Ägidius Tschudi gilt als der „erste Historiker der Schweiz“. Der Glarner (1505 – 1572) ist ein Politiker und Geschichtsschreiber von europäischer Statur. Sein Hauptwerk ist die «Chronicon Helveticum». Die Chronik beschreibt die schweizerische Geschichte von 1001 bis 1470. Tschudi übernimmt unter anderem Informationen aus dem „Weissen Buch von Sarnen“.
Auf Tschudis Werk stützen sich die „Geschichten schweizerischer Eidgenossenschaft“ des Schaffhauser Publizisten, Historikers und Staatsmannes Johannes von Müller (1752 – 1809). ). Und Müllers Werk ist Vorlage für Schillers Wilhelm Tell.
1291 - "grundlegend in Frage gestellt"
1724 wird der auf Lateinisch verfasste Bundesbrief entdeckt. Er ist auf das Jahr 1291 datiert. Dieses Dokument stellt plötzlich Tschudis Datierung des Rütli-Schwurs auf den 8. November 1307 in Frage. Im Bundesbrief versprechen Uri, Schwyz und Nidwalden, sich gegenseitig beizustehen und gemeinsame Interessen zu schützen.
Dieser „zu Beginn des Monats August“ datierte Bund wird im Laufe der Jahrhunderte zum Gründungsakt der Schweiz erhoben.
Also doch der 1. August 1291?
„Zu einer solchen Überhöhung“ sei der Bundesbrief jedoch nicht geeignet, schreibt der Historiker Volker Reinhardt *). Der Zeitpunkt seiner Ausstellung und seine Funktion seien „nach neuesten Forschungen grundlegend in Frage gestellt“. Demnach gehöre die Urkunde „am ehesten in die Zeit um 1308/1309 und in einem ganz andersartigen politischen Zusammenhang“.
Söldner gegen Freiheit
Volker Reinhardt erzählt die Geschichte von Heinrich von Luxemburg. Dieser Heinrich VII., „römischer König“, hat im römischen Reich (zu dem die Schweiz gehört) wenig Einfluss und will unbedingt „römischer Kaiser“ werden. Dazu jedoch muss er sich in Rom von einem Vertreter des in Avignon residierenden Papstes krönen lassen. „Ein solcher ‚Romzug‘ konnte jedoch nur gelingen, wenn dem künftigen Imperator eine ansehnliche Truppenmacht zur Verfügung stand“, schreibt Reinhardt. „Von den Reichsfürsten war in dieser Hinsicht nicht viel zu erwarten; sie hatten an einem mächtigen Reichsoberhaupt erfahrungsgemäss kein Interesse – im Gegenteil“.
Heinrich muss also Söldner anwerben, doch diese kosten Geld – und das hat er nicht. So kommt es zum politischen Deal: Söldner gegen Freiheit. Und jetzt kommen die Innerschweizer ins Spiel.
Geschützt von Innerschweizer Söldnern
Heinrich ernannt den Grafen Werner von Homberg zum Vikar der Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden (Ob- und Nidwalden). Diese bilden jetzt eine „Reichsvogtei“. Damit waren diese Gebiete „reichsunmittelbar, das heisst … nur dem Reichsvikar unterstellt“, was konkret „Freiheit von feudaler Herrschaft“ bedeutet.
Offenbar geschützt von Innerschweizer Söldnern zieht nun Homberg mit Heinrich VII. nach Rom, wo dieser 1312 die Kaiserkrone erhält.
Doch lange kann er sich seines Glücks nicht freuen. Er stirbt im folgenden Jahr.
*) Alle Informationen in diesem Artikel stammen aus dem Buch „Geschichte der Schweiz“ von Volker Reinhard (C.H. Beck). Reinhardt ist Professor für allgemeine und Schweizer Geschichte an der Universität Fribourg/Freiburg.
(J21/hh)