Kein Ding zu klein, des Philosophierens unwürdig zu sein. Zum Beispiel ein Haar. Hier eine Denkaufgabe vor dem Morgenspiegel. Stellen Sie sich vor, sie reissen sich ein Haar aus (ich gehe davon aus, Sie seien noch im Besitz einer gewissen Fülle kapillaren Kopfschmucks). Sind Sie nun kahl? Natürlich nicht! Reissen Sie ein weiteres Haar aus. Sind Sie jetzt kahl? Auch jetzt nicht! – Stellen Sie sich nun vor, sie würden diese Selbst-Epilation immer weiter bis zum letzten Haar fortsetzen. Sie stehen dann vor dem Spiegel ohne Haare. Zwischen dem Bild von Ihnen mit Haaren und dem Bild ohne Haare gab es irgendwann einen Übergang vom nicht-kahlen Schädel zum kahlen Schädel. Wann?
Das Haufen-Paradoxon
Die Übung sei nicht in praxi empfohlen. Sie dient bloss als Beispiel einer alten Aporie, die unter dem Namen des „Haufen-Paradoxons“ bekannt ist („Sorites“-Paradox; griechisch soros: Haufen). Sie wird gerne umgekehrt formuliert, anhand eines Sandhaufens. Ein Sandkorn ist ein Nicht-Sandhaufen. Wenn wir zu einem Nicht-Haufen ein weiteres Korn hinzufügen, dann entsteht noch kein Haufen. Bei welcher Anzahl Körner aber entsteht ein Haufen?
Semantische Spitzfindigkeiten! wird man ausrufen. Tatsächlich entsteht das Haufen-Paradoxon vor allem bei vagen Begriffen. „Kahl“ ist ein solcher Begriff. Er gibt vor, eine klare Unterscheidung zu markieren, wo wir es mit graduellen Abstufungen zu tun haben. Bedeutet er „keine Haare“? Das wäre eine eindeutige Definition. Aber wäre sie nicht zu rigoros? Machen zehn, zwanzig, hundert Haare einen Kahlkopf aus? Man könnte argumentieren, dass, wer nur zehn Haare hat, „praktisch kahl“ sei. Würden dann aber elf Haare nicht auch „praktisch kahl“ bedeuten? Wo liegt die Trennlinie zwischen „praktisch kahl“ und „kahl“? Das Haufen-Paradox zeigt sozusagen symptomatisch an, dass begriffliche Zweiteilungen immer eine gewisse Willkür dort einführen, wo wir es mit graduellen Vorgängen oder mit einem Kontinuum zu tun haben. Mit Haarverlust zum Beispiel.
Ein biblisches Exempel: Sodom
Das Problem der Willkür ist besonders brisant in ethischen Debatten. Und eine der ersten ethischen Debatten, die implizit das Haufen-Pardoxon aufwerfen, finden wir in der Bibel (Genesis 18,23-33). Gott will Sodom strafen und vernichten. Abraham versucht ihn umzustimmen, indem er ihn in eine logische Fangfrage verstrickt. Gott könne doch nicht die ganze Stadt vernichten, wenn es dort auch noch Gerechte gebe: „Willst du auch sie wegraffen, und nicht doch dem Ort vergeben, wegen der fünfzig Gerechten dort? Das kannst du doch nicht tun. Die Gerechten zusammen mit den Ruchlosen umbringen (...) Sollte sich der Richter über die ganze Erde nicht an das Recht halten?“
Eine geschickte Frage. Gott lenkt ein: „Wenn ich in Sodom, in der Stadt, fünfzig Gerechte finde, werde ich ihretwegen dem ganzen Ort vergeben.“ Nun nimmt ihn Abraham beim logischen Schlafittchen: „Vielleicht fehlen an den fünfzig Gerechten fünf. Wirst du wegen der fünf die ganze Stadt vernichten? Nein, sagte er (Gott, Anm. E.K.), ich werde sie nicht vernichten, wenn ich dort fünfundvierzig finde.“
Und so geht das weiter, bis Abraham Gottes Strafe bis auf zehn Gerechte heruntergehandelt hat. Aber mit dieser Logik hätte er es bis zu null Gerechten treiben können. Von wievielen Gerechten an ist eine göttliche Sanktion gerechtfertigt? Gott sieht ein, dass er ein Sorites-Problem hat. Nachdem er „das Gespräch mit Abraham beende hatte, ging er weg, und Abraham kehrte heim“.
