Über Jahrtausende lebten die Menschen mit einem vertrauten, allgegenwärtigen Tod. Wie der Todesforscher Philipp Ariès schrieb, war lange Zeit eine naïve und spontane Fügung ins Schicksal und in den Willen der Natur vorherrschend. Der Tod gehörte als Teil des Alltagslebens immer dazu. Er wurde als ständig präsente Selbstverständlichkeit wenig reflektiert.
Der selbstverständliche Tod
Die Menschen fühlten sich früher nicht so sehr als Individuen, sondern viel mehr als Teil einer Familie, einer Sippe und eines Volkes. Eine stärker im Kollektiv und weniger im Einzelnen verankerte Identität war durch den Tod weniger bedroht. Das Verlöschen einer in der grösseren Gemeinschaft verwurzelten und von ihr durchdrungenen Identität wurde durch das Überleben der anderen aufgefangen. Der Tod des Einzelnen war die fraglos akzeptierte Voraussetzung für das Stirb und Werde der Gemeinschaft.
Feste, über Generationen entwickelte und gültige Rituale begleiteten Sterben und Tod, stützten die Beteiligten und stärkten das durch den Verlust geschwächte Netz der Gemeinschaft. Der Gemeinschaftskörper heilte so die Wunde, die ihm mit dem Tod eines Mitgliedes geschlagen worden war.
Die Tabuisierung des Todes im 20. Jahrhundert
Die fortschreitende Individualisierung und Säkularisierung der späten Neuzeit veränderten die Bedeutung des Todes. Der Tod des desintegrierten Individuums wurde nicht mehr durch das Fortbestehen der Gemeinschaft gemildert. Die Verankerung in der Religion lockerte sich und mit ihr der Glaube an das Weiterleben nach dem Tod. Das kleine Individuum stand dem grossen Tod zunehmend schutzlos gegenüber. Deshalb durfte es den Tod nicht geben. Im 19. Jahrhundert setzte langsam die Verdrängung und Tabuisierung des Todes ein. Leo Tolstois Novelle „Der Tod des Ivan Illich“ illustriert mit dem erschütternden Portrait eines einsam Sterbenden den Beginn dieser Entwicklung.
Die medizinische Wissenschaft erzielte gewaltige Fortschritte, und die Lebenserwartung stieg. Eine positivistische Wissenschaftsgläubigkeit ersetzte bei vielen die Religion. Das Bewusstsein, sterblich zu sein, wurde von den Bemühungen zugedeckt, das Leben durch medizinische Eingriffe zu erhalten. Mit der zunehmenden Medizinalisierung verlagerte sich das Sterben vom Zuhause in die Institutionen. Die Verantwortung für die Sterbenden ging von den Angehörigen auf die Ärzte, die Spitäler und die Pflegeheime über. Der Tod verschwand aus dem alltäglichen Leben und versteckte sich hinter den Mauern der Institutionen. Es war einfach, den Tod zu ignorieren und seine kollektive Verdrängung mitzumachen. Das Ausblenden der eigenen Vergänglichkeit wurde zur Norm. Im 20. Jahrhundert war der Tod so tabuisiert, dass er oft nicht einmal zwischen den Angehörigen und den Sterbenden thematisiert wurde. Viele Ärzte glaubten, ihre Patienten zu schützen, wenn sie ihnen verschwiegen, wie es um sie stand. Sowohl Patienten wie Ärzte verleugneten den Tod.
Die Tabuisierung des Todes, seine Verdrängung und der Versuch, ihn zu ignorieren, verstärkten seine dunkle Seite. Die Angst vor dem Tod wurde so gross, dass man ihn kaum beim Namen zu nennen wagte. Solange der Tod verdrängt wird, macht er Angst. Der verdrängte Tod reist im Hinterkopf mit und füllt ihn mit den bedrohlichen Todesbildern, die immer noch nachwirken.
Die Auflösung der Todesverdrängung im 21. Jahrhundert
Die Todesverdrängung des 20. Jahrhunderts löst sich gegenwärtig auf. Wir erleben in der Schweiz ein rasantes Umschwenken des gesellschaftlichen Konsenses, was Sterben und Tod anbelangt. Das öffentliche Interesse richtet sich auf den eben noch unsichtbaren Tod. Sterben und Tod treten aus dem Schatten der Tabuisierung hervor und werden breit diskutiert. Die Medien tragen eine Entwicklung voran, die einen neuen Umgang mit dem Sterben und dem Tod ermöglichen. Innert kurzer Zeit wandelte sich Undenkbares zu beinahe schon Selbstverständlichem. Die Auflösung der gesellschaftlichen Verdrängung des Todes öffnet das Feld für neue Sichtweisen. Aus der Todesverdrängung des 20. Jahrhunderts aufgewacht, suchen wir nach eigenen Zugängen.
Die Ausweitung der Selbstbestimmung
Seit der Neuzeit geht der Trend in Richtung Selbstbestimmung. Autoritäten verlieren ihre Macht, und der Einzelne beansprucht mehr Entscheidungsfreiheit. Früher war die Kirche für den Tod zuständig, dann die medizinische Wissenschaft. Unterdessen haben kirchliche Verhaltensanweisungen ihre Verbindlichkeit verloren. Zudem sind die Götter in weiss vom Olymp gestiegen und mehr als Informanten, und weniger als Entscheidungsinstanzen unterwegs. Die geburtstarken Nachkriegsjahrgänge nähern sich dem Tod. Diese Generation hat in jeder Lebensphase das Überkommene umgekrempelt und beginnt sich mit dem Tod auseinanderzusetzen. Sie beansprucht das Mitspracherecht. Heute stirbt eine steigende Zahl von Menschen aufgrund von medizinischen Entscheidungen. Eine Behandlung wird abgebrochen oder nicht eingeleitet. Jemand entscheidet. Und da sind immer häufiger die Betroffenen mitbeteiligt. Der Bereich der Selbstbestimmung hat sich ausgeweitet.
