Guido und Odalys sind kein 08/15-Paar, schon rein optisch nicht. Er, 76, hager, faltiges Gesicht, gebückte Haltung, langsamer Gang, steckt in zu grossen Kleidern und redet gemächlich Bündner Dialekt. Sie, 52, rundlich, mit wachen Augen, lebhaft gestikulierend, spricht munter auf Spanisch und kommt modisch gekleidet daher.
Verdacht auf Rechtsmissbrauch
Aber Guido Cavegn und Odalys Iglesias, das sieht man sofort, mögen sich. Sie sind sich herzlich zugetan, fühlen sich miteinander wohl. Er lächelt, zupft sein Hemd zurecht und himmelt sie an. Sie schüttelt die langen braunen Haare und tätschelt seine Hand. Die beiden wirken glücklich, allerdings auch ein wenig verunsichert: Ihre Ehe entspricht nicht den Vorstellungen der helvetischen Behörden: Die vive Kubanerin, sind sich die Beamten sicher, hat sich den alten Bergbauer nur geangelt, um sich auf diese Weise eine Aufenthalts-und Arbeitsbewilligung in der Schweiz zu verschaffen. Der gesundheitlich angeschlagene Mann, so der Vorwurf, habe mit der Heirat das „Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer" umgehen wollen. Es besteht der Verdacht auf Rechtsmissbrauch.
Die Ehe von Guido und Odalys ist darum keine Privatsache, sondern beschäftigt die Behörden seit bald neun Jahren, also eigentlich seit dem Tag, an dem sich das Paar das Ja-Wort gegeben hat. Involviert sind Polizeibeamte, Sekretärinnen und Protokollführer, allen voran das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Auf Trab hält der Fall auch einen Zuger Rechtsanwalt, der dem Liebespaar zu dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten "Recht auf Schutz des Familienlebens" verhelfen will. Als Indizien für die unechte Ehe führen die Behörden Befragungen ins Felde, denen sich das Ehepaar in der Vergangenheit separat hat stellen müssen: sie auf der Botschaft in Havanna, er auf der Fremdenpolizei in Chur.
Fragen über Fragen
Wie haben Sie sich kennengelernt? Wer waren Ihre Trauzeugen? Stehen Sie noch in Kontakt zu ihnen? Tragen Sie Eheringe? Wo wurden diese gekauft? Sind sie graviert? Besitzt Ihre Ehefrau einen Schlüssel für die Wohnung? Wie heissen die Kolleginnen Ihrer Ehefrau und deren Ehemann? Unterhalten Sie zu Ihrer Ehefrau eine intime Beziehung? Wann hatten Sie zuletzt sexuellen Kontakt miteinander? Wieviel Einkommen hat Ihr Ehepartner? Bezahlt Ihre Ehepartnerin ihre Rechnungen selbst?
Guido und Odalys sind kooperativ, beantworten alle Fragen nach besten Wissen und Gewissen. Vom Recht der Auskunftsverweigerung machen sie keinen Gebrauch. Sie haben nichts zu verheimlichen. Während Odalys die Fragerunden mühelos bewältigt und sich selbst an länger zurückliegende Ereignisse erinnert, ist ihr Mann in gewissen Momenten überfordert. Er fühlt sich nicht wohl in den investigativen Einvernahmen, hat Mühe, auf alle Fragen die gewünschten Antworten zu liefern. Er ist aufgeregt, kommt emotional und sprachlich an seine Grenzen. Wird die Befragung in seinen Muttersprachen Romanisch oder Italienisch durchgeführt, geht es besser. Findet das Prozedere aber auf Deutsch statt, wird es mit Verstehen und Formulieren schwierig. In der Not ringt der Bauer die Hände.
Die Annonce
Der Sedruner ist das, was man im gesellschaftlichen Diskurs mit "bildungsfern" umschreibt. Als Bauersohn ist er in Rueras geboren, hat dort die obligatorischen Schulen besucht und den Bergort kaum je verlassen. Er hat immer gearbeitet, entweder im elterlichen Kleinbetrieb, als Hilfsarbeiter auf dem Bau oder als Handlanger im Tourismus, wo er den Skifahrern den Bügel für die Fahrt nach oben reichte. Heiraten und eine Familie zu gründen, das hätte er gerne in jungen Jahren gemacht. Doch irgendwie wollte es einfach nicht klappen. So blieb er ein unabhängiger Single; bescheiden im Lebensstil, zufrieden mit dem, was er hat.
