Viele Männer, Frauen und Jugendliche sind in Como gestrandet. Sie dürfen nicht in die Schweiz einreisen, um zu ihren Verwandten im Norden zu gelangen. Nur eine Minderheit möchte in der Schweiz Asyl erhalten, darunter auch unbegleitete Minderjährige.
Lapidare Antworten
Was muss eine Person unternehmen, die durch die Schweiz zu nahen Verwandten zum Beispiel nach Deutschland reisen möchte? Braucht es beispielsweise die schriftliche Einreiseerlaubnis der deutschen Botschaft?
Die Antwort des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist lapidar: „Für Ihre Fragen ist grundsätzlich das Grenzwachkorps zuständig.“ Die Pressesprecherin fügt hinzu, dass sich die Schweiz an die europäischen Regeln gemäss dem Dublinabkommen halte; sie wolle nicht zu einem Transitland für irreguläre Migranten werden, und es gebe keine freie Wahl des Asyllandes.
Freundliche Nicht-Antworten
Ich wende mich mit meiner Frage also ans Grenzwachtkorps, und dessen Antwort ist ebenso lapidar: „Wer in die Schweiz einreisen will – sei es auch nur um diese zu durchqueren – muss die Einreisevoraussetzungen gemäss Artikel 5 des Ausländergesetzes erfüllen.“ Dieser Paragraph verlangt ein gültiges Reisedokument, allenfalls auch ein Visum und die notwendigen finanziellen Mittel für den Aufenthalt.
Die Frage, was eine Person auf der Flucht unternehmen müsse, um durch die Schweiz zu den Verwandten im Norden zu reisen, blieb unbeantwortet. Habe ich mich nicht klar ausgedrückt? Hat die Grenzwacht meine Frage nicht verstanden oder wollte sie sie gar nicht verstehen? Jedenfalls präzisierte ich die Fragestellung. Die Antwort lautete prompt: „Um durch die Schweiz zu reisen, ist ein gültiges Reisedokument und allenfalls ein Visum notwendig. Sollten Sie Informationen zum Asylverfahren benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Staatssekretariat für Migration (SEM).“ Ich bin so klug wie zuvor…
Die Schweizer Behörden wissen genau, dass die meisten Menschen, die von Como in die Schweiz einreisen möchten, unser Land durchqueren wollen, um zu ihren Verwandten im Norden zu gelangen. Gewiss wird ein Teil der Flüchtenden das einfach behaupten, doch ein Teil dieser Menschen wird tatsächlich Verwandte in den Ländern nördlich der Schweiz haben oder vielleicht sogar in unserem Land. Weshalb diese Menschen immer wieder zurückschicken? Weshalb das unwürdige Katz- und Mausspiel?
Etwas mehr Arbeit an der Grenze …
In dieser Situation sollten die schweizerischen und die italienischen Behörden zusammenarbeiten, eine Liste jener Personen erstellen, die versichern, sie hätten nahe Verwandte im Norden oder in der Schweiz. Darauf könnten sie die diplomatischen Vertretungen der in Frage kommenden Staaten kontaktieren, um zu prüfen, ob diese Menschen, die sich in Como angesammelt haben, wirklich nahe Verwandte in den von ihnen bezeichneten Staaten haben. Wäre das der Fall, sollten die verschiedenen Länder eingeladen werden, Reisedokumente für diese Personen auszustellen, damit diese Flüchtlinge zu ihren Verwandten reisen dürfen.
… dafür weniger Druck an der Grenze
Das bringt zwar zusätzliche Arbeit. Doch in einer ausserordentlichen Situation wie jener in Como ist es eine Frage des gesunden Menschenverstandes, eine pragmatische Lösung zu suchen und dadurch den Druck auf die italienisch-schweizerische Grenze zu mildern. Nur ein Teil der Menschen, die auf ihrer Flucht in Como blockiert sind, werden – mit gültigen Dokumenten ausgerüstet – legal weiterreisen können. All jene, die hoffen, Deutschland erreichen zu können, um dort zu arbeiten, würden weiterhin von den Grenzwächtern daran gehindert, in die Schweiz einzureisen, respektive hier zu bleiben. Die Minderjährigen, die allein in die Schweiz einreisen möchten und noch nicht in einem andern Land registriert sind, müssten jedoch ins Asylverfahren aufgenommen werden, da sie besonders zu schützen sind, auch dank der Uno-Kinderrechtskonvention.
Das Staatssekretariat für Migration und das Grenzwachtkorps mögen sagen, es sei an den Flüchtenden, die Familienzusammenführung zu organisieren. Da entgegne ich entschieden, dass diese Menschen, die weder die lokale Sprache sprechen, noch wissen, wie man das Verfahren für die Familienzusammenführung einleitet, von den Behörden an der Grenze unterstützt werden sollten – sowohl von den italienischen wie den schweizerischen. Die Schliessung der Grenze und die bürokratischen Antworten, die ich zu Beginn des Artikels zitiert habe, verhindern eine Lösung; sie tragen jedoch dazu bei, dass die Menschen auf der Flucht verzweifeln, aber sich auch in der lokalen Bevölkerung Unmut regt.
Eine Persönlichkeit sollte die Sache an die Hand nehmen
Verantwortliche Persönlichkeiten wie zum Beispiel die Bundesrätin Simonetta Sommaruga sollten sich der Sache annehmen und einen Weg aus der Sackgasse finden. Sonst müssen wir uns die Frage stellen, ob die Schweiz mit Absicht die Familienzusammenführung der Personen verhindern will, die an der Grenze anklopfen. Das wäre eine traurige Niederlage für die Schweiz, denn das würde bedeuten, dass die Bürokratie inzwischen dabei ist, die humanitäre Tradition unseres Landes zu ersticken.