Das Zitat im Titel dieser Besprechung stammt von der früheren Bundesrätin und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey. Sie hat ein längeres Vorwort zu einem faktenreichen Büchlein von Felix E. Müller, dem früheren Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», über die Geschichte des geplanten Rahmenabkommens der Schweiz mit der EU geschrieben. Ob dieser Rahmenvertrag je zustande kommt, werden am Ende wohl die Schweizer Stimmbürger entscheiden. Sehr lange wird sich dieser Entscheid nicht mehr hinauszögern lassen.
Der Anstoss kam aus der Schweiz
Der Autor der «Kleinen Geschichte des Rahmenabkommens» hat sich tief in die verschlungenen Wege und Motive für dieses Projekt hineingekniet und mit zahlreichen Akteuren des Unternehmens gesprochen. Er arbeitet dabei heraus, dass die Idee eines solchen Rahmenabkommens zunächst von der Schweiz aus angerstossen wurde. Damit sollte das Modell der bilateralen Abkommen, die unser Land mit der Brüsseler Gemeinschaft abgeschlossen hatte, institutionalisiert und langfristig gesichert werden. Die bilateralen Verträge waren eine Art Ersatz für den EWR-Vertrag, den die damaligen Efta-Mitglieder für den Zutritt zum gemeinsamen EU-Markt vereinbarten – und den die Schweiz in einer denkwürdigen Volksabstimmung 1992 abgelehnt hat.
Auch in Brüssel war man nach einigem Zögern bereit, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen aufzunehmen, nachdem sich in den letzten Jahren immer deutlicher abgezeichnet hatte, dass ein EU-Beitritt in der Schweiz kaum mehrheitsfähig sein würde. Nach Abschluss der beiden bilateralen Vertragspakete (Bilaterale I und Bilaterale II) stellte die EU klar, dass weitere bilaterale Abkommen ohne ein Rahmenabkommen nicht möglich seien. Dieses Abkommen sollte die Beziehungen zwischen der Brüsseler Gemeinschaft und der Schweiz auf einer institutionellen Ebene festlegen. Der damals für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Didier Burkhalter begründete 2012 gemäss der Darstellung Müllers das Interesse der Schweiz an einem solchen Vertragswerk damit, dass dadurch der bilaterale Weg für eine weitere Generation abgesichert werden könne.
Fünfjährige Verhandlungen
Nach fast fünfjährigen Verhandlungen liegt nun seit Ende 2018 ein von beiden Seiten ausgehandelter Vertragsentwurf für ein solches Rahmenabkommen vor. Die EU hatte, offenbar auf Initiative des damals amtierenden Kommissionspräsidenten Juncker, noch kurz vor Abschluss der Verhandlungen beim Thema Streitschlichtung einen Mechanismus vorgeschlagen, den man in Brüssel als Entgegenkommen gegenüber Bern versteht: Im Falle von Differenzen bei Vertragsauslegungen sollte nicht der Europäische Gerichtshof der Union (EUGH) direkt die Entscheidung fällen. Vielmehr soll zunächst ein paritätisch besetztes Schiedsgericht angerufen werden. Allerdings kann die EU im Rahmen des Schiedsgerichts wiederum den EUGH mit in das Verfahren einschalten.
Vorentscheidung am 27. September
Der Bundesrat zögerte mehrere Monate mit einer Antwort auf den Text des Rahmenabkommens. Felix Müller schreibt, nur Aussenminister Ignazio Cassis habe für eine Unterzeichnung des vorliegenden Vertragstextes plädiert. Schliesslich entschied sich die Regierung in Bern, bei der EU um zusätzliche Klärungen zu drei bestimmten Punkten nachzufragen: Es geht um Lohnschutz für Schweizer Arbeitnehmer bei den flankierenden Massnahmen, staatliche Beihilfen (etwa im Zusammenhang mit den Kantonalbanken) und die Verbindlichkeit der EU-Unionsbürgerrichtlinie.
Die vom Bundesrat von Brüssel verlangten Klärungen sind noch immer pendent. Wie es mit dem Rahmenabkommen weitergehen wird, ist im Moment noch völlig offen. Eine wesentliche Vorentscheidung wird indessen schon am 27. September fallen. Dann wird über die sogenannte SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt. Diese läuft im Kern darauf hinaus, dass die Schweiz bei einer Annahme das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, um die von der SVP erhobenen Forderungen durchzusetzen.
Wenn die Kündigungsinitiative angenommen wird, dann würde sich gleichzeitig auch die Sache mit dem Rahmenabkommen erledigen. Denn die EU wird schwerlich zu einem solchen Abkommen bereit sein, wenn die Schweiz das Grundprinzip der Personenfreizügigkeit nicht mehr anerkennt.
Der Bundesrat muss Farbe bekennen
Aber manches spricht dafür, dass die SVP mit dieser Torpedierungsinitiative am 27. September nicht durchkommt. Wenn das der Fall ist, wird der Bundesrat sich mit der – noch ausstehenden – Antwort Brüssels auf die genannten klärungsbedürftigen Punkte auseinandersetzen müssen. Anschliessend wird er sich endlich zum Vertragstext zu einer Entscheidung durchringen müssen. Falls er das Abkommen unterschreibt, geht dieses zur Ratifizierung ans Parlament weiter. Ob es dort eine Mehrheit finden wird, ist schwer abzuschätzen.
Die SP lehnt im Schlepptau der Gewerkschaften das vorliegende Rahmenabkommen bisher ab, weil ihnen die Absicherung des Lohnschutzes für schweizerische Arbeitnehmer nicht genügt. Nimmt das Parlament den Rahmenvertrag an, dann wird zumindest die SVP mit Sicherheit das Referendum ergreifen – und die Entscheidung liegt dann beim Volk.
Der Autor Felix Müller und ebenso Calmy-Rey, die Autorin des Vorwortes zu dieser «Kleinen Geschichte des Rahmenabkommens», äussern sich nicht explizit dazu, ob sie den vorliegenden Vertragstext grundsätzlich unterstützen oder ablehnen. Das lässt sich damit erklären, dass die eine oder andere Änderung ja vielleicht noch möglich ist.
Zum dritten Mal eine Sonderlösung für die Schweiz?
Doch wer in ihren Analysen die Hauptargumente ins Zentrum rückt und allen taktischen Filigran beiseiteschiebt, kann sich kaum der Einsicht entziehen, dass die Schweiz ihre Zukunft in Europa politisch, wirtschaftlich und in Bezug auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit schwer belasten würde, wenn sie das in den Grundzügen vorliegende institutionelle Rahmenabkommen mit Europa zurückweist. Dass europhobe Geister und kompromisslose Rosinenpicker das anders sehen, liegt auf der Hand.
Micheline Calmy-Rey formuliert das Dilemma so: «Wir sollten uns entscheiden, einem von beiden den Vorrang einzuräumen: entweder dem Marktzugang (zur EU mit ihren 500 Millionen Verbrauchern) oder der kompromisslosen Achtung unserer Institutionen.»
Und ein Kernsatz in Felix Müllers Schlussbetrachtung lautet: «Kommt dieses Rahmenabkommen zustande, hätte die Schweiz nach den Bilateralen I und II zum dritten Mal allerdings etwas geschafft, was die EU eigentlich gar nicht will: Eine Sonderform für die Aussenbeziehungen exklusiv für die Schweiz und erst noch in institutionalisierter Form.»
Felix E. Müller: Kleine Geschichte des Rahmenabkommens. Eine Idee, ihre Erfinder und was Brüssel und der Bundesrat daraus machten, NZZ-Libro 2020, 109 Seiten