Ein modernes Exempel: Sterbehilfe
Betrachten wir einen modernen ethischen Hotspot, die Sterbehilfe. Man kann durchaus die Gründe verstehen, die einen geistig gesunden und entscheidungsfähigen Menschen dazu bewegen, mithilfe eines anderen Menschen aus dem Leben zu scheiden. Unheilbare Krankheit und unerträgliches Leiden etwa, das durch palliative „Sorge“ nur verlängert wird, sind ein Grund für Sterbehilfe. Im übrigen gehört es zum unveräusserlichen Recht einer souveränen Person, in eigener Kompetenz über ihr Leben zu entscheiden, wenn sie geistig unbeeinträchtigt ist.
Es ist dies das Standardargument liberaler Philosophen wie John Stuart Mill: Wir sollen anderer Leute Wünsche respektieren, solange diese nicht weitere Menschen schädigen. Nun lauert freilich auch hier das Haufen-Paradox. Wann ist jemand geistig beeinträchtigt, also in diesem Sinne nicht mehr als Entscheidungsträger zu betrachten? Von welchem Zustand des Patienten an gehört auch Sterbehilfe zur Sorge um ihn? Begriffe wie „geistig unbeeinträchtigt“ oder „unerträgliches Leiden“ sind hoffnungslos vage. Und jeder Versuch, einen Schnitt zur Auflösung des Sorites-Paradoxons zu applizieren, ist von einiger Willkür.
Müsste ich zum Beispiel, wenn ich dem Prinzip von Mill folge, nicht auch einem Menschen Hilfe leisten, der sich bei vollem Verstand von der Brücke stürzen will? Weiss ich denn, ob er nicht vielleicht andere Menschen schädigt? Ein mitunter irritierendes bis ärgerliches Merkmal von Paradoxien ist, dass sie uns von einer akzeptablen Annahme zu logischen Konsequenzen führen, die wir nicht mehr akzeptieren können. „Insolubilia“ wurden sie im Mittelalter genannt: ein bevorzugtes Feld der Denkanstrengung.
Feindselige Rede
Ein besonders aktuelles, für das Sorites-Paradox anfälliges Problem steckt in der Frage: Wann schlägt eine gerade noch (rechtlich) tolerierbare feindselige Rede um in nicht tolerierbare Hassrede? Man kann vom Churer Bischof Huonder vieles halten. Ihm gebührt jedenfalls das Verdienst, mit seinem Bibelzitat über die Homosexualität einmal mehr auf das Problem aufmerksam gemacht zu haben. Nun diskutieren die Strafrechtler, inwieweit seine homophoben Äusserungen rechtserheblich seien. Wo hört die unbesonnene Zitierung einer Bibelstelle auf und beginnt die rechtlich belangbare Aufforderung zur Diskriminierung.
Jetzt versichert der Kirchenfürst – mit allen Wassern der Unschuldsbeteuerung gewaschen – , die zitierte Bibelstelle sei „für die Kirche (keine) Anweisung für ihr Handeln. Ich wollte zeigen, dass es in Levitikus eine drastische Ablehnung homosexueller Handlungen gibt und dass wir uns als Christen dessen bewusst sein müssen.“ Bewusst sein müsste sich allerdings Bischof Huonder vor allem der Tatsache, dass wir nicht mehr in alttestamentarischen Zeiten leben; und dass gerade im Kontext heutigen heterogenen Zusammenlebens ein Zitat, das Homosexuelle diskriminiert, womöglich eine gewisse interpretative Klugheit verdiente – vor allem von einem Experten.
