Die amerikanische Finanzaufsichtsbehörde Finra (Financial Industry Regulatory Authority) hat die UBS zu einer Busse von 2,5 Millionen Dollar und zu Entschädigungsleistungen von 8,25 Millionen Dollar verurteilt. Die Bank hatte bis kurz vor deren Bankrott im Jahre 2008 komplizierte Papiere der Investment-Zockerbank Lehman Brothers an US-Anleger verkauft. Dabei wurden die Käufer, wie die Finra in ihrem vernichtenden Urteil ausführt, «effektiv in die Irre geführt». Nämlich mit dem Verkaufsargument, es handle sich hier um 100 Prozent kapitalgeschützte Anlagen, der Investor bekomme also auf jeden Fall mindestens sein Geld zurück. Tatsächlich wäre das nur der Fall gewesen, wenn der Hersteller dieses Derivategebastels, eben Lehman Brothers, nicht selber pleite geht. Deshalb muss die UBS an insgesamt 764 Kunden 8,25 Millionen Dollar zurückbezahlen.
Inkompetente Berater
Es kommt hinzu, dass laut Finra die UBS-Kundenberater selbst die Struktur der Lehman-Zertifikate nicht richtig verstanden haben, deshalb die Busse von 2,5 Millionen. Bereits vor diesem Finra-Entscheid hatte die UBS im Rahmen von Vergleichsverhandlungen weitere 14,5 Millionen Dollar an Anleger in Lehman-Schrottpapieren zurückbezahlt. Da insgesamt Lehman-Papiere im Wert von über einer Milliarde Dollar unters Volk gebracht wurden, können da noch weitere Forderungen und Urteile auf die UBS zukommen. Denn aus dem Sumpf der letzten Finanzkrise steigen immer noch Blasen auf und platzen.
Und in der Schweiz?
Hierzulande war es in erster Linie die Credit Suisse, die mehr als 6000 ihrer Kunden in Lehman-Schrottanlagen mit hineinberiet. Diesen grösstenteils finanztechnischen Laien, die auf den Rat einer Grossbank ihres Vertrauens hörten, entstand dadurch ein geschätzter Gesamtschaden von über 600 Millionen Franken, als durch die Pleite von Lehman Brothers deren Papiere faktisch wertlos wurden. Erst nachdem sich mehr als 1000 Opfer in einem Verein organisierten und mit ihren Forderungen nach Entschädigung kontinuierlich für hässliche Schlagzeilen sorgten, bequemte sich die Credit Suisse zähneknirschend dazu, wenigstens 150 Millionen zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Betroffenen überhaupt nichts oder einen Bruchteil des Verlusts zurückerstattet erhielten. Wer damit nicht einverstanden war, wurde kaltlächelnd auf den Rechtsweg verwiesen. Da es in der Schweiz, im Gegensatz zu den USA, das Instrument der Sammelklage nicht gibt, musste also jeder Einzelne den langwierigen und finanziell riskanten Weg zum Gericht antreten.
FINMA sah keine Probleme
Ganz anders hätte es ausgesehen, wenn die Schweizer Bankenaufsicht FINMA zu einem ähnlichen Resultat wie ihre US-Kollegen von der Finra gekommen wäre. Aber damals noch geleitet vom Bankenbüttel Ernst Haltiner kam die FINMA nach einer oberflächlichen «Überprüfung» zum Schluss, dass man der Credit Suisse beim Verkauf von Lehman-Schrottpapieren kein systematisches Fehlverhalten vorwerfen könne, oder auf Amtsdeutsch: «Diese Untersuchung ergab keine schwerwiegenden Verletzungen des geltenden schweizerischen Aufsichtsrechts.» Das wiederum hatte zur Folge, dass nur ganz wenige Opfer den Mut fanden, die CS einzuklagen. Sie mussten dabei jeweils im Einzelfall ein Fehlverhalten der Bank beweisen, beispielsweise, was eine mangelnde Aufklärung über Risiken betrifft. Da stand dann im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage, und die Tatsache, dass mehrere tausend Geschädigte sich ja wohl nicht dazu verschworen hatten, die gleiche Kritik an der Bankberatung vorzubringen, spielte im Prozess keine Rolle. Genau aus diesem Grund wurden bislang alle Rechtshändel mit der Credit Suisse verloren.
Im Licht dieser Entscheidung der US-Behörde war und ist das Verhalten der Schweizer FINMA ein Skandal. Mehr als das: eine Riesensauerei.