Aus einfachen Verhältnissen stammt auch seine Ehefrau Odalys. Geboren in der Metropole Havanna, hat sie ihre Kindheit zusammen mit fünf Geschwistern im einem grossen Haus verbracht. Später hat sie Buchhaltung studiert und in verschiedenen Jobs gearbeitet, mal als Sekretärin, mal als Kleiderverkäuferin, mal als Putzfrau. Ihre beiden Töchter, als Zwillinge geboren und längst erwachsen, zog die temperamentvolle Kubanerin als ledige Mutter auf. Was ihr fehlte: ein Partner, der es ernst mit ihr meint.
Als Odalys im Sommer 2004 bei ihrer Cousine in der Schweiz weilt, gibt sie im Klatschmagazin "Glückspost" spontan eine Annonce auf. "Kubanische Frau sucht seriösen Mann zwischen 55 und 65." - "Warum nicht?", denkt sich Guido, der das Heft eines Abends in der Hand hält und sich ohne grosse Hoffnung auf die Anzeige meldet. Wenige Wochen später findet das erste Rendez-vous statt, im Restaurant Cresta in Rueras, einem gutbürgerlichen Gasthof, mit Geranien auf dem Balkon und Kuhglocken im Speisesaal. Man trinkt Tee, verständigt sich auf Italienisch, zuweilen auch mit Hand und Fuss, tauscht zaghaft Freundlichkeiten und Telefonnummern aus und beschliesst, sich wieder zu sehen.
Die Hochzeit
Liebe auf den ersten Blick? Nein, das sei es nicht gewesen, sind sich die beiden einig. Die Zuneigung wuchs Schritt für Schritt. Obwohl Odalys zu dieser Zeit in Zürich bei ihrer Cousine wohnt, sehen sich die Verliebten regelmässig. Odalys fährt extra mit dem Zug ins Bündnerland. Gemeinsam unternimmt das Pärchen Spaziergänge in Rueras und Sedrun, erledigt Einkäufe und macht mit dem alten Jeep Ausfahrten bis nach Andermatt. Hin und wieder begleitet Odalys ihren Freund in die Berge, wo er eine grosse Schar von Ziegen hütet. Sie ist beeindruckt und packt mit an, versucht sich sogar im Melken. Zwei übermütige Hunde zotteln mit. Guido zeigt seiner Freundin die schönsten Seiten seiner Heimat, schenkt ihr Blumen und bringt sie mit Spritzfahrten über holprige Strassen zum Lachen. Sie revanchiert sich mit gutem kubanischem Essen und bietet Unterstützung im Haushalt an. Über das verliebte Paar wird auch im Dorf geredet. Endlich, heisst es dort, hat der alte Cavegn eine liebe Frau gefunden. Man gönnt ihm das Glück von Herzen.
Das Ja-Wort geben sich die beiden am 1. Juni 2005 in Sedrun: Er im dunkelgrauen Anzug, weissen Hemd und mit dezent gemusterter Krawatte. Sie in einem geschmei-digen, knöchellangen Kleid in beige, mit farblich abgestimmter Stola und spitzen Schuhen. Es gibt keine Festreden, keine Kutschenfahrt, dafür tauscht das Paar zwei goldene Ringe aus, die der Bräutigam bei Juwelier Giger in Disentis ausgesucht hat. Der Zivilstandsbeamte in Sedrun empfängt das Paar, erledigt die Formalitäten, wünscht alles Gute. Die Trauzeugen unterschreiben, die Frischvermählten küssen sich und stossen auf eine gemeinsame Zukunft an. Guido und Odalys feiern im kleinen Rahmen, mit wenigen Freunden und Verwandten in der getäferten Stube des Bräutigams. Auf dem Tisch stehen Blumen, ein paar Flaschen Rosé, Bier, frittiertes Gemüse, Kartoffeln, Fleisch.
