebensbedingungen potentieller Migranten verbessert werden. Zudem sollen sie über die Risiken ihrer Vorhaben aufgeklärt werden.
Der Pakt enthält viele Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die „Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel“ und ein „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“. Wer behauptet, dieser Pakt ziele auf eine Politik der offenen Grenzen, weiss nicht, wovon er redet.
Aber auch die Befürworter des Paktes irren, wenn sie behaupten, dass er unverbindlich sei und die Nationen zu gar nichts verpflichte. Denn der Pakt ist so verbindlich wie die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und andere Verpflichtungen, die in internationalen Verträgen schon längst vereinbart worden sind.
Die Gegner des Migrationspaktes fordern im Grunde für sich ein Recht auf geschlossene Augen. Sie möchten das Thema der Migration von allen Tagesordnungen verbannen, um weiter in der Illusion leben zu können, dass die Migration überall, nur nicht bei ihnen ein Problem ist.