Die aktive Sterbehilfe
Ein neues kollektives Todesbewusstsein zeigt sich am deutlichsten bei der aktuellen Diskussion um die aktive Sterbehilfe. Für das Jahr 2018 registrierte die Schweizer Mediendatenbank 1’200 Beiträge mit den Stichworten „Sterbehilfe“ und „Suicide assisté“. Das sind gut doppelt soviele Beiträge wie vor 15 Jahren.
Die aktive Sterbehilfe rückt gegenwärtig in den Bereich des ungehindert Denkbaren. Sterbewillige Menschen können in der Schweiz zunehmend ihre jeweiligen Umstände abschätzen und dementsprechend handeln. Die aktive Sterbehilfe am Ende des Lebens ist mittlerweile eine von vielen Menschen akzeptierte Option geworden.
Unter dem Druck der Patienten, die aktive Sterbehilfe forderten, kam es im Jahre 2018 in der Schweizer Ärzteschaft zu einer Auseinandersetzung über die Rahmenbedingungen für den begleiteten Freitod. Die Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hatte der Ärztekammer des Berufsverbandes der Schweizer Ärzte (FMH) eine Lockerung der Auflagen für die aktive Sterbehilfe vorgeschlagen. Das wurde von der FMH zwar abgelehnt, aber die Diskussion ist im Gange. Die Rolle des Arztes verändert sich. Ein partnerschaftlicheres Arzt-Patienten-Verhältnis bezieht zunehmend den Patienten soweit möglich in die Entscheidungsfindung mit ein. Es steht eine grundsätzliche Neudefinition der Aufgabe der Ärzte an. Leben zu erhalten, reicht nicht mehr. Auch die Kunst der Sterbebegleitung gehört im 21. Jahrhundert zum ärztlichen Pflichtenheft. Das Ziel wäre eine humane Sterbekultur, die Sterbehilfeorganisationen überflüssig macht.
Entlastung durch Selbstbestimmung
Selbstbestimmung führt kaum jemals zur aktiven Sterbehilfe. Der Freitod als extremer Pol des Selbstbestimmungskontinuums wird sehr selten gewählt. Von den 120’000 Mitgliedern der Sterbehilfeorganisation „Exit“ gehen weniger als ein Prozent mit aktiver Sterbehilfe aus dem Leben. Eine Option ist noch keine Wahl. Die beruhigende Begleitung durch diese Option auf dem oft langen Weg zum Tod mildert das Leiden und die Angst vor dem kommenden Sterben. Alle hoffen auf einen guten und natürlichen Tod, aber es ist tröstlich zu denken, dass man soweit wie möglich selbst entscheiden kann. Die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe verbessert die Lebensqualität im Alter.
Selbstbestimmung und Loslassen
Sterben bedeutet letztlich Verlust und Aufgabe jeglicher Kontrolle, ist also das Gegenteil von Selbstbestimmung. Und doch ist das selbstbestimmte Sterben kein Widerspruch in sich selbst. Selbstbestimmung am Lebensende heisst nicht, den Tod verfügbar machen zu wollen. Manchmal muss das eigene Sterben gegen Übergriffe verteidigt werden. Die Selbstbestimmung ermöglicht die Partnerschaft mit dem Tod. Der Sterbende spürt, wann er die Grenze zum Land des Todes erreicht hat. An diesem Punkt heisst es, das Steuer aus der Hand zu geben, um sich dem Tod zu überlassen. Die Selbstbestimmung am Lebensende dient mehrheitlich dem Schutz des inneren und des äusseren Raumes, in welchem das Loslassen des Selbst geschehen kann.
Zur Ethik der Selbstbestimmung
Der Fokus der ethischen Diskussion um die Selbstbestimmung hat sich bewegt. Während es früher um ihre Rechtfertigung ging, verlangt heute die sich etablierende Selbstbestimmung am Lebensende nach einer ethischen Einbindung. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das wie alle Rechte auch Pflichten in sich birgt, sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft. Wird selbstbestimmtes Sterben selbstverständlicher, entsteht die Gefahr, dass alte Menschen unter Druck kommen könnten, zu gehen. Parallell zur Liberalisierung braucht es eine gesellschaftliche Sensibilisierung für Missbrauchsmöglichkeiten und Massnahmen dagegen. In der Schweiz schützt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Schwachen und verhilft ihnen zu ihrem Recht.
Selbstbestimmung am Lebensende muss verantwortungsvoll ausgeübt werden. Es geht dabei um Selbstverantwortung, um Rücksichtnahme gegenüber Angehörigen und um gesellschaftliche Solidarität. Dazu gehören ganz konkret das Gespräch mit den Angehörigen, die Regelung der Nachfolge und das Erstellen von Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. Der verdrängte Tod verführte zur Verantwortungslosigkeit. Solange es der gesellschaftliche Konsens erlaubte, den Tod zu ignorieren, musste man sich mit ihm nicht auseinandersetzen – auch nicht mit den Konsequenzen des eigenen Todes für andere. Das sieht heute anders aus. Wer in reiferen Jahren seinen Nachlass nicht an die Hand nimmt, verdrängt zuviel. Verantwortung erfordert rechtzeitiges Handeln. Verantwortungsvolle Selbstbestimmung verhilft zu guten Entscheidungen.