Bundesrat Didier Burkhalter steckte am Festival von Locarno als Ergebnis einer breit angelegten Evaluation die Ziele und Massnahmen für die künftige Filmförderung ab. Das Reformpakt geht zur Vernehmlassung an die Eidgenössische Filmkommission und die Branchenorganisationen und soll auf den 1. Januar 2012 für eine Dauer von vier Jahren in Kraft treten.
Förderung und Erfolg in einem Missverhältnis
Die geplanten Neuerungen sind vor einem bestimmten Hintergrund zu sehen: Seit langem gehört der Film zu der vom Bund am umfassendsten und grosszügigsten unterstützten Kultursparte. Dennoch befindet sich der Schweizer Film in einer künstlerischen und kommerziellen Talsohle, was wenige Ausnahmen als Regel bestätigen. Die Filmlobby ist zwar unter sich notorisch zerstritten, wirkt aber wie keine andere Kulturlobby und erzeugt in Bern bis zur Unverschämtheit Druck.
Es ist deshalb mühelos verständlich, dass der Departementschef die Streithähne zur Botmässigkeit aufrief und dazu, ihre Energien auf die kreative Filmarbeit zu konzentrieren.
Kulturelle Orientierung als Prinzip
Beizupflichten ist dem Kulturminister ebenfalls hinsichtlich seiner allgemeinen Zielsetzungen, nämlich „qualitativ hoch stehende, erfolgreiche Schweizer Filme“ anzustreben, „die bei der Bevölkerung unseres Landes, und darüber hinaus, Resonanz erzeugen, für Inspiration sorgen“ und „auch emotional bewegen.“
Allerdings – und hier beginnen die Einwände – zählte Bundesrat Burkhalter weitere Kriterien auf, die zueinander in heftige Widersprüche geraten. Es bleibt eine ewige Quadratur des Zirkels, Filme zu fördern, die sowohl künstlerisch bestechen als auch die Kassen zum Klingeln bringen, für internationale Koproduktionen tauglich sind und erst noch dem Anspruch der Vielfalt genügen. Gefragt wäre der Mut zur unbequemen, jedoch notwendigen Klarheit und nicht das rundum besänftigende Bekenntnis zu Allerweltsfilmen, die sämtliche Erwartungen windschlüpfig ein bisschen erfüllen.
Der leidige Hang zur Kunst, es allen recht zu tun
Genau dazu passt der Vorschlag, die erfolgsabhängige Förderung wesentlich zu stärken. Sie begünstigt automatisch auch jene Nettigkeiten und Peinlichkeiten, die nichts zur Filmkultur beisteuern und ihr als besondere Fatalität das Entwicklungsgeld entziehen.
Erstaunen löst die Absicht aus, mehr Mittel für die Erarbeitung guter Filmstoffe aufzuwenden. Das signalisiert ein Elend. Wenn es den Filmschaffenden an Geistesblitzen fehlt und an der kreativen Begabung, diese zu formulieren, dann steht zu befürchten, die Förderung fasse ein Problem nicht an der Wurzel.
Halbherzig geschaffene Transparenz
Der Departementschef zeigt sich willens, das undurchsichtig gewordene und zur Vetterliwirtschaft neigende Begutachtungsverfahren zu sanieren. Ob es gelingt? Das neue Rotationssystem der Experten und die griffiger geordnete Ausstandspflicht ändern an der Tatsache nichts, dass weiterhin Filmkollegen für die Förderung von Filmkollegen die Schalthebel betätigen. Gerade in der kleinen Filmszene mit ihren alltäglichen Neidereien und Interessenskonflikten sähe Unabhängigkeit anders aus. Unter diesem Aspekt ist es sehr zu bedauern, dass Bundesrat Burkhalter die Idee einer nach dem Vorbild des Nationalfonds strukturierten Filmförderung erst in einem späteren Zeitpunkt näher prüfen will.
Um einen grossen Wurf handelt es sich wahrlich nicht, damit dem Schweizer Film der Anschluss an die Literatur, das Theater, die Musik, die Fotografie oder die bildende Kunst gelingt, von der Architektur gar nicht zu reden.