«Ich habe die Ehre», telegrafierte Shertok am 18. Juli 1948, «die helvetische Regierung um die offizielle Anerkennung des Staates Israel und seiner provisorischen Regierung zu ersuchen.»
Das historische Ereignis der Wiederherstellung «unseres Staates nach 18 Jahrhunderten des Exils» sei sicher beim helvetischen Volk und der Regierung nicht unbemerkt geblieben.
Der Aussenminister telegrafierte dem Bundesrat, dass die Ausrufung des Staates am 14. Mai 1948 auf dem «natürlichen Recht des jüdischen Volkes auf Unabhängigkeit und Souveränität im Land seiner Vorfahren» sowie auf der Resolution der Uno vom 29. November 1947 (Teilungsbeschluss) basiere. Der Staat Israel sei den Prinzipien der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens verpflichtet und stehe allen Juden offen. Das israelische Volk erinnere sich dankbar, dass Basel 1897 die Wiege des politischen Zionismus gewesen sei. Und er rühmt die Schweiz, die vor keinem Opfer zurückgeschreckt sei, um ihre Freiheit und die Integrität ihres Territoriums zu beschützen. So werde sie auch Sympathie für die gerechte Sache des jüdischen Volkes beweisen.
Das «israelitische» Heer
Die Eidgenossenschaft dachte jedoch nicht daran, den israelischen Wunsch zu erfüllen. Sie beantwortete nicht einmal Aussenminister Shertoks Telegramm, weil dies einer Anerkennung Israels gleichgekommen wäre. Im Protokoll der Bundesratssitzung vom 23. Juli 1948 auf Antrag des Politischen Departements (EPD, heute EDA) steht, das Problem müsse vom völkerrechtlichen wie vom politischen Standpunkt aus sorgfältig geprüft werden. «Der Staat Israel ist vom Tage seiner Proklamierung an von allen Nachbarstaaten mit der Waffe in der Hand bekämpft worden.» Der Ausgang des Krieges stehe noch nicht fest, wenn auch in letzter Zeit das «israelitische» Heer «Erfolge davongetragen» habe. Die Anerkennung des Staates Israel wäre deshalb mit dem Völkerrecht «nicht unvereinbar». Politisch sei hingegen vorläufig noch Zurückhaltung geboten, meinte der Bundesrat. «Eine frühzeitige Anerkennung eines um seine Existenz kämpfenden Staates wird von seinen Gegnern mit Recht als Begünstigung, als Einmischung in den Kampf betrachtet und widerspricht bewährter schweizerischer Praxis.»
So beschloss der Bundesrat, den Entscheid über die Anerkennung Israels zurückzustellen. Wenige Tage nach der Ausrufung des Staates Israel hatte Alfred Fischli, der Jurist des EPD, klare Worte geschrieben: «Die Anerkennung Israels ist für uns nicht eine Frage der Anwendung völkerrechtlicher Grundsätze, sondern des politischen Ermessens.»
Der politische Faktor war wichtiger
Vom Historiker Michael Roy stammt eine nicht publizierte Lizenziatsarbeit mit dem Titel «Die Anerkennung Israels durch die Schweiz (1948–1949)» (August 1992, Universität Genf). Darin arbeitete er mustergültig die entsprechenden Dokumente auf. Auch der Historiker Jonathan Kreutner (Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds) befasst sich mit der Anerkennung Israels durch die Schweiz in einem Kapitel seiner noch nicht veröffentlichten Doktorarbeit «Die Schweiz und Israel 1948 bis 1987. Eine Studie im Kontext europäischer Geschichte»: «Es ist sehr interessant, dass der politische Faktor viel wichtiger war als der völkerrechtliche Aspekt.»
Der SP-Nationalrat Werner Schmid, der bereits kurz nach der Staatsgründung mit 13 Mitunterzeichnern den Bundesrat aufgefordert hatte, Israel anzuerkennen, bekam von Aussenminister Max Petitpierre erst neun Monate später eine Antwort, als Israel bereits anerkannt war. Schmid verglich in einer Parlamentsdebatte das ungebührlich lange Zögern der Schweiz im Falle Israels mit dem Gegenteil, der hastigen Anerkennung des Franco-Regimes und der Annektierung Abessiniens durch das faschistische Italien in den 1930er Jahren, schöngeredet durch Aussenminister Giuseppe Motta.
Michael Roy zeigt auf, dass die Schweiz nach Ende des Krieges als Kriegsgewinnlerin verschrien war und kein Ansehen in der Völkergemeinschaft genoss, umso mehr, als sie es vorzog, nicht der Uno beizutreten. Sie habe versucht, ihr Wappen wieder zu vergolden, indem sie mit den Alliierten mehr oder weniger kooperierte, um ihr in den USA blockiertes Gold zurückzuerhalten und von den schwarzen Listen wegzukommen. Auch die Schmach der abgewiesenen jüdischen Flüchtlinge wog noch immer schwer. Doch ausgerechnet im Fall Israel kam die unselige Flüchtlingspolitik aus dem Zweiten Weltkrieg heimlich wieder zum Zug.
Polizeiabteilung im alten Stil
Am 24. Januar 1949 beurteilte der Bundesrat die Anerkennung Israels viel positiver, wegen des Kriegsglücks des «israelitischen» Heeres und wegen der Anerkennung Israels durch 20 Staaten, darunter die USA und die Sowjetunion. Wichtig sei, heisst es im Protokoll vom 25. Januar 1949, die Anerkennung durch Frankreich vor wenigen Tagen «unter gewissen Vorbehalten» und dass Grossbritannien in den nächsten zwei Wochen gleichziehen wolle. Der «israelitische» Aussenminister solle doch nochmals ein Gesuch stellen. Und der Bundesrat kaute Shertok gleich den Inhalt auf Französisch vor.
Die direkten schweizerischen Interessen in Palästina seien nicht sehr beträchtlich, fand die Landesregierung. Es befänden sich dort rund 250 Schweizerbürger, «von denen aber etwa 220 Juden sind und jetzt als Doppelbürger betrachtet werden müssen». Es wurde beschlossen, auch «Transjordanien» bald anzuerkennen.
Vor dieser Sitzung hatte Bundesrat Eduard von Steiger, der Vater der Abweisung jüdischer Flüchtlinge und vier Jahre nach Kriegsende noch immer in Amt und Würden, ein Memorandum aus seiner Polizeiabteilung erhalten. Robert Jezler, Stellvertreter von Heinrich Rothmund, ebenfalls noch immer in eidgenössischem Lohn und Brot, schrieb seinem Chef «sehr dringend» und im wohlbekannten Stil: «Wir sind im Flüchtlingswesen lebhaft interessiert an einer baldigen Anerkennung des Staates Israel durch die Schweiz. Denn wir glauben, annehmen zu dürfen, dass ein solcher Schritt unsere Beziehungen zu den Behörden von Israel verbessern wird, und damit auch die Möglichkeiten, jüdische Flüchtlinge aus der Schweiz nach Israel weiterzubringen.»
Die Anerkennung des Staates Israel durch die Schweiz erfolgte bald danach de facto und am 26. März 1949 de jure mit einen Trick: Das «israelitische» Aussenministerium habe dem Bundesrat in einem Telegramm die Wahl «von Herrn Chaim Weizmann zum Staatspräsidenten und die Bildung der neuen verfassungsmässigen Regierung» angekündigt, steht in einer Notiz des EPD-Juristen Fischli vom 28. März 1949. Der Departementschef habe am 26. März geantwortet und die Glückwünsche für Präsident und Regierung ausgesprochen: «Dies bedeutet die Anerkennung de jure Israels.»