Seit gut einem Jahr macht die gesetzlich verankerte Sozialhilfe in unserem Land vermehrt Schlagzeilen. Sozialhilfebezüger geraten ins Visier politischer Parteien. Immer mehr Jugendliche stehen an für staatliche Fürsorge. Das Betreuungsgeld wäre zu hoch, wird spekuliert. Die Höhe der SKOS-Richtlinien wird kritisiert. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) erlässt in unserem Land die Richtlinien zuhanden der Sozialhilfeorganisationen.
„Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“ Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe werden von der Bundesverfassung garantiert. Ohne wenn und aber? Schon an dieser Stelle tauchen Fragen auf. Was, wenn jemand sein Vermögen verprasst hat? Und wie ist das zu verstehen, wenn sich eine Person ihr gesamtes Guthaben der 2. Säule mit 55 Jahren auszahlen ließ, damit irgendwo auf der Welt „seinen immer gehegten Wunsch nach Freiheit im Paradies“ erfüllte und Jahre später mittellos wieder in der Heimat auftaucht? Oder das Geld in hochspekulative Anlagenvehikel mit verlockenden Zinsen steckte und dabei alles verlor?
Ausgesteuert, Sozialhilfe
Die SKOS-Richtlinien sind über 150 Seiten stark, ein echt schweizerisch/akribisches Reglement für kommunale und kantonale Behörden. Darin wird definiert, was der Staat zu finanzieren hat. „Das soziale Existenzminimum umfasst nicht nur die Existenz und das Überleben der Bedürftigen, sondern auch die Teilhabe an Sozial- und Arbeitsleben.“ Weiter: „Unterstützte Personen sind materiell nicht besser zu stellen als nicht unterstützte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.“ Da beginnen weitere Schwierigkeiten. Was verstehen wir unter Teilhabe am Sozialleben und bescheidenen Verhältnissen? Viele Menschen in unserem Land leben in tatsächlich bescheidenen Verhältnissen, ohne groß zu klagen und ohne staatlich subventioniert zu werden?
Zur Erinnerung: Um dereinst sorgenfrei leben zu können, haben wir in der Schweiz versicherungstechnisch gut vorgesorgt. Unser Dreisäulensystem basiert auf der AHV/IV/EL; diese ist obligatorisch und finanziert sich (zurzeit noch) durch das Umlageverfahren. Zusammen mit der 2. Säule, der kapitalgedeckten Versicherung für die berufstätige Bevölkerung, sollte damit die gewohnte Lebenskostenhaltung gesichert sein. Darin eingeschlossen ist die Arbeitslosenversicherung (ALV): Gemäß SECO zählte die Schweiz im September 2013 131‘000 Arbeitslose, davon 20‘000 Jugendliche. Sie werden auf den RAV (Regionalen Arbeitsvermittlungszentren) beraten und während ihres gesetzlichen Anspruches aus den Arbeitslosenkassen finanziell unterstützt. Die jährlichen Personal- und Verwaltungskosten aller RAV’s beliefen sich 2012 auf rund 800 Millionen Franken. Finden die Stellensuchenden innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz, werden sie ausgesteuert und landen bei der zuständigen, kommunalen Sozialhilfe.
Wie die AHV und die IV
Die kommunale Sozialhilfe stützt sich bei ihrer Unterstützungsberechnung größtenteils auf die SKOS-Richtlinien. Zwar sind diese Richtlinien nicht diktiert und sakrosankt, doch allgemein akzeptiert und z.B. im Kanton Zürich im Sozialhilfegesetz verankert. Gemäß Walter Schmid, dem Präsidenten der SKOS, sind heute rund 250‘000 Menschen Schweiz weit Sozialhilfeempfänger, davon jeder Dritte unter 18 Jahren. Die Ausgaben haben sich innert 15 Jahren von einer auf über zwei Milliarden Franken verdoppelt (TA, 29.10.2013). Die Gründe für diesen Anstieg sind vielfältig – Wirtschaftskrise, Alleinerziehende etc. – doch ist wohl die veränderte Haltung der Bevölkerung gegenüber staatlichen Sozialleistungen mitverantwortlich.
Schmid, der im Frühling 2014 zurücktreten wird, forderte letztes Jahr ein neues, nationales Sozialhilfegesetz: Die Sozialhilfe müsse den gleichen Status erhalten wie die AHV und die IV. Diese Forderung lässt aufhorchen. Noch mehr Versicherungsmentalität (zu finanzieren durch obligatorische Einzahlungen) oder zusätzliche Anreize, seine persönliche Verantwortung an den Staat abzutreten?
Spitzenposition bei der Unterstützung der Armen
Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sieht die Rechnung zur Bestreitung des lebensnotwendigen Grundbedarfs in der Region Zürichsee ungefähr so aus: Grundbedarf 1800 Franken. Dazu kommen im fiktiven Beispiel 1‘900 Franken für Wohnungsmiete und 450 Franken für die Kosten der medizinischen Grundversorgung (Krankenkassenprämien und Selbstbehalt); letztere werden durch das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) getragen, total also 3800 Franken Sozialfürsorge und 450 Franken KVG = 4250 Franken. Erzielt diese Person ein Einkommen aus Erwerbsarbeit, wird dieses in Abzug gebracht. Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr, eine Schätzung des Autors.