Bibelstellen eignen sich vorzüglich als Moralkeulen. Andere Prälaten hatten sich zuvor schon ähnlich hahnebüchen geäussert – Léonard in Brüssel, Aquilar in Pamplona, Reig in Alcala de Henares –, ohne gerichtliche Verurteilung. Vielleicht rechnete Bischof Huonder bei seiner inkriminierten Äusserung ganz einfach damit, dass Juristen es hier im Grunde mit dem Haufen-Problem zu tun bekommen. Ein Fall, analog zur Bauernschläue, von Kirchenschläue unter dem Scheitelkäppchen.
Neuro-Justiz
Neuerdings ist vermehrt von einer sogenannten „Neuro-Justiz“ die Rede. Forensiker, Hirnforscher und Juristen befürworten die Einführung neuer Methoden wie Hirnscanning in die Beweisführung vor Gericht; vor allem in der Frage um Schuldfähigkeit. Es gibt durchaus ein reichhaltiges forensisches Repertoire an Mitteln, die Schuldfähigkeit einer Person festzustellen. Die Idee der Neuro-Justiz speist sich aus der Zuversicht in ein Instrumentairum, das wie kaum zuvor Einblicke in die Hirnprozesse verspricht.
Nun kann Hirnscanning zweifellos wichtige und wertvolle Evidenz liefern. Man sollte aber nicht aus den Augen verlieren, dass eine Neuro-Justiz das Problem nur verlagert. Hirnscans sagen uns nichts über die Grenze zwischen Normalität und Abnormalität. Michael Gazzaniga, der renommierte Hirnforscher, der sich auch für eine neurowissenschaftliche Aufrüstung der Justiz engagiert, hat dies einmal – halb im Ernst – so formuliert: „Verteidiger suchen nach dem einen entscheidenden Pixel auf dem Hirnscan ihres Mandanten (...) um zu sagen: ‚Nicht Harry tat es. Sein Gehirn tat es’.“
Man erkennt auch hier das Haufen-Paradoxon: Wo hört Schuldfähigkeit auf und wo beginnt Unzurechnungsfähigkeit? Die Neurowissenschafter können keinen Punkt definieren, der frei von Willkür wäre. Was geschäftstüchtige Anwälte nicht daran hindert, die Neuropsychiater um exakt solche Gutachten anzugehen. Ein Psychiater in Virginia, der einen wegen sexueller Belästigung angeklagten Lehrer vor einer Gefängnisstrafe rettete, indem er einen Hirntumor diagnostizierte, wurde in der Folge zu einer gesuchten „Tumor-Anlaufstelle“. Der erste Anwalt, der ihn um seine Dienste bat, hatte einen Klienten mit Prostatakrebs.
Leben kennt keine Eindeutigkeiten
Haufen-Paradoxien lassen uns immer bis zu einem gewissen Grad unbefriedigt zurück. Vielleicht weil sie uns vor Augen führen, dass die wichtigen Probleme unseres Lebens keine schönen, klaren, patenten Lösungen haben. Unser Leben ist auf weiten Strecken von vagen Begriffen infiziert. Wir sind oft gezwungen, in Kontinua Zweiteilungen vorzunehmen wie
- zwischen Respekt vor der Souveränität einer Person und der Notwendigkeit, diese Souveränität zu ihren Gunsten einzuschränken;
- zwischen feindseliger Rede und Hassrede;
- zwischen geistig gesund und geistig beeinträchtigt;
- zwischen einer Handvoll Zellen, die keine persönlichen Interessen bekunden und einem Baby im Uterus, welches dies tut;
- zwischen der Schuld und Unzurechnungsfähigkeit eines Täters.
Man kann es positiv sehen: Wer ein Haufen-Problem hat, gibt sich nicht mit binären Schwarz-Weiss-Lösungen zufrieden. Und damit tut er kund, dass er das Leben auch begrifflich ernst nimmt, will heissen: dass er ein Philosoph ist.