Mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes soll die geräteabhängige Empfangsgebühr abgeschafft werden. Vorgesehen ist eine allgemeine Haushaltabgabe. Zahlen muss auch, wer nicht Radio hört und fernsieht. Das sei ein Beitrag für die Demokratie. Damit stellt der Bundesrat die Grundsatzfrage nach der Rolle öffentlicher Medien. Lesen Sie den ganzen Artikel und klicken Sie HIER auf Medienwoche
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