Die Empörung im Land ist entsprechend gross. Die Frage ist, was sie konkret zur Folge hat.
Unter Berufung auf eine weit über 2'000 Jahre alte Stelle aus dem 3. Buch Mose hat Bischof Vitus Huonder auf einem Kongress in Fulda kundgetan, was er von Homosexuellen hält und wie der Bibel zufolge mit ihnen zu verfahren sei. Nun droht ihm Ungemach: Eine Privatperson aus dem Kanton St. Gallen sowie die Schwulenorganisation Pink Cross haben gegen ihn Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Zu Recht, wie ich finde. Wer Schwule als krank, abartig oder gar kriminell bezeichnet, hat Strafe verdient.
Ob die Klage allerdings juristisch Erfolg haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Noch hat der Straftatbestand Homophobie nicht Eingang in die Antirassismus-Strafnorm gefunden. Zwar haben die beiden Räte Mathias Reynards parlamentarische Initiative gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in diesem Frühling gutgeheissen, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist jedoch erst in Vorbereitung und muss anschliessend noch einmal von National- und Ständerat abgesegnet werden.
Der Fall Huonder zeigt jetzt mit aller Deutlichkeit, wie notwendig eine solche Ergänzung von Art. 261bis StGB ist. Genau so wie Rassismus und Antisemitismus gehört auch Homophobie geächtet und in gravierenden Fällen strafrechtlich verfolgt. Meinungsfreiheit und Toleranz tut dies, wie von potentiellen Tätern gerne betont, keinen Abbruch. Gedanken und Meinungen, so übel sie auch sein mögen, sind weiterhin frei. Die rote Linie verläuft vielmehr dort, wo aus Meinungen Schmähreden werden, wie wir sie dieser Tage von Bischof Huonder zu hören bekommen haben und wie sie auch in anderen Kreisen nach wie vor salonfähig zu sein scheinen.