Die Ausschaffungsinitiative der SVP sei so gar nicht vollständig durchsetzbar. Das haben vor der Abstimmung der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit immer klar festgehalten. Die Forderung nach einer automatischen Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländer ganz unabhängig von ihrem Verschulden oder der ausgesprochen Strafe und ohne jede Rücksichtnahme auf ihre Lebenssituation verstösst gegen das in unserer Verfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit und ist im Einzelfall mit der Menschenrechtskonvention und dem Freizügigkeitsabkommen nicht zu vereinbaren.
Trotzdem wagte es die die Parlamentsmehrheit aus Angst vor der SVP nicht, die Initiative kurzerhand für ungültig zu erklären und gar nicht zu Abstimmung zu bringen. Mit einem Gegenvorschlag hoffte man einen gangbaren Ausweg zu finden. Doch dieses Vorgehen hat sich nicht ausbezahlt. Das Volk zog das Original der weniger weit gehenden Kopie vor. Und so stehen nun Bundesrat und Parlament vor der schwierigen Aufgabe etwas umzusetzen, was eigentlich gar nicht geht.
Sommarugas Kompromissvorschlag
Justizministerin Sommaruga ist sich dessen bewusst und hat deshalb vor zehn Tagen zwei Varianten vorgelegt. Die eine Variante orientiert sich ganz am Inhalt der SVP-Initiative. Die andere, von der Bundesrätin bevorzugte Variante kommt der Forderung nach einer Verschärfung und Vereinheitlichung der Praxis bei der Ausschaffung weit entgegen – noch weiter als der vom Volk abgelehnte Gegenvorschlag. Doch sie lässt Ausnahmen zu. Ausschaffungen wären danach auch bei weniger gravierenden Fällen mit einer Strafe von weniger als sechs Monaten möglich. Immer dann, „wenn die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung die privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz überwiegen“. Bei einer Strafe von mehr als sechs Monaten kommt es regelmässig zur Ausschaffung. Es sei denn, der Betroffene würde „in seinen persönlichen Rechten, die von internationalen Menschenrechtsgarantien geschützt werden, in schwerwiegender Weise verletzt“.
Ein zynisches Argument
Doch auf die mühsame Diskussion, wie das Strafgesetz und das Ausländerrecht jetzt angepasst werden sollen, will sich ein Teil der ehemaligen Gegner der SVP-Initiative gar nicht einlassen. Sie werfen vorzeitig das Handtuch. Allen voran die FDP, die Partei die sich einst als Garant für Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue verstanden hat. Der FDP-Präsident will jetzt klein beigeben, sich nicht länger für ein Gesetz einsetzen, das den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt und die internationalen Verträge respektiert. Man will das SVP-Prinzip der Ausschaffung ohne Rücksicht auf Verluste akzeptieren. Philipp Müller sagte es in der Aargauer Zeitung so: „Nun sollen jene die Verantwortung übernehmen, die das so wollten. Nur am gelebten Beispiel zeigt sich, was die Initiative in der Realität bewirkt.“ Ein zynisches Argument. Die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer sollen gewissermassen als Demonstrationsobjekt dafür dienen, wie unsorgfältig und rücksichtslos die SVP ihre Initiative formuliert hat.
Jugendliebe als Ausschaffungsgrund
Bundesrätin Sommaruga hat an zwei Beispielen aufgezeigt, was für Konsequenzen ein Gesetz nach dem Gusto der SVP haben würde. Im ersten Beispiel geht es um einen 19jährigen Ausländer, der in der Schweiz aufgewachsen ist. Er verliebt sich hier in eine 14jährige und hat mit ihr sexuellen Kontakt. Er wird ohne wenn und aber ausgeschafft. Denn er hat eine Tat begangen, die im Deliktkatalog der SVP aufgeführt ist. Selbst wenn das Gericht von einer Strafe absieht, weil es sich um eine Liebesbeziehung handelt, ändert das nichts daran. Er muss das Land verlassen, in dem er aufgewachsen ist. Das Gleiche gilt für einen Familienvater, der seit vielen Jahren in der Schweiz lebt. Wenn er sich bei einem Streit zur Wehr setzt und in der Hitze des Gefechts zu weit geht, gib es für ihn kein Pardon.
