Seit dem Ende des letzten Jahrtausends liegt die Grossaktionärin Lorze AG von Adrian Gasser mit den Mehrheitsaktionären der Reishauer Beteiligungen AG um die Züricher Patrizierfamilie Bodmer im Clinch. Seither wurden Berge von Anklagen, Repliken und Urteilen geschrieben.
Fest steht in der Zwischenzeit, dass die Geschäftsleitung von Reishauer durch eine Buchführung, welche das Züricher Handelsgericht als gesetzeswidrig taxierte, die wahren Verhältnisse verschleiert hat und so die Möglichkeit schuf, am Minderheitsaktionär vorbei in die Taschen des Mehrheitsaktionärs zu wirtschaften. Um die Vertuschung zu vertuschen, wurde eine Revisionsstelle eingesetzt, welche unter dem Einfluss der Geschäftsleitung stand, wie das Zürcher Handelsgericht ebenfalls feststellte.
Fest steht in der Zwischenzeit aber auch, dass die Gerichte Gasser abblitzen liessen, als dieser die obige Machenschaften zum Anlass nahm, um vor Handels- und Bundesgericht die Auflösung der Firma zu erwirken.
Das Bundesgericht schrieb in seinem Urteil, dass die Auflösung ein Notinstrument darstelle, „für den Fall, dass die Anwendung des Mehrheitsprinzips zu einer unerträglichen Situation führt; dies trifft im Wesentlichen dann zu, wenn die Mehrheit systematisch entgegen den Gesellschaftsinteressen oder den Rechten und legitimen Interessen der Minderheitsaktionäre handelt.“ Im vorliegenden Fall sei dies nicht gegeben.
Was aber bleibt der Minderheitsaktionärin Lorze, wenn zwar gerichtlich bestätigt wird, dass sie mithilfe fehlerhafter Abschlüsse und einer abhängigen Revisionsstelle, von der Reishauer Geschäftsleitung hintergangen wird, aber gerichtlich keine Möglichkeit erhält, dies zu verhindern?
Der Verwaltungsratspräsident und Mehrheitsaktionär der Lorze AG hat in dieser Zwickmühle ein kreatives Finanzprodukt entwickelt. Er wird Ende September den Aktionären der Lorze AG an der Generalversammlung eine Kapitalerhöhung und die Schaffung von sogenannten „Bodmerscheinen“ vorschlagen.
Der „Bodmerschein“ ist ein verbrieftes Anrecht, am Erfolg des im Besitz der Lorze AG befindlichen Reishauer-Beteiligungen-Pakets (eine 46,6 % Minderheitsbeteiligung) teilzuhaben. Die Lorze AG nennt als Ziel, diese Beteiligung so schnell wie möglich zu einem Mindestpreis von 300 Mio CHF abzustossen. Am Erfolg dieser potenziellen Realisierung könne man sich mit dem „Bodmerschein „ beteiligen. „Bodmerschein“ deshalb, weil das Hauptrisiko darin liege, dass die Aktionärsrechte der Lorze AG durch den Mehrheitsaktionär der Reishauer Beteiligungen AG, die Familie Bodmer, hintergangen wurden und deshalb auch weiter hintergangen werden könnten.
Mit dem Kauf eines Bodmerscheins zu 45 CHF erwerbe sich der Käufer das Recht auf Dividende der Lorze AG und die Rückzahlung von 55 CHF im Falle der Realisierung des Verkaufs des Reishauer-Pakets.
Beim Kauf von zwei Bodmerscheinen, erwerbe sich der Käufer zusätzlich das Recht, eine Aktie der Lorze AG für 10 CHF zu erwerben.
Bei erfolgreicher Emission würden somit neu 4‘500‘000 dividendenberechtigte Papiere der Lorze AG gemäss nebenstehender Grafik entstehen.
Das kreative an diesem neuen Anlageprodukt ist, dass dessen Wertentwicklung an das Eintreffen eines bestimmten mikroökonomischen Ereignisses gebunden ist, während die meisten Finanzprodukte, deren Wert vom Eintreffen eines Ereignisses abhängig sind, sich auf makroökonomische Ereignisse beziehen, wie Zinssätze, Wechsel- oder Aktienkurse.
Vielleicht macht das Beispiel Schule. So könnte als nächstes die UBS einen Ami-Schein auf den Markt bringen, bei welchem dann eine Prämie fällig wird, wenn die UBS es schafft ihr amerikanisches Wealth Management Geschäft (vormals UBS Paine Webber) erfolgreich abzustossen.