Auszug aus den Ausführungsbestimmungen der eidgenössischen Schiffbauverordnung.
Wer Kapitän auf einem schweizerischen See oder Fluss werden will, muss auch eine anspruchsvolle theoretische Prüfung ablegen. Unter anderem wird gefragt, was eine "Tauchgrenze" ist.
Hier die richtige Antwort:
"Eine durchgehende Linie auf der Aussenhautbeplattung, die mindestens 100 mm unterhalb des Schnittpunktes der Beplattung mit der Oberfläche des Schottendecks und mind. 100 mm unterhalb des tiefsten Punktes, an dem die Aussenhaut nicht mehr als wasserdicht ist, die vom Bug zum Heck verläuft."
Eidg. Schiffsbauverordnung, Ausführungsbestimmung, Art. 22, 3.9