Aus den Trümmern des zerstörerischen 2. Weltkriegs ist ein verheissungsvolles Friedensprojekt gewachsen: die heutige Europäische Union, der (noch) 26 Staaten angehören. Ihr zu Grunde liegen die Menschenrechte, der Rechtsstaat, die Demokratie sowie die sozialen Rechte.
EU kümmert sich kaum um die „Verlierer“
Im Laufe der Globalisierung hat die EU die Liberalisierung und die Deregularisierung gefördert. Immer mehr Bereiche wie die Post, die Telekommunikation, die Bahnen sind dem Wettbewerb ausgesetzt. Ein EU-Kommissar wollte sogar die (bei uns meist kommunale) Wasserversorgung privaten Unternehmen zugänglich machen, doch infolge der zahlreichen Proteste in verschiedenen EU-Staaten wurde das Vorhaben fallen gelassen.
Gleichwohl verstärkt sich der Eindruck, dass die EU die Interessen der Konzerne privilegiere – zulasten jener Menschen, die arbeiten, die ihre Stelle verloren haben und jenen, die aufgrund des tiefgreifenden Wandels in der Wirtschaft nie eine Arbeit gefunden haben. In den Ländern Südeuropas, aber auch in jenen Osteuropas, erreicht die Jugendarbeitslosigkeit Spitzen von über 20 Prozent, doch es besteht kein europäischer Plan, diese Übel zu bekämpfen.
Hilflosigkeit gegeb Polens Verstösse?
Der Schweizerischen Volkspartei (SVP) könnten manche Deregulierungsentscheide der EU gefallen, doch die von Christoph Blocher zum Erfolg geführte Partei hat keine Sympathie für diese übernationale Organisation. Die Sozialdemokratische Partei hingegen, von der man Kritik an der oft liberalistischen Politik erwarten könnte, ist in ihren Stellungnahmen der EU gegenüber günstig gesinnt, ohne Wenn und Aber. Das ärgert einen Teil ihrer Wähler.
Einige EU-Mitglieder erlauben sich, eine Politik zu betreiben, die eindeutig gegen die europäischen Grundwerte verstösst. Nachdem die polnische Regierung beschlossen hatte, die Unabhängigkeit der Justiz nicht weiter zu dulden und sie unter ihre Gewalt zu stellen, leitete die EU ein Verfahren gegen Polen ein. Ihre Möglichkeit, eine Regierung zum Einlenken zu zwingen, sind jedoch beschränkt, denn um einen Entscheid zu fällen, braucht es in solchen Angelegenheiten Einstimmigkeit. Doch der ungarische Präsident Orban würde nie Sanktionen gegen Polen unterstützen.
Streng nur gegenüber der Schweiz
Gegenüber der Schweiz ist die EU hingegen äusserst streng. Als der Bundesrat nach dem knappen Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP mit der EU verhandeln wollte, antwortete sie mit einem klaren Nein. Es trifft zu, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit unterschrieben hat; es ist in Volksabstimmungen auch wiederholt angenommen worden. Doch besondere Situationen sollten es möglich machen, über bestimmte Bestimmungen nochmals zu verhandeln. Weshalb? Kein anderes Land erlebte im Verhältnis zu seiner Bevölkerung eine derart stark Einwanderung wegen des Freizügigkeitsabkommens.
Zwischen 2002 und 2016 wanderten aus den EU-Staaten (die Rückkehrer sind abgezogen) 647’000 Personen in die Schweiz ein, mit Spitzenwerten von über 60’000 in den Jahren 2008 und 2013. Aus andern Ländern, den sogenannten Drittstaaten, sind in der gleichen Zeitspanne 336’000 Personen eingewandert. Ende 2016 zählte die Schweiz 8,4 Millionen Einwohner, davon über 2 Millionen ohne Schweizer Pass: praktisch jeder vierte Einwohner ist Ausländer (24,9 Prozent).
EU übersieht die Wirkung des hohen Ausländeranteils
Mit Ausnahme von Luxemburg ist der Anteil der Ausländer in der Schweiz deutlich höher als in den anderen EU-Staaten. Unter diesen Umständen hätte man von der EU eine pragmatischere Haltung erwarten dürfen gegenüber dem Begehren des Bundesrats, Verhandlungen aufzunehmen. Dafür sprechen auch weitere Gründe. Die osteuropäischen Staaten weigern sich, Flüchtlinge nach dem von der EU berechneten Verteilschlüssel aufzunehmen. Sie widersetzten sich zudem, unterstützt von Österreich, Italien zu helfen, das gemäss internationalem Seerecht Zehntausende Menschen aus dem Mittelmeer rettete.
Inzwischen verhindert die libysche Küstenwache, dass Hilfsorganisationen gekenterte Flüchtlinge vor der Küste Libyens retten können: die Situation ist ausser Kontrolle geraten. Nicht allein im Zusammenhang mit dem Brexit hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt, die EU befinde sich in einer tiefen Krise. Doch die EU bleibt äusserst tolerant gegenüber den Mitgliedstaaten, die sich über Grundrechte der EU hinwegsetzen, aber unnachgiebig gegenüber der Schweiz.
Bern soll auch einmal auf die Krise der EU hinweisen
Unsere Regierung sollte der EU in sachlicher, aber bestimmte Form all diese Umstände in Erinnerung rufen. Der bevorstehende Besuch von Jean-Claude Juncker in der Schweiz bietet dazu Gelegenheit. Aufgrund einer Auslegeordnung wäre es der EU und den europäischen Regierungen kaum möglich, kein Verständnis für die Lage der Schweiz zu haben: sie könnten uns einen kleinen Freiraum gewähren, um die Einwanderung etwas einzuschränken. Der Umstand, dass in der ersten Hälfte dieses Jahres die Einwanderung aus der EU deutlich abgenommen hat, ist kein Grund für den Bundesrat, auf klare Worte gegenüber der EU zu verzichten.
Die Meinungsverschiedenheiten bedeuten nicht, dass die Schweiz die EU als Idee missachtet, doch wir wünschen uns eine EU, die ihre Ideale nicht vergisst, sondern die Zusammenarbeit und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten pflegt sowie die Menschenrechte respektiert. Gleichzeitig hat sich auch die Schweiz zu bemühen, den gleichen Idealen nachzuleben.