Die Corona-Pandemie führte zum Fernunterricht; die Schulen wurden von einem Tag auf den andern geschlossen. Am 11. Mai, nach fast zwei Monaten, öffneten die obligatorischen Volksschulen wieder. Doch nicht alle Familien schickten ihre Kinder in den Unterricht. Einige behielten sie zu Hause. Von Gesetzes wegen hätten diese Eltern bestraft werden müssen. Im Wallis beispielsweise betragen die Bussen zwischen 400 und 1000 Franken. [1] Doch die meisten Kantone zeigten sich kulant. Im Kontext der Krise verzichteten sie auf Sanktionen. Die Verantwortlichen suchten das Gespräch und verwiesen auf den Wert des Schulobligatoriums.
Bildung brauchte es nicht zwingend
Das wichtige Gut der Schulpflicht ist heute selbstverständlich. Das war nicht immer so. Im Gegenteil! Der obligatorische Unterrichtsbesuch für alle musste hart erkämpft werden. Über Jahrzehnte, gar Jahrhunderte. Dabei stützten sich die staatlichen Behörden auch auf Polizei und Kirche. Mit deren Hilfe erzwangen sie den Gang in die Schulstube.
Obligatorien für Schule und Unterricht hatten es bis weit ins 19. Jahrhundert hinein schwer. In den Kindern sah man nach wie vor ökonomische Ressourcen und nicht primär Persönlichkeiten mit individueller Zukunft. Bildung war weiterhin das Vorrecht weniger; in einer bäuerlich-gewerblichen Gesellschaft brauchte es sie nicht zwingend.
Früh erfolgte der Übergang ins arbeitstätige Erwachsenenalter. Auch die aufkommende Industrialisierung kam ohne besondere Ausbildung aus: Die Arbeit in den neuen Fabriken und Spinnereibetrieben verlangte sie nicht. Fabrikbesitzer widersetzten sich gar der Schulpflicht. Ein Grossteil der Bevölkerung war zudem arm, ihr Leben kärglich und der Unterricht für die meisten ein Luxus. Die Kinder waren Arbeitspotenzial.
Verfassung macht 1874 den Schulbesuch obligatorisch
Der obligatorische Schulbesuch, wie ihn die Helvetik (1798–1803) postuliert hatte und der liberale Bundesstaat in der Verfassung von 1874 für alle anordnete, war darum schwierig zu konkretisieren und die lokale (Bildungs-)Elite meist zu klein, um grosse Wirkkraft zu erzielen.
An vielen Orten gab es als erste Pflicht lediglich die Winterschule, und zwar von Anfang November bis Ende April. Darin spiegelt sich die Dominanz der bäuerlichen Wirtschaft und die nachgeordnete Rolle der Schule. Gemeinden, die keine Sommerschule kannten, führten wöchentliche Repetitionsstunden ein. Selbst diese Schulform hatte es schwer. Der Widerstand gegen den von oben verordneten Schulbesuch war zäh.
Die Protokolle des Nidwaldner Polizeigerichts aus den 1850er- und 60er-Jahren beispielsweise legen beredtes Zeugnis über Väter und Mütter ab, die „wegen ihrer pflichtvergessenen Nachlässigkeit hinsichtlich schuldiger Schulbildung“ ihrer Kinder bestraft wurden.[2] Viele Eltern schickten ihre Söhne und Töchter „höchst unfleissig in die Schule“, heisst es in den Akten. Man brauchte sie für die Arbeit auf Feld und Hof. Der Stall war notgedrungen stärker als die Schiefertafel, das Brot wichtiger als ein Buch – verständlich darum, dass es Kinder gab, die „ohne Entschuldigung die Schule bis 100 Male versäumten“. [3]
Ihre Eltern wurden vor den örtlichen Pfarrer geladen oder zu Geldstrafen verurteilt; sie mussten bei den Behörden Abbitte leisten oder „unter polizeilicher Aufsicht zwei Monate mit ihren Kindern die Christenlehre besuchen“. Selbst Gebete wurden Fehlbaren als Busse aufgetragen. Gesetzliche Vorschriften standen auf der einen, materielle Not und Unverständnis auf der anderen Seite.
Bildung muss erkämpft werden
Das „Volk im Zwilch“ aus seiner Not heraus- und emporführen und es dem „Volk in Seide“ durch Bildung gleichstellen, das war Pestalozzis Idee und Ziel. Dass die Welt über Bildung verbesserbar sei, davon träumten die Aufklärer, dies postulierten die Helvetik und mit ihr die Schulpioniere um 1800, das realisierten die Kantone im neuen Bundesstaat nach 1848. In der revidierten Verfassung von 1874 etablierte der Bund die obligatorische und unentgeltliche Schule für alle.
Doch der Weg dahin war steinig und steil. Bildung musste mühsam aus dem Wirrwarr des Zufallslernens befreit und zeitgerecht institutionalisiert werden. Dazu gehörte das hart erstrittene Obligatorium.
[1] Antonio Fumagalli (2020), Kantone zeigen sich bei Schulabsenzen kulant, in: NZZ, 25.07.2020, S. 13.
[2] Staatsarchiv NW: A 1009: Protokoll Polizeigericht, Bd. 1 (1850–1864), S. 163.
[3] Ebda., Protokoll Polizeigericht, Bd. 2 (1864–1877), S. 180, 254, 367, 381.