Unzählige Medienberichte haben sich 2013 mit dieser Frage befasst. Fehlanreize wurden geortet. Missbrauchsfälle erregten die Gemüter. Anpassung, respektive Herabsetzung der SKOS-Richtlinien werden gefordert. Sind die gesellschaftlichen Vorstellungen – wie sie von der SKOS interpretiert werden – zu staatsgläubig und führen deshalb zu einer schleichenden Delegation der persönlichen Verantwortung für sein Leben? Einzelne Gemeinden sind inzwischen aus der SKOS ausgetreten und haben ihre Auszahlungen tiefer angesetzt. Weitgehend unbestritten scheint die Feststellung, dass die Schweiz im internationalen Vergleich bei der finanziellen Unterstützung „armer“ Menschen eine Spitzenposition einnimmt.
Die Gesetzesänderung, die keine ist
Transparenz ist gefordert. Die Diskussion könnte versachlicht werden, würde die SKOS publizieren, welche Leistungen sie als „Existenzminimum“ definiert.
Neben einem starken Stadt-Land-Graben (Basel-Stadt 600, Uri 45 Franken pro Einwohner) lassen die Ausgaben für Sozialhilfe vermuten, dass dafür auch die Mentalität der Helfer eine Rolle spielt. Deren unterschiedlicher Umgang mit dem Geld der Steuerzahler ist jedenfalls auffallend, vor allem die welschen Kantone befinden sich auf der Skala weit oben. Auch eine andere interessante Feststellung kann gemacht werden: Städte mit einem großen Anteil an billigen Wohnungen ziehen offensichtlich überdurchschnittlich viele Menschen an, die in der Folge von finanzieller Hilfe abhängig sind.
Zusätzlich für Kopfschütteln sorgt auch die Meldung, wonach Sozialämter auch Stellensuchende ohne Aufenthaltsbewilligung aus der EU unterstützten. Bundesrätin Sommaruga: Dafür gibt es keinen Anspruch. Wenn dies trotzdem gemacht werde, täten dies die Kantone auf freiwilliger Basis. Die Mitte Januar 2014 vom Bundesrat angekündigte „Gesetzesänderung“ ist eigentlich gar keine, lediglich sollen die Kantone zukünftig dazu verpflichtet werden, diese Vorschrift auch einzuhalten.
2013 wurde eine Gemeinde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie einem renitenten Jugendlichen, der jegliche Kooperation mit den Behörden verweigert hatte, die Unterstützung entzogen hatte. Die Gemeinde hätte willkürlich gehandelt, befand das hohe Gericht. Solche Vorfälle bringen viele Menschen, die ihrer täglichen Arbeit zuverlässig nachkommen, in Rage. Verständlicherweise.
Nationales Rahmengesetz
Was weiter zu Fragen Anlass gibt, ist die steigende Anzahl Jugendlicher, die sozialhilfeabhängig werden. Über 20‘000 Jugendliche unter 25 Jahren waren es letztes Jahr. Ob da die bedingungslose staatliche „Nothilfe“ überhaupt sinnvoll ist? Arbeit gäbe es natürlich, doch sie ist „nicht zumutbar“, respektive sind die Betroffenen „überqualifiziert“. Fern sind die Zeiten der Tellerwäscherkarriere, mit der so manche erfolgreiche Berufslaufbahn einst begonnen hatte. Dieser Weg ist eben im 21. Jahrhundert - unzumutbar.
Die SKOS feierte 2013 das 50. Jahr ihrer Richtlinien. Wie üblich in der Schweiz, forderte der Verein sogleich ein Geschenk. Um die Sozialhilfe zu stärken, plädiert der Präsident für ein nationales Rahmengesetz. Gefragt, ob damit ein weiterer Schritt Richtung Ausbau verbunden wäre, hielt er sich bedeckt. Die Jubiläumsmitgliederversammlung diskutierte intensiv über Erfahrungen aus der Vergangenheit. In der NZZ vom 24.5.2013 lesen wir dazu: „Die allerwichtigste Frage, ob die Sozialhilfe insgesamt zu hoch sei, wurde zwar erwähnt, nicht aber erörtert.“ Anfangs 2014 verlautet aus Kreisen der SKOS, dass das „Existenzminimum“ erneut heraufgesetzt werden soll.
In seinem Buch „Trost der Philosophie“ lässt Alain de Botton Epikur, der sich vor gut 2300 Jahren auch darüber Gedanken machte, wie Menschen ihre Bedürfnisse zu stillen versuchen, in der Überlieferung zu Wort kommen. Epikur selbst aß sehr einfach, trank lieber Wasser als Wein und zählte zu den materiellen Grundbedürfnissen Freundschaften und Freiheit. „Armut, deren Maß vom naturgemäßen Endziel bestimmt ist, ist ein großer Reichtum. Reichtum, der keine Grenzen hat, ist große Armut.“ Vor 2300 Jahren …
Nachdenken kostet nichts
Diese Kolumne mag dazu beitragen, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie weit wir selbst für unser Leben verantwortlich sind. Bedürftigen ist in unserer Zeit und Gesellschaft zu helfen, dieses Gebot ist akzeptiert, keine Frage. Die Errungenschaft ist unbestritten. Doch nicht jede Person, die Sozialhilfe fordert, hat diese Hilfe oder Hilfe in diesem Ausmaß verdient. Dadurch, dass diese Erkenntnis vom Gesetzgeber oder von Verantwortlichen ausgeklammert wird, wird der Staat zu ungerechtfertigten, finanziellen Leistungen gezwungen, die entweder durch Steuern oder Schuldenbildung alimentiert sind. Die Aussicht auf weiter steigende Ansprüche an den Staat, dieses anonyme Wesen, ist nicht glänzend.
Zudem wird durch die „Rolls-Royce“-Fürsorge oft ein starkes, aber falsches Zeichen gesetzt. Die folge: Statt wie einst „Spare in der Not, so hast du in der Zeit“, wird heute da und dort so gelebt: „Prasse in der Zeit, so hast du vom Staat in der Not“.