Die Tatsache, dass die die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) empfiehlt, die fünf komplementärmedizinischen Methoden (Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, chinesische und anthroposophische Medizin) nicht in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen, zeigt einmal mehr, wie weit die Gesundheitspolitik in eine Sackgasse geraten ist. Die Politik versucht, Probleme zu lösen, welche sie weder versteht, noch verstehen muss. Die Politik hat die Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine effiziente und kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen ermöglicht.
Dass in einem liberalen Staat mit freier Marktwirtschaft den Leuten vorgeschrieben wird, mit welchen Methoden sie sich behandeln lassen sollen, sollte zumindest bürgerliche Politiker aufmerken lassen.
Dieses und ähnliche Probleme wären recht einfach zu lösen, wenn die Konkurrenz der Krankenkassen in der Grundversicherung (und nur dort), nicht über den Preis, sondern über die Qualität erfolgen würde.
Das heisst, dass der Staat lediglich vorgeben würde, zu welchem Preis die Grundversicherung pro Person angeboten werden muss. Damit hat er gleichzeitig auch die Gesundheitskosten im Griff, denn dies ist erster Linie ein politischer Entscheid.
Den Krankenkassen ist es nun freigestellt, welche Methoden sie gemäss Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erachten. Sind sie wirtschaftlich und wirksam, liegt es im ureigenen Interesse der Krankenkassen, diese den Versicherten anzubieten, da damit Kosten gesenkt werden können.
Sind die Prämien überall gleich, können sich die Krankenkassen nur noch durch die Leistungen differenzieren: im besprochenen Beispiel, jene, welche komplementärmedizinische Leistungen versichern, und jene, welche dies nicht tun. Der wirtschaftliche Erfolg wird zeigen, wer richtig entschieden hat.