Verhindertes Eheleben
Flitterwochen finden keine statt, stattdessen folgt eine juristische Odyssee durch die kantonalen und eidgenössischen Behörden und Instanzen. Odalys – ein wenig naiv und mit der Rechtslage nicht vertraut – geht davon aus, dass sie als Ehefrau eines Schweizers nun nicht mehr den Status einer Touristin hat und verpasst die fristgerechte Rückreise nach Kuba. Die Behörden werten das Versäumnis hingegen als eindeutiges „Indiz für eine Aufenthaltsehe“ und sind alarmiert. Kurz nach der Hochzeit verhängt das Bundesamt für Justiz gegenüber Odalys sogar eine fünfjährige Einreisesperre. Die Kubanerin hat in den Augen der Behörden Vertrauen verspielt. „Man hält mich“, sagt sie, „für eine Lügnerin.“
Viermal wird das Gesuch auf Familiennachzug bzw. die Aufenthaltsbewilligung innerhalb der letzten neun Jahre abgelehnt. Sinngemäss wird das Nein jedes Mal gleich begründet: Es finde "kein geregeltes Eheleben" zwischen den beiden statt. Ein geregeltes Eheleben, das allerdings durch jene Behörde verunmöglicht wird, die es einfordert. Insgesamt hat sich das Ehepaar in den letzten neun Ehejahren nur anlässlich von drei Besuchen gesehen. Normal ist dies für eine von den Behörden hartnäckig eingeforderte „Beziehung im klassischen Stil“ und „glaubwürdige Lebensplanung“ tatsächlich nicht.
Befragungen
Immer wieder tauchen in den abschlägigen Antworten der Behörden die gleichen drei Argumente auf: Der Altersunterschied, die Nationalität, die Sprache. Natürlich, so der Tenor, sei es einem älteren Herr nicht verboten, eine Jüngere zu heiraten, doch im konkreten Fall sei die Differenz "massiv". Durchaus sei man sich auch bewusst, dass bi-nationale Ehen nichts Seltenes seien. Im Falle des kommunistisch regierten und wirtschaftlich darbenden Kuba müsse man allerdings näher hinschauen. Und schliesslich die Sache mit der Sprache: Für die Beamten ist klar, dass eine vertiefte Kommunikation zwischen Guido und Odalys nicht möglich ist. Fakt ist: Das Paar unterhält sich, zumindest in der wenigen gemeinsamen Zeit, die ihm vergönnt ist, mit einem Mix aus Italienisch, Spanisch und Romanisch über alle Themen, die ihm wichtig sind.
Zum Verhängnis wird dem Paar, dass der Mann in den über zweistündigen Befragungen zwei- oder dreimal nicht präzise ist, bzw. seine Antworten nicht mit jenen der Ehefrau übereinstimmen. Damit konfrontiert, entschuldigt er sich bei den Beamten in aller Form, betont, dass keine Absicht dahinter stecke. Er sei eben nicht mehr der Jüngste. Während Guido den Behörden erzählt, er habe für den Hochzeitsschmuck insgesamt 2‘000 Franken ausgegeben, gibt sie zu Protokoll, der Betrag habe sich auf 1‘100 Franken belaufen. Auch die genannten Zahlen über den hochzeitlichen Wareneinkauf bei Coop und Denner divergieren: Er spricht von 300 Franken, sie von 100 Franken.
Die Ein- und Ausreisedaten seiner Frau, die Anzahl Hochzeitsgäste: All diese Fakten sind dem Bauern, der gerade den Traum seines Lebens lebt, in den Büros der Churer Fremdenpolizei nicht zu hundert Prozent präsent. Einmal bringt er die exotisch klingenden Namen der kubanischen Freundinnen und Verwandten durcheinander, ein andermal irrt er sich in der Zeitspanne der gemeinsam mit Odalys verbrachten Tage im Bündnerland. Vor den Befragungen wird er jeweils ermahnt: Er müsse die Wahrheit sagen, dürfe nichts Wesentliches verschweigen, anderenfalls sich dies negativ auf das Bewilligungsverfahren auswirken könne und er mit "fremdenpolizeilichen Massnahmen" zu rechnen habe. In Guidos Ohren klingt das, als hätte er durch die Heirat mit Odalys etwas Unstatthaftes oder Verbotenes getan, als stünde er wegen ein Straftat vor Gericht.
