Auf den ersten Blick sieht alles gut aus. Das ist natürlich ein bekanntes Phänomen im modernen Banking. In der Schweiz sind Spareinlagen pro Person bis 100'000 Franken geschützt. Gesichert. Garantiert. Geht die aufbewahrende Bank pleite, wird das Geld auf jeden Fall, innerhalb eines Monats und unabhängig vom Konkursverfahren, ausbezahlt. Da kann ja im Prinzip nichts passieren. Im Prinzip?
Zwei Ausnahmen
Nach oben gibt es zwei Ausnahmen. Die meisten, aber nicht alle Kantonalbanken verfügen zusätzlich noch über eine kantonale Staatsgarantie. Das heisst, im Ernstfall kann auch das Staatsvermögen, bzw. der Steuerzahler in die Pflicht genommen werden. Bei Raiffeisen-Banken haften im schlimmsten Fall auch noch alle Genossenschaftler mit bis zu 6000 Franken pro Nase. Wer also auf Nummer sicher gehen will, verteilt seine Spareinlagen, sollten sie 100'000 Franken übersteigen, auf mehrere Banken und wählt dabei auch eine Kantonalbank oder Raiffeisen. Dann ist doch alles bombensicher. Im Prinzip.
Das Kleingedruckte
Wer’s genau wissen will, kann sich bei esisuisse informieren. Wo? Bei der Einlagensicherung der Banken und Effektenhändler, der zwangsweise alle in der Schweiz geschäftenden Geldhäuser angeschlossen sind. Diese esisuisse setzt das Bankengesetz von 2005 um und garantiert die Auszahlung sogenannter privilegierter Einlagen bis zu diesem Höchstbetrag, auch wenn die aufbewahrende Bank zahlungsunfähig geworden ist.
Privilegiert sind ebenfalls Gelder auf Konten der Säule 3a und auf Freizügigkeitskonten. Allerdings: Auch nur bis zum Höchstbetrag von 100'000 Franken. Allerdings: Im dafür zur Verfügung stehenden Topf befinden sich 6 Milliarden Franken. Genauer betrachtet sogar bloss 3 Milliarden, im Fall der Fälle soll die andere Hälfte sofort nachgeschossen werden.
Und wenn’s nicht reicht?
6 Milliarden, selbst 3 Milliarden hört sich natürlich nach einer grossen Summe an. Andererseits beträgt laut statistischem Bundesamt das Reinvermögen der Schweizer im Jahre 2005 immerhin 1'164'567,4 Millionen Franken, also über eine Billion. Das ist über 330-mal mehr als der bereitstehende Sicherheitsbetrag. Natürlich sind mit der Billion alle Formen von Vermögen abgebildet. Aber wie man es auch immer auf Sparguthaben herunterrechnet, sie übersteigen garantiert 6 Milliarden Franken. Das macht aber nichts, oder?
Der schwarze Schwan
Nun, das Pro-Kopf-Geldvermögen beträgt in der Schweiz über 200 000 Franken. Davon wäre bei einer Bankenpleite schon mal die Hälfte in der Konkursmasse, immer vorausgesetzt, die andere Hälfte, was eher unwahrscheinlich ist, läge auf einem Sparkonto. Aber das trifft natürlich nur zu, wenn eine oder sehr wenige Banken ihre Bücher deponieren müssen.
Nun gibt es den selbstverständlich unwahrscheinlichen, unvorhersehbaren, aber möglichen Fall, dass es zu einem flächendeckenden Bankenzusammenbruch kommt. Eben der schwarze Schwan, den Vorhersagemodelle nicht antizipieren, weil sie nur von weissen Schwänen ausgehen.
Darf’s ein bisschen mehr sein?
Die in der Schweiz in Form von Spar- und Anlageformen verwalteten Vermögenswerte betragen rund 425 Milliarden Franken, darunter auch Freizügigkeitskonten und Anteile der 3. Säule. Bei einem Systemabsturz ist dagegen der Betrag von 6 Milliarden wohl nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heissen Stein, weniger als ein Siebzigstel. Schon für die Sparkonti einer der beiden Grossbanken würde dieser Betrag nicht ausreichen.
Also sind Sparbatzeli auch in der Schweiz nicht bombensicher? Im Prinzip nein, aber natürlich besteht kein Anlass zu Panik. Soweit die Zukunft vorhersehbar ist ...
Vater Staat
Im Krisenherbst 2008 gab es in Deutschland den berühmten Auftritt der Bundeskanzlerin Merkel mit ihrem Finanzminister Steinbrück, die beide versicherten, dass die Sparguthaben auf deutschen Banken sicher seien. Obwohl es bis heute dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, beinhaltete diese Aussage offensichtlich eine Staatsgarantie für den schlimmsten aller Fälle.
Sollte es auf der Insel der Seligen, in der Schweiz, auch mal kräftig rumpeln, dürfte der Bundesrat eine ähnliche Versicherung abgeben. Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Eidgenossenschaft selbst noch zahlungsfähig ist.
Nur für die normale Pleite
Die Einlagensicherung von maximal 6 Milliarden Franken ist in der Schweiz sicherlich für eine normale Bankenpleite ein ausreichender Schutz für Sparkonten. Das ist die gute Nachricht. Alle nicht auf Sparbüchern gelagerten Gelder wandern in die normale Konkursmasse, und deren Abwicklung kann Jahre dauern, bis dann eine Konkursdividende feststeht. Das ist die mittelgute Nachricht.
Bei einem flächendeckenden Bankenbrand stehen ohne staatlichen Eingriff bei weitem nicht genügend Mittel zur Verfügung. Das ist die schlechte Nachricht.