Der Bundesrat liebt das Mittelalter. Er zieht die Daumenschrauben für die Radio- und Fernsehgebühren an. Entscheidend ist nicht mehr, ob wir einen Radio- und TV-Apparat besitzen. Massgebend ist nur, dass wir alle über irgendein Ding verfügen, um Schweizer Sendungen zu empfangen. Ob wir es auch tun, spielt keine Rolle: Fällig wird eine Art Kopfsteuer, vermutlich in der Grössenordnung von 400 Franken pro Jahr. Das ist die Revisionsidee fürs Radio- und Fernsehgesetz. Die Vernehmlassung ging jetzt zu Ende. Das Obligatorium stammt aus der Urzeit des Radios. Es wurde übertragen aufs Fernsehen und verlängert in die digitale Ära. Zur Finanzierung eines hehren Dienstes an der Öffentlichkeit. Das war einmal. Heute handelt die SRG knüppelhart kommerziell wie die Privaten auch. Das ist der erste Einwand gegen die Zwangsschröpfung. Der zweite: Das Interesse an schweizerischen Programmen sinkt. Drittens: Bloss eine Minderheit nutzt unsere Sender. Von ihnen, vierter Einwand, wenden sich die Jungen ab. Zudem: Die Medien verändern sich schnell, verblüffend und unberechenbar. Sicher ist die Unsicherheit. Das macht den Glauben naiv, Finanzierungsfragen bürokratisch lösen zu können. Die „Generation Röhrenradio“ fand mit der Gebührenpflicht eine gute, jahrelang taugliche Antwort. Nun ist es an der „Generation iPad“, Köpfchen zu beweisen wie die Grosseltern und eine moderne Finanzierung zu entwickeln. Der Vorschlag aus Bern wurde mit dem Gänsekiel geschrieben. (Alex Bänninger)