Die Abgabe des Führerausweises ist ein massiver Einschnitt in die persönliche Freiheit und in die möglichst unabhängige Lebensgestaltung. Diese Freiheit findet mit zunehmendem Alter natürlich ihre Grenzen an den eigenen physischen Fähigkeiten sowie an der Verkehrssicherheit für die Mitmenschen. Sicher wird man im Regelfall nicht von einem Tag auf den anderen verkehrsuntauglich. Aber man kann von der zuständigen Behörde von einem Tag auf den anderen dazu abgestempelt werden, selbst wenn man ein Leben lang unfallfrei gefahren ist.
Dieser Übergangsprozess muss von der ab Mitte 2015 geltenden neuen Verkehrszulassungsverordnung (VZV) des Bundes unbedingt abgefedert werden. Entsprechend bin ich in der eben zu Ende gegangenen Wintersession mit einem parlamentarischen Vorstoss bei Verkehrsministerin Doris Leuthard vorstellig geworden. Ich wollte sichergestellt haben, dass die neue VZV ausdrücklich und mit Geltung für alle Kantone anstelle des Totalentzuges des Führerausweises auch dessen Verlängerung mit Einschränkungen vorsehen kann. Diese Einschränkungen können das Fahren bei Nacht, auf Autobahnen oder in Grossagglomerationen zum Inhalt haben. Das Fahren in der vertrauten eigenen Region wäre aber weiterhin erlaubt.
Die Stellungnahme dazu tönte seitens von Frau Leuthard recht zuversichtlich: „Der Bundesrat will diese Möglichkeit ausdrücklich in der neuen VZV vorsehen, um die Mobilität älterer Menschen längstmöglich zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass die betroffene Person für die Fahrten, die noch erlaubt werden, die medizinischen Mindestanforderungen zum sicheren Führen von Fahrzeugen vollständig erfüllt.“ Im Zweifelsfall soll nebst dem vertrauensärztlichen Attest auch eine Kontrollfahrt im zugelassenen Rayon vorgesehen werden können. Ich glaube, mit einer solch flexiblen Lösung liegen wir weit besser auf Kurs als mit schockierenden Sofortentzügen.
Maximilian Reimann, Nationalrat, Gipf-Oberfrick