Drohung der Behörde
Das Ehepaar muss die Beamten davon überzeugen, dass seine Gefühle echt sind. "Bloss, wie?", fragt Odalys. Mit Briefen? Blumen? Blicken? Worten? Geschenken? Zärtlichkeiten? Sex? In der Not legt das Paar den Behörden die Verbindungsnachweise der Swisscom vor, die unzählige Ferngespräche auflisten, die das Paar in den letzten Jahren geführt hat. Umsonst. Die Tatsache, dass die Eheleute regelmässig telefonierten, findet auch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, sei hinlänglich bekannt und ändere nichts am Sachverhalt. "Es ist schwierig, die Liebe zu beweisen", meint Guido dazu und legt die Stirn in Falten. Als ihn ein Befrager der Bündner Fremdenpolizei in leicht drohendem Unterton mit dem Faktum konfrontiert, dass die Behörde seiner Frau die bereits mehrmals erfolglos beantragte Aufenthaltsbewilligung dereinst auch wieder entziehen könnte, falls die Ehe geschieden würde, fällt der Bündner Bergbauer aus allen Wolken. Eine Scheidung sei doch gar kein Thema! Man habe ja noch nicht einmal die Chance gehabt, über längere Zeit zusammenzuleben.
Im Frühling 2011 ist es wieder soweit: Die Einreisesperre ist abgelaufen. Odalys darf zum zweiten Mal in die Schweiz einreisen. Die Freude über das Wiedersehen nach über sechs Jahren ist zwar gross, doch die Perspektiven für eine gemeinsame Zukunft sind auch diesmal nicht rosig. Soll es nun auf immer so weitergehen? Eine Fernbeziehung über eine Distanz von 8'000 Kilometern? Was macht das für einen Sinn? Die Fliegerei geht ins Geld. Ein Ticket Zürich – Kuba kostet jedes Mal zwischen 1'300 und 1'600 Franken. Hinzu kommen die Kosten für das Visum von 340 Franken und mittlerweile happige Verfahrens- und Gerichtskosten zu seinen Lasten in der Höhe von über 5'000 Franken.
Amtliche Missbilligung
Das ist ein Vermögen für den AHV-Bezüger, der, um finanziell über die Runden zu kommen, auch als Rentner erwerbstätig blieb und bis heute frühmorgens ab 4.30 Uhr im Dorf die Zeitungen verteilt. Nicht dass ihn die Ausgaben reuen würden. Was ihn verzweifeln lässt, ist etwas anderes: „Nur die Sturheit der Beamten und Richter macht die langen Wartezeiten und die teure Reiserei überhaupt nötig“, kritisiert der Bündner. Zudem empfindet er es als beschämend, dass irgendwelche Churer und Berner Beamte besser über seine Gefühlslage Bescheid zu wissen glauben, als er selbst. Wenn doch seine Ehe so offensichtlich nur ein Theaterspiel wäre, wenn sie beide zwei durchtriebene Lügner wären, warum hat dann der freundliche Zivilstandbeamte, der ihre Trauung amtlich besiegelt hat, nicht sein Veto eingelegt? Dazu wäre er nämlich von Amtes wegen verpflichtet gewesen. Stattdessen trifft die behördliche Missbilligung des Eheschlusses den Bauer nun indirekt mit der Frage, ob für die Heirat Geld geflossen sei. Guido Cavegn kann nur noch staunen. Nein, er hat sich diese Frau nicht gekauft – womit auch? – er hat erfolgreich um sie geworben!
In seiner Verzweiflung wird das Paar im Frühling 2011 beim zuständigen Amt in Chur vorstellig, um abermals zu zeigen, dass es ihm ernst ist, dass es beharrlich für seine Beziehung kämpft und nun endlich eine gemeinsame Zukunft planen will. Odalys weilt zu diesem Zeitpunkt gerade wieder einmal für drei Monate mit einem Touristenvisum in der Schweiz und ist sicher, dass in der festgefahrenen Situation ein weiteres Gespräch mit den Behörden in Chur etwas Positives bewirken könnte. Doch schon beim Empfang wird das Paar von einer Beamtin weggeschickt. Zuerst, lässt man die beiden wissen, müsse die Frau ausreisen, erst dann könne abgeklärt werden, ob ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bewilligt werde. Odalys und Guido verstehen die Welt nicht mehr.
