Die «Reuss Private Group» («Einzigartiges Netzwerk für Finanzdienstleistungen») hat die vorläufige Einstellung der Tätigkeit ihres Geschäftsführers Raoul Weil zu verschmerzen. Am 13. Januar 2009 wurde Weil vom US-Distriktrichter James Cohn als «fugitive» erklärt. Also als per internationalen Haftbefehl gesuchter Flüchtling vor der US-Justiz. Sie wirft Weil vor, an einer «Verschwörung» zur Steuerhinterziehung in der Höhe von 20 Milliarden Dollar beteiligt gewesen zu sein. Am 21. Oktober 2013 klickten die Handschellen.
In der Klageschrift wird auch weiteren hochrangigen UBS-Kadermitarbeitern, die aber nicht namentlich erwähnt werden, das Gleiche vorgeworfen. Ist denn dieser Fall für die UBS nicht längst erledigt, nach Zahlung einer Busse von 780 Millionen Dollar und Auslieferung von mehr als 4500 US-Kunden an die amerikanischen Behörden? Nein.
Das Strafrecht
Raoul Weil war, bis zu seinem Rausschmiss im April 2009, Chef des Global Wealth Management der UBS. Und der in der Hierarchie am höchsten stehende Schweizer UBS-Banker, der persönlich angeklagt wurde. Seine damaligen Kollegen meinten offenbar, dass sie sich der persönlichen Haftbarkeit entziehen können, indem Weil entsorgt wird. Dabei heisst es in der Klageschrift unter Punkt 6 wörtlich: «Some Swiss Banks executives are unindicted co-conspirators» die, ich übersetzte, «hier nicht namentlich als Angeklagte aufgeführt werden. Diese Führungskräfte bekleideten höchste Posten im Management, darunter Positionen in Komitees, die Aufsichtspflichten über legale Aspekte, Einhaltung von Vorschriften, Steuern, Risiken und Regulierungsfragen bezüglich grenzüberschreitende Geschäfte mit den USA hatten (legal, compliance, tax, risk and regulatory issues related to the United States cross-border business).»
Da ich nicht über die juristische Feuerkraft der USA verfüge, sollen keine Namen genannt sein. Aber das Problem, das sich hier auftut, ist ein kitzliges. Der zivilrechtliche Aspekt für die Beteiligung an Steuerhinterziehung von US-Kunden ist für die UBS erledigt. Aber strafrechtliche Verfolgung von einzelnen Managern oder Ex-Managern ist bis heute möglich.
Der Kronzeuge?
Zurzeit sitzt Raoul Weil offenbar in Auslieferungshaft in Italien. Falls es ihm nicht gelingt, eine Überstellung an die US-Behörden zu vermeiden, droht ihm eine Fortsetzung der Untersuchungshaft in den USA. Und anschliessend, im worst case, ein ziemlich langer Gefängnisaufenthalt. Ausser, er stellt sich als Kronzeuge den US-Untersuchungsbehörden zur Verfügung. Dann kriegt er, so ist das im Land der Wildwest-Justiz, einen Deal.
Entscheidend dabei ist allerdings, über welche Informationen Weil verfügt. Mit allgemeinen Sätzen wie «das haben doch alle gewusst» ist es bei einem solchen Deal nicht getan. Er muss schon Belege, Indizien, Beweise vorlegen, damit er sich Strafverschonung erkaufen kann.
Das Legal Department
Man kann sich lebhaft vorstellen, dass die sowieso schon eher ausgelastete juristische Abteilung der UBS weitere Sonderschichten einlegen muss. Wie war das damals genau bei dem Abgang von Raoul Weil? Welche belastende Informationen, E-Mails, Protokolle, Papiere könnte er mitgenommen haben? Wie wasserdicht ist die Stillschweigensvereinbarung, mit welchen Mitteln könnte man ihn darauf aufmerksam machen, dass er weiterhin ans Geschäftsgeheimnis gebunden ist? Soll man ihm ein Care-Paket schicken oder juristischen Beistand anbieten?
Viel Spass, kann man da nur sagen. Vielleicht hilft allen Beteiligten ein wirklich hübscher Sinnspruch eines Verwaltungsrats der «Reuss Private Group»: «Eine Sammlung begangener Fehler nennt man Erfahrung. Eine Sammlung gemachter Erfahrungen nennt man Weisheit.» Im Fall von Raoul Weil muss man da allerdings eher von Dummheit sprechen.