Die Linke soll es richten
Das alles will der FDP-Präsident in Kauf nehmen, um der SVP den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch die im Gegensatz zu Müller nicht als ausländerpolitische Hardliner gross gewordenen CVP-Fraktionschef Urs Schwaller und FDP-Nationalrat Kurt Fluri sind nun für eine wortgetreue Umsetzung der SVP-Initiative, die sie bis vor kurzem noch entschieden abgelehnt hatten. Ganz absurd wird ihre Argumentation spätestens dann, wenn sie mit der Möglichkeit eines Referendums allfällige Bedenken zu zerstreuen suchen. Zumal sie ein solches Referendum grosszügig der Linken überlassen wollen. Philipp Müller spielt den Ball nicht nur der Linken zu, sondern auch der Wirtschaft. Vielleicht erkenne diese vor der Abstimmung über das Referendum der Linken endlich, dass sich die Initiative nicht mit der Personenfreizügigkeit verträgt und die bilateralen Abkommen gefährdet, sagt Müller. Und schiebt damit die Verantwortung vollends auf andere ab: die Wirtschaft und die Linken. Angst vor neuer SVP-Initiative
Vergessen geht bei dieser Schlaumeierei etwas Entscheidendes: Bei der Ausschaffungsfrage geht es nicht nur um die Formulierung einzelner Paragraphen oder die Auslegung internationaler Verträge. Es geht darum, ob man auch Menschen ausschaffen will, die das nicht verdienen. Menschen die ihr Leben lang in der Schweiz gelebt haben und vielleicht einmal einen Fehltritt begangen haben. Man kann ihnen keine schwere Schuld vorwerfen und ihre Strafe ist dementsprechend gering ausgefallen. Doch die Wendehälse denken nicht an die Betroffenen. Ihr oberster Ziel ist es, der SVP den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie wollen um jeden Preis verhindern, dass die SVP weiter mit dem Vorwurf hausieren kann, der Volkswille werde nicht umgesetzt. Dafür will man ein ganz und gar unverhältnismässiges Gesetz und die Verletzung der Menschenrechtskonvention und des Freizügigkeitsabkommens in Kauf nehmen. Angst haben Müller und Konsorten auch vor der von der SVP-Spitze angedrohten zweiten Initiative. Mit dieser sogenannten Durchsetzungsinitiative will die Partei notfalls eine wortgetreue Umsetzung ihrer Ausschaffungsinitiative erzwingen.
Vielleicht hilft Strassburg
Nicht nur Politiker aus FDP und CVP liebäugeln mit dem vorauseilenden Gehorsam gegenüber der SVP. Auch der Zürcher SP-Nationalrat Daniel Jositsch will klein beigeben, wie im Tages-Anzeiger zu lesen ist. Er habe keine Lust, das Spiel der SVP mitzuspielen, sagt er: „Diese lanciere Initiativen, die im Wortlaut nicht umsetzbar seien und überlasse dann die Arbeit dann dem Parlament. Und dann wirft uns die SVP vor, den Volkswillen zu missachten.“ Die Analyse des Rechtsprofessors trifft zweifellos ins Schwarze.
Doch ist das auch Grund genug, ohne Rücksicht auf die Betroffenen auf eine bessere gesetzliche Lösung zu verzichten. Auch für Jositsch sollen andere es richten. Er setzt auf den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. Diese könnte ja eine wortgetreue Umsetzung der SVP Initiative immer noch verbieten und eine einschränkende Anwendung ermöglichen, hofft er. Ein billiger Trost für die Menschen, um die es geht. Bis Strassburg eingreift, werden viele Ausländerinnen und Ausländer büssen müssen. Mit einer Ausschaffung, die sie nicht verdient haben.