Das soziale Netz
Statt ihrem Ziel, dem gemeinsamen Zusammenleben, einen Schritt näher zu kommen, folgt im Sommer 2013 der nächste Tiefschlag. Als Odalys, mittlerweile wieder im fernen Kuba, von dort aus erneut ein dreimonatiges Visum beantragt, wird dieses abgelehnt. Konkret bedeutet das: Die Frau darf ihren Ehemann nun nicht einmal mehr als Touristin besuchen. Begründung der Behörden: Die Frau verfüge in der Schweiz über "ein gewisses familiäres Beziehungsnetz", womit "das Risiko einer nicht fristgerechten und anstandslosen Rückkehr" als "grundsätzlich hoch“ eingestuft werden müsse. Offenbar sind selbst die Behörden – wenn auch contre coeur – im Laufe der Zeit zur Ansicht gelangt, dass ein echtes, soziales Netz existiert, mehr Sein als Schein herrscht.
Erst als der Anwalt des Paares Einsprache erhebt und daran erinnert, dass es hier um das Wiedersehen eines langjährig verheirateten Ehepaars gehe, wird der Kubanerin das Visum ausgestellt. Allerdings nur unter Auflagen: Sowohl bei der Einreise wie auch bei der Ausreise muss sie den von der Grenzkontrolle gestempelten Pass scannen lassen und die entsprechenden Kopien via Anwalt den Migrationsbehörden als Beweismittel per Post zustellen. Natürlich ist sie mit dem Prozedere einverstanden.
Hartnäckiger Behördenirrtum
Mittlerweile zum dritten Mal in Rueras zu Besuch, realisiert Odalys: Die Bewohner sind ihr wohlgesinnt. Im Dorf erinnert man sich an die unkomplizierte und freundliche Kubanerin und grüsst sie auf der Strasse freundlich. "Die Menschen geben mir das Gefühl, willkommen zu sein", stellt Odalys fest. Ihre erwachsenen Töchter, die das Trauerspiel aus der Ferne miterleben, melden sich regelmässig via Skype bei ihrem Stiefvater in Rueras. Es gebe schon noch ein Happyend, muntern sie ihn auf. Die Korrespondenz des Eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements lässt andere Schlüsse zu. Konsequent ist in den amtlichen Schreiben an Guido nicht von dessen Gattin, sondern ganz neutral von „Ihrem Gast“ die Rede. Es klingt, als handle es sich bei der kubanischen Ehefrau des Schweizers um eine entfernte Tante.
Die Einschätzung von Markus Haltiner, Abteilungsleiter der Fremdenpolizei des Kantons Graubünden, zur vorliegenden Problematik ist klar: „Wenn seitens des Kantons einmal mittels einer rechtskräftigen Verfügung eine Scheinehe festgestellt wurde, ist es schwierig, die Behörden vom Gegenteil zu überzeugen; es sei denn, der Sachverhalt bezüglich Ehe hat sich grundlegend geändert.“ Darunter fallen würde laut dem Beamten – rein theoretisch, wie er betont – die Übersiedlung des Sedruners nach Havanna oder die Zeugung eines gemeinsamen Babys. Mit derlei Liebensbeweisen kann das Ehepaar nicht dienen.
Ein weiteres Gesuch
Hoffnung besteht trotzdem: Odalys möchte in einem Restaurant oder einem Supermarkt arbeiten. Ob im Bündnerland, im Grossraum Zürich oder Luzern, spielt für sie keine Rolle. Sie ist flexibel. Sie will und kann ihrem betagten Ehemann nicht auf der Tasche liegen und möchte für ihn sorgen, sollte es einmal nötig sein. Guido bewahrt Tag für Tag seine Gelassenheit und gibt sich Mühe, die Lebensfreude trotz des zermürbenden Rechtsstreits nicht zu verlieren. Er möchte nicht vereinsamen. Er sehnt sich nach ein bisschen Wärme und Geborgenheit.
Kurz vor dem Jahreswechsel, im Dezember 2013, treffen sich Guido und Odalys bei ihrem Rechtsvertreter in Zug. Dieser setzt sich weiter für das Ehepaar ein und hat ein weiteres Mal ein Gesuch um Familiennachzug eingereicht, mit neuen Argumenten, Fotos und Auszügen von Telefonrechnungen. Das Ehepaar bedankt sich beim Anwalt, der seine Mandanten nach einem längeren Gespräch zur Tür begleitet und ins Regenwetter verabschiedet. Odalys setzt ihren Filzhut auf, Guido verschwindet in seinem zu grossen Mantel. Er spannt den Regenschirm auf, hakt sich bei seiner Ehefrau ein und bietet ihr Schutz. Dann spaziert das Pärchen Richtung See. Hand in Hand. Es sieht so aus, als würden